26.01.2026
45. Berufsbegleitenden Lehrgang: Instrumentalspiel mit Menschen mit Behinderung an Musikschulen (BLIMBAM)
45. Berufsbegleitender Lehrgang „Instrumentalspiel mit Menschen mit Behinderung an Musikschulen“ (BLIMBAM)
Vom 26. Januar 2026 bis Januar 2028 in der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW in Remscheid
Der Berufsbegleitende Lehrgang bezieht sich auf die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung. Eingeladen sind Fachkräfte, die an einer VdM-Musikschule als Vokal- oder Instrumentallehrende tätig sind oder die Bereiche der Musikalischen Früherziehung und/oder Musikalischen Grundausbildung vertreten.
Der Berufsbegleitende Lehrgang erstreckt sich über 24 Monate und gliedert sich in vier einwöchige Lehrgangsphasen, eine dreitägige Lehrgangsphase sowie drei Praxisphasen:
1. Lehrgangsphase (Orientierungskurs) 26. bis 30. Januar 2026
Praxisphase (Hospitationsphase 1) Februar 2026 - Juli 2026
2. Lehrgangsphase 03. bis 07. August 2026
Praxisphase (Hospitationsphase 2) September 2026 - Januar 2027
3. Lehrgangsphase Ende Januar 2027
Praxisphase (Motivationsphase) Februar - August 2027
4. Lehrgangsphase mit Prüfungskolloquium Anfang August 2027
Unterrichtseinstieg August 2027 - Januar 2028
5. Lehrgangsphase/Wochenende Ende Januar 2028
Weitere Informationen siehe unter Durchführung
Lehrgangsziel
Qualifikation zum Musiklehrer / zur Musiklehrerin für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Musikschularbeit. Die Berufsbegleitende Fortbildung ersetzt kein Studium an einer Ausbildungsstätte
für Musikberufe. Sie dient der Erweiterung beruflicher Fähigkeiten, die durch ein Studium oder mehrjährige berufliche Erfahrung erworben wurden.
Zielgruppen
Eingeladen sind Fachkräfte, die an einer VdM-Musikschule als Vokal- oder Instrumentallehrer/in tätig sind oder die Bereiche der Musikalischen Früherziehung und/oder Musikalischen Grundausbildung vertreten.
Zugangsvoraussetzung
• Abgeschlossene Berufsausbildung als Lehrkraft an Musikschulen und in freiberuflicher Tätigkeit, Musiklehrer/in
an allgemeinbildenden Schulen oder entsprechende Studienabschlüsse.
• Berufspraxis von mindestens zwei Jahren Dauer in einem der o.g. Berufe, bei Teilnehmenden
ohne abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 5 Jahren Dauer.
Zulassung
Die Zulassung erfolgt bei Erfüllung der Voraussetzungen unmittelbar nach Anmeldeschluss in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs. Über die Zulassung entscheidet der Verband deutscher Musikschulen, vertreten durch die Lehrgangsleitung.
Abschluss
Der Berufsbegleitende Lehrgang endet mit der Abgabe einer schriftlichen Arbeit, einer Abschlussprüfung (Klausur und Kolloquium) und mit einer auf Video aufgenommenen Lehrprobe. In der Abschlussprüfung ist der Nachweis praktischen Könnens und theoretischer Kenntnisse in den angebotenen Fächern zu erbringen.
Es wird ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der Fortbildung erteilt.
Voraussetzungen für die Vergabe sind:
- Teilnahme an allen 5 Lehrgangsphasen
- Nachweis der Hospitationen
- Praktische Unterrichtstätigkeit mit einer Gruppe von Schülern/Schülerinnen mit Behinderung (Videodokumentation)
- Praxisberichte
- Vorlage der schriftlichen Hausarbeit
- Erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung und an der Nachberatung der Videoaufzeichnung
Inhalte
Der Lehrgang bezieht sich auf die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung.
Der Lehrgang folgt dem Prinzip eines offenen Lehrplans. Die folgenden Inhalte werden in den Lehrgangsphasen erarbeitet:
- Instrumentalspiel und allgemeine Musikerziehung mit Menschen mit Behinderung Musikpsychologische Grundannahmen – Motivation zum Instrumentalspiel – Instrumentalpädagogik und Musiktherapie – Bedeutung von Rhythmik, Motorik und Psychomotorik für das Instrumentalspiel Erarbeitung inhaltlicher und methodischer Aspekte in der musikalischen Arbeit mit Schülern/Schülerinnen mit Behinderung – Konzepte inhaltlicher Zweigleisigkeit von musikalischer Grundausbildung und Ausbildung am Instrument – Besondere Probleme einer musikalischen Früherziehung/Grundausbildung bei Menschen mit Behinderung.
- Grundlagen der Sonderpädagogik
Zum Begriff der Behinderung und Entstehung von Behinderung – Modelle sonderpädagogischer Arbeit – Das Fach Musik an Förderschulen – Theoretische Ansätze aus Entwicklungs- und Lernpsychologie – Grundlagen aus dem Bereich der Wahrnehmungspsychologie.
- Bereiche der Musikpraxis
Improvisationsmodelle – Arrangieren und Umarrangieren von Spielliteratur – Möglichkeiten der Verbindung von Musik und Puppenspiel, darstellendem Spiel, Kinderliteratur – Sprachspiele – Singen – Bewegung – Tanz.
- Unterrichtsvorbereitung und -praxis
Anregungen zur methodisch-didaktischen Planung – Entwürfe von Unterrichtseinheiten zur Motivationsphase – Entwicklung einer eigenen Konzeption des Unterrichts mit Menschen mit Behinderung – Modelle einer Pädagogik der Vielfalt.
- Planung und Organisation
Kontaktaufnahme zu Behörden – Versicherungs- und finanztechnische Fragen – Elternarbeit – Teamarbeit – Zusammenarbeit zwischen Musikschule und Schule.
Durchführung
1. Lehrgangsphase (Orientierungskurs) 26. bis 30. Januar 2026
Praxisphase (Hospitationsphase 1) Februar 2026 - Juli 2026
2. Lehrgangsphase 03. bis 07. August 2026
Praxisphase (Hospitationsphase 2) September 2026 - Januar 2027
3. Lehrgangsphase Ende Januar 2027
Praxisphase (Motivationsphase) Februar - August 2027
4. Lehrgangsphase mit Prüfungskolloquium Anfang August 2027
Unterrichtseinstieg August 2027 - Januar 2028
5. Lehrgangsphase/Wochenende Ende Januar 20287
Der Berufsbegleitende Lehrgang erstreckt sich über 24 Monate und gliedert sich in vier einwöchige Lehrgangsphasen, eine dreitägige Lehrgangsphase sowie drei Praxisphasen.
Die Lehrgangsphasen bilden eine geschlossene Einheit. Der Lehrgang kann deshalb nur mit Beginn des Orientierungskurses „Musik inklusiv – Praxisorientierte Einführung in eine Pädagogik der Vielfalt“ besucht werden.
Es ist nicht möglich, Lehrgangsphasen zu überspringen (nach Ablauf der 1. Lehrgangsphase (Orientierungskurs) können sowohl Teilnehmende als auch der Träger über den weiteren Besuch entscheiden).
Während der Praxisphasen lösen die Teilnehmenden Aufgaben zu den aufgeführten Inhalten und fertigen schriftliche Arbeiten an. Spätestens vier Wochen nach Beendigung der 1. Lehrgangsphase (Orientierungskurs)
wird die Hospitation an einer Förderschule aufgenommen (zeitlicher Umfang: zweimal acht Unterrichtsstunden). Den Kontakt mit den betreffenden Förderschulen müssen die Teilnehmenden selbst aufnehmen. Im Anschluss an die 2. Lehrgangsphase hospitieren die Teilnehmenden im Unterricht mit Menschen mit Behinderung an Musikschulen (zweimal acht Unterrichtsstunden).
In der 3. Praxisphase erfolgt die Motivierung von Schülern und Schülerinnen mit Behinderung für das Instrumentalspiel durch die Lehrgangsteilnehmenden (acht Unterrichtsstunden). Ebenso ist die Einrichtung von Gruppen zur Musikalischen Früherziehung und Musikalischen Grundausbildung möglich. Nach der vierten Lehrgangsphase erfolgt der Unterrichtseinstieg.
Zur 4. Lehrgangsphase wird eine Videoaufzeichnung über die Motivationsphase eingereicht, zur 5. Lehrgangsphase eine weitere Videoaufzeichnung der eigenen Unterrichtspraxis.
Die 5. Lehrgangsphase, die sich über ein Wochenende erstreckt, gibt Gelegenheit,
die eigene Unterrichtspraxis zu reflektieren, und bietet gezielte Hilfe für die
Arbeit vor Ort an. In der 5. Phase erfolgt die Ausgabe der Zertifikate.
Dozententeam
Robert Wagner, Claudia Schmidt und Carolin Heuser (Lehrgangsleitung) sowie Prof. Dr. Irmgard Merkt und andere
Kosten
Teilnahmegebühr
für die Lehrgangsphasen 1- 4: Euro 220,- pro Phase
für die 5. Lehrgangsphase: Euro 90,-
Unterkunft und Verpflegung in der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW
Tagessatz (Vollpension pro Person mit 4 Mahlzeiten pro Tag)
- für Teilnehmende von 14 bis 27 Jahren:
Zweibettzimmer: € 55,00
Zuschlag Einzelzimmer mit Waschgelegenheit: € 5,00
Zuschlag Zweibettzimmer mit Dusche: € 5,00
Zuschlag Einzelzimmer mit Dusche: € 10,00
- für Teilnehmende über 27 Jahre:
Zweibettzimmer: € 63,00
Zuschlag Einzelzimmer mit Waschgelegenheit: € 5,00
Zuschlag Zweibettzimmer mit Dusche: € 5,00
Zuschlag Einzelzimmer mit Dusche: € 10,00
Die Kosten sind separat an die Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW zu entrichten.
Material
Die Teilnehmenden werden gebeten, eigene Instrumente mitzubringen.
Anmeldung
Bitte melden Sie sich hier über das Anmeldeformular zum Lehrgang an.
Bitte laden Sie dort folgende Unterlagen hoch:
• Lebenslauf
• Bescheinigung der Musikschule, dass in der 3. Praxisphase (Motivationsphase) im Rahmen der Lehrtätigkeit mit dem Unterricht mit Menschen mit Behinderung begonnen werden kann.
Anmeldeschluss: 12. Dezember 2025
Weitere Informationen zum Lehrgang unter www.musikschulen.de/projekte/inklusion.