Rahmenverträge mit der GEMA

Rahmenverträge des Verbandes deutscher Musikschulen mit der GEMA für seine Mitgliedschulen

 

Der Verband deutscher Musikschulen hat seit vielen Jahren mit der GEMA einen Gesamtvertrag für seine Mitgliedschulen abgeschlossen. Den Mitgliedschulen des VdM wird dadurch auf alle Vergütungssätze der Gesamtvertragsnachlass von 20 Prozent eingeräumt, wenn die Einwilligung zur Musiknutzung ordnungsgemäß nach den Bestimmungen des Gesamtvertrages erworben wird.

Der VdM hat zudem zwei Sondervereinbarungen mit der GEMA getroffen. Durch diese Sondervereinbarungen sind durch eine Pauschalzahlung des VdM die GEMA-Gebühren u. a.  für interne Schülervorspiele abgegolten und das Abrechnungsverfahren für bestimmte Tarife wird vereinfacht.

 

Weiterführende Dokumente, Informationen über die aktuellen GEMA-Tarife, zur Benutzung des GEMA-Onlineportals usw. finden VdM-Musikschulen in unseren regelmäßigen Rundschreiben und im VdM-Mitgliederbereich.

 

Bei Fragen wenden Sie sich in der Bundesgeschäftsstelle des VdM bitte an:

Katalin Meister

Tel. 0228/95 706 12

meister( at )musikschulen.de

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(c) Verband deutscher Musikschulen e.V., www.musikschulen.de
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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