Spektrum Inklusion

 

"Jeder Mensch ist für Musik empfänglich, also in diesem Sinne musikalisch"
(Werner Probst)

 
 

 

"Wir bekennen uns zur Inklusion als Anspruch und Aufgabe. Wir ermöglichen jedem Menschen, an der Musik teilzuhaben – durch diskriminierungsfreie, auch aufsuchende Angebote, durch weitgehende Selbstbestimmung jedes Einzelnen so wie eine äußere und innere Barrierefreiheit. Vielfalt und Heterogenität erkennen und nutzen
wir als Chance und stellen dabei den einzelnen Menschen in den Mittelpunkt."

(aus dem Leitbild der der öffentlichen Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen)
 

 

 

Musikschule für alle: Netzwerk Inklusion im Verband deutscher Musikschulen

Beschluss der Bundesversammlung des Verbandes deutscher Musikschulen zur strukturellen Verankerung eines Netzwerkes Inklusion im VdM, seinen Landesverbänden und Mitgliedsschulen

Mit der Potsdamer Erklärung (2014) haben sich die Träger der öffentlichen Musikschulen gemeinsam mit ihren Trägerverbänden auf Landes- und Bundesebene dazu bekannt, die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ihrer Möglichkeiten durch eine inklusive Schul- und Verbandsentwicklung zu unterstützen.


Um dies bundesweit auf Verbandsebene und in den öffentlichen Musikschulen zu befördern und umzusetzen, hat die Bundesversammlung des VdM am 1. Oktober 2021 in Kassel die strukturelle Verankerung eines Netzwerkes Inklusion im VdM, in seinen Landesverbänden und Mitgliedschulen beschlossen. Dazu sollen ein Bundesnetzwerk und ein Landesnetzwerk Inklusion verankert werden, bestehend aus Mitgliedern des Bundesfachausschusses Inklusion des VdM und Inklusionsbeauftragten der Landesverbände sowie der Musikschulen, die von den Schulleitungen benannt werden.

 

Ziel ist es dabei, mit Hilfe dieses Netzwerkes den Anspruch der Musikschulen, die Teilhabe aller an ihrem Angebot zu ermöglichen und Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen, umzusetzen. Die organisatorische, strukturelle und pädagogische Herausforderung, Zugangsbarrieren abzubauen, um die Teilhabe an hochwertiger musikalischer Bildung zu ermöglichen, kann dabei in örtlich geprägten Schritten und unterschiedlichen Geschwindigkeiten vollzogen werden.

 

Eine Schlüsselrolle im inklusiven Schulentwicklungsprozess haben hierbei die Mitarbeiter der Musikschule. Denn erst durch ihr Handeln wird die Schule zu einem Modell dafür, wozu sie erzieht: zur Bereitschaft mitzugestalten, Verantwortung zu übernehmen, zu Toleranz und Kooperation.

 

Der VdM ruft alle Mitgliedschulen und Landesverbände auf, Inklusionsbeauftragte zu ernennen und den VdM darüber zu informieren.

Der Beschluss zum Netzwerk Inklusion mit näheren Informationen ist hier abrufbar: Netzwerk Inklusion

 

40 Jahre inklusive Musikausbildung

Feier des 40. Jubiläums des Lehrgangs BLIMBAM an der Akademie Remscheid

Mit coronabedingter Verspätung und zahlreichen Gästen feierte der Verband deutscher Musikschulen (VdM) am 28. Januar 2023 das 40. Jubiläum des Lehrgangs BLIMBAM. Die Ausbildung für inklusiven Unterricht an Musikschulen wurde 1981 ins Leben gerufen und findet jährlich in der Akademie der Kulturellen Bildung statt.

Was als Modellprojekt startete, gehört heute zu den wichtigsten beruflichen Weiterbildungen der deutschen Musiklandschaft. Der Lehrgang mit dem lautmalerischen Titel „BLIMBAM - Berufsbegleitender Lehrgang Instrumentalspiel mit Behinderten an Musikschulen“ wurde Anfang der 1980er von Werner Probst entwickelt. Seit mittlerweile 42 Jahren bildet der berufsbegleitende Lehrgang an der Akademie der Kulturellen Bildung Fachkräfte der Musikschule weiter. Im Mittelpunkt stehen eine Pädagogik der Vielfalt für das Instrumentalspiel und die allgemeine Musikerziehung mit Menschen mit Behinderung.
 
Der 40. Geburtstag des erfolgreichen Lehrgangs wurde nach coronabedingter Verschiebung am 28. Januar in der Akademie der Kulturellen Bildung mit zahlreichen Gästen nachgeholt. So würdigten Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und Friedrich-Koh Dolge, Bundesvorsitzender des VdM, in ihren Grußworten die bundesweite Bedeutung des inklusiven Lehrgangs. „Es war ein enorm wichtiger und vor allem ein richtiger Schritt," betonte Dolge, „dass wir seinerzeit im VdM beschlossen haben, dem Thema Inklusion das größte Gewicht in unserer musikalischen Bildungsarbeit beizumessen. Das haben wir einerseits mit unserer Potsdamer-Erklärung ,Die Musikschule der Zukunft und die Zukunft der Musikschule sind inklusiv' 2014 getan, aber andererseits auch durch unseren Beschluss 2021 ein ,Netzwerk Inklusion' in unserer Verbandsarbeit zu installieren. (...) Denn das Thema ,Inklusion' ist für die gesamte künftige Entwicklung der öffentlichen Musikschulen von größter Bedeutung und Wichtigkeit – nicht nur hinsichtlich der politischen, sondern vor allem wegen der inhaltlichen Dimension. Der Lehrgang BLIMBAM ist daher ein wichtiger Mosaikstein im Gesamtbild unseres Netzwerkes ,Inklusion' im VdM!"
 
Susanne Keuchel, Direktorin der Akademie der Kulturellen Bildung, unterstrich in ihrem Grußwort die von BLIMBAM geleistete Pionierarbeit. Überfällig sei allerdings ein grundlegender Strukturwandel in Einrichtungen Kultureller Bildung. „Jede Musikschule und auch jede andere kulturelle Bildungseinrichtung in Deutschland sollte in der Lage sein, allen jungen Menschen, also auch Menschen mit Behinderung ein kulturelles Bildungsangebot zu ermöglichen. Hierfür brauchen wir einen Haltungswechsel, auch bei den politisch Verantwortlichen für die Förderung des Feldes. Denn eine barrierearme Gesellschaft ist eine demokratische und moderne Gesellschaft, die für alle lebenswerter ist.“

 

Einen Rückblick auf den Lehrgang und die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen unternahm die Vorstandsvorsitzende der Akademie, Irmgard Merkt, die den Lehrgang über die Jahre auch als Dozentin begleitete. Heinrich Link, Fachgruppenleiter Inklusion an der Berliner Musikschule Fanny Hensel, berichtete anschließend aus der alltäglichen Praxis einer Musikschularbeit, die alle Menschen einbezieht. Das Leitungsteam von BLIMBAM, Robert Wagner, Claudia Schmidt und Otto Kondzialka, gab zum Abschluss des Festakts Ausblicke auf die Herausforderungen und Ziele in der künftigen Gestaltung des Lehrgangs. Für musikalische Begleitung des Festaktes sorgten das Bochumer Jazz-Ensemble Studio 13 und die Band Vollgas Connected der Musikschule Fürth.

 

 

Weitere Informationen zum berufsbegleitende Lehrgang Instrumentalspiel für Menschen mit Behinderung an Musikschulen ( BLIMBAM)

 


 

 

Potsdamer Erklärung des VdM

Musikschule im Wandel - Inklusion als Chance

Musikschule der Zukunft und Zukunft der Musikschule sind inklusiv

 

Der Verband deutscher Musikschulen vertritt die Leitidee einer inklusiven Gesellschaft, wie sie auch seit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Jahre 2009 umzusetzen ist. (1)

 

Für die öffentlichen Musikschulen bedeutet dies konkret den Einstieg in einen inklusiven Prozess, der

  • eine Teilhabe aller Menschen durch diskriminierungsfreie Angebote und angemessene Vorkehrungen ermöglicht,

  • die weitgehende Selbstbestimmung jedes Einzelnen als Ziel anstrebt,

  • eine äußere (z.B. bauliche, strukturelle, organisatorische) und innere (z.B. pädagogische, kulturelle) Barrierefreiheit gewährleistet,

  • die Individualität Aller achtet und

  • Vielfalt und Heterogenität als Chancen erkennt und nutzt.

 

Hierzu soll der Index für Inklusion (2) Handlungsleitfaden für die Arbeit einer Musikschule sein. Dabei sind örtlich und situativ geprägte Ausgangslagen zu berücksichtigen. Die Musikschule wird zu einem Modell für den Prozess, zu dem sie erzieht: zur Bereitschaft, mit zu gestalten und Verantwortung zu übernehmen. Der VdM berät und unterstützt die Träger der öffentlichen Musikschulen gemeinsam mit den Landesverbänden, die Entwicklung des Inklusionsprozesses erfolgreich zu gestalten.

 

Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, die im öffentlichen Auftrag eigenständig – zunehmend aber auch vernetzt mit anderen Partnern in der kommunalen Bildungslandschaft – allen Menschen inklusionsangemessene Angebote unterbreiten und Unterstützung leisten: Musizieren zu lernen, selbst Musik zu machen, zu Hören, zu Verstehen und Musik gemeinsam zu erleben.

 

Musikschulen verbinden Menschen unterschiedlicher sozialer Schichten, wirken gemeinschaftsstiftend, generationen- und kulturübergreifend.

 

Als Zeichen menschlicher Vielfalt werden Begabungen und Behinderungen wertfrei betrachtet. Empowerment jedes einzelnen Schülers durch Förderung, Unterstützung und Begleitung mit dem Ziel individueller Sinnfindung in der aktiven Auseinandersetzung mit Musik bestimmt die Arbeit der Musikschulen.

Jeder einzelnen Musikschule stellt sich dabei die Aufgabe zu prüfen, ob sie alle Menschen, die aktiv musizieren wollen, erreicht.

 

Der Abbau von Barrieren, die einen Zugang und eine Teilhabe an hochwertiger musikalischer Bildung be- oder verhindern, ist eine organisatorische, strukturelle und pädagogische Herausforderung für die Musikschulen. Neben dem Abbau von Barrieren wird es auch darum gehen, dem Einzelnen notwendige Unterstützung zu leisten und angemessene Vorkehrungen für eine den Bedürfnissen entsprechende Förderung zu treffen.

 

Individuelle Strategien, Barrieren zu überwinden oder zu umgehen, sind gemeinsam mit Schülern zu entwickeln. Eltern bzw. andere Bezugspersonen sind hierbei wichtige Partner.

 

Zu Menschen mit besonderem Förderungsbedarf gehören ebenso (hoch-)begabte Kinder, die ihr Potenzial optimal entwickeln können sollen, ohne sozial ausgegrenzt zu werden.

 

Die politisch gewollte Entwicklung hin zu einer inklusiven Gesellschaft wird erheblich durch die Auswirkungen eines gleichzeitig stattfindenden gesellschaftlichen Wandels beeinflusst. Das bedeutet für die Musikschulen als lernendes System die Notwendigkeit wie auch die Bereitschaft, den eigenen Kurs ständig zu überprüfen.

Kooperationen / Vernetzungen mit anderen öffentlichen aber auch privat-gemeinnützigen lokalen Bildungspartnern und Sozialeinrichtungen ermöglichen es den Musikschulen, auf neue Zielgruppen mit musikalischen Angeboten zuzugehen.

Trotz einer Unteilbarkeit der Leitidee der Inklusion erscheint es für Musikschulen sinnvoll, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund und Erwachsene und Senioren als verschiedene Zielgruppen mit jeweils spezifischen Bedürfnissen auf unterschiedliche Weise wahrzunehmen.

 

Gleichzeitig ist es zunehmend geboten, die bisherige Hauptzielgruppe der Kinder und Jugendlichen neu auf ihre Ansprechbarkeit und Erreichbarkeit (G 8, Ganztagesangebote) durch das Musikschulangebot in den Blick zu nehmen.

 

Individuelle Lehr- und Entwicklungspläne und Methoden werden zunehmend die Pädagogik der Musikschulen bestimmen. Selbstbestimmte Differenzierung und selbst-verständliches Musizieren, eigenverantwortliches Lernen und das lustvolle Teilen des Gelernten im gemeinschaftlichen Musizieren werden das Unterrichtsgeschehen prägen.

 

Die prozess- und systemrelevanten Faktoren gelingender Pädagogik werden die Strukturen und die Verwaltungen der Musikschulen herausfordern. Die Verantwortung der Träger und der Länder besteht darin, die notwendigen Ressourcen im Rahmen ihrer haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten bereitzustellen, damit Musikschulen die erforderlichen Anpassungen hinsichtlich Organisation, Personal und Verwaltung leisten können und eine auf Nachhaltigkeit angelegte Struktur gewährleisten können. Außerdem sollten die Träger ihrerseits die Musikschulen im Rahmen der kommunalen Bildungslandschaften vernetzen.

 

In einer inklusiven Musikschule, also einer „Musikschule für alle“

  1. ist individuelle Förderung das Ziel des Unterrichts und wird Selektion vermieden

  2. sind Neugier und Mitgestaltung der Schüler gewünscht sowie die grundsätzliche Leistungsfähigkeit aller anerkannt

  3. sind Selbsttätigkeit, Selbstständigkeit und Selbstverantwortung Weg und Ziel

  4. finden sich Gelegenheiten, Können und damit sich selbst zu zeigen

  5. spielen Angst und Zeitdruck im Lernprozess keine Rolle

  6. zeigen die Lehrkräfte, aber vor allem auch altersgerechte Vorbilder, „wie es geht“ und, dass Können Spaß macht. Alle Vorbilder sind bereit, ihr Können zu teilen und fähig, andere mitzunehmen

  7. führen Erlebnisse zu einem Ergebnis, das zu neuem Lernen motiviert

  8. spielen der Mensch, die Musik und das gemeinsame Musizieren die Hauptrollen

  9. kann der Einzelne spüren, dass das Handeln der anderen auch seinem Wohl gilt

  10. werden Eltern, Freunde und Verwandte sowie alle anderen interessierten Personen und Institutionen in und um die Musikschule einbezogen.
     

Lernen ist ein eigenaktiver Prozess. Deshalb ist ein Grundgedanke der Inklusion das individualisierte Lehren, das allen Schülern zugute kommen wird. Gleichzeitig ist das in der Inklusion geforderte gemeinsame Lernen ein wesentlicher Baustein für eine soziale, durch Mitmenschlichkeit geprägte gesellschaftliche Entwicklung.

Ein sich wandelndes Welt- und Menschenbild, ein neues Denken und eine neue Kultur des Miteinanders und der Wertschätzung schaffen die Voraussetzungen für eine inklusive Musikpädagogik.

_______________________

(1) s. dazu auch: „Die Musikschule – Leitlinien und Hinweise“, DST/DLT/DStGB, 2010.

(2) Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (Hrsg.): Inklusion vor Ort - Der kommunale Index für Inklusion- ein Praxishandbuch; Bonn, 2011.

 

Verabschiedet von der Bundesversammlung des Verbandes deutscher Musikschulen am 16. Mai 2014 in Potsdam

 

Potsdamer Erklärung des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM)

Gesamtfassung der Potsdamer Erklärung mit Ausführungen und Handreichungen

 


Vortrag von Prof. Dr. Angela Faber (Landschaftsverband Rheinland und Mitglied im VdM-Bundesvorstand) auf der VdM-Hauptarbeitstagung am 17. Mai 2014 in Potsdam:

Inklusion - Chancen und Herausforderungen für die Kommunen

Vortrag von Robert Wagner (Vorsitzender des VdM-Fachausschusses "Menschen mit Behinderung an Musikschulen / Inklusion") auf der VdM-Hauptarbeitstagung am 17. Mai 2014 in Potsdam:

Der Beitrag öffentlicher Musikschulen zur Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft - Gemeinsam Verantwortung tragen

Arbeitshilfe „Spektrum Inklusion“

 

Die Arbeitshilfe „Spektrum Inklusion“ bietet umfangreiche Einblicke in Facetten inklusiven Arbeitens an Musikschulen. Dabei spielen die Entwicklung inklusiver Musikschulen, die inklusive Praxis des Musikschulunterrichts und auch die kulturelle Vielfalt, der demographische Wandel und die Veränderungen in Schule und Gesellschaft eine entscheidende Rolle. Die Arbeitshilfe bietet eine theoretisch wie praktisch fundierte, anschaulich formulierte und zugleich anregende Lektüre: eine hervorragende Einführung in das weite Spektrum der Inklusion.

Verband deutscher Musikschulen (Hrsg.): Spektrum Inklusion. Wir sind dabei! Wege zur Entwicklung inklusiver Musikschulen, 2017, 376 Seiten mit vielen farbigen Abbildungen, 28,- € inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten, ISBN: 978-3-925574-88-7.

 

Zur Online-Bestellung


 

Film „Musikschule für alle – damit Vielfalt klingt“

Unter diesem Titel hat der Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs 2018 einen Film über die Arbeit mit Menschen mit Behinderung an den Musikschulen in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.

 

Kinder mit Behinderung haben ebenso wie Kinder ohne Behinderung ein Anrecht auf die Entfaltung und Förderung ihrer Persönlichkeit und ihrer jeweiligen Anlagen. Dazu gehört auch das Recht auf musikalische Entwicklung und Förderung. In seiner Potsdamer Erklärung von 2014 hat der Verband deutscher Musikschulen die Musikschule der Zukunft und die Zukunft der Musikschule als inklusiv definiert. An einer „Musikschule für Alle“ soll durch diskriminierungsfreie Angebote eine Teilhabe aller Menschen erreicht werden.

 

An vielen öffentlichen Musikschulen in Baden-Württemberg gibt es bereits inklusive Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung – angefangen von Angeboten im Bereich der Elementaren Musikpädagogik über den Fachunterricht auf einem Instrument bis hin zum Musizieren in diversen inklusiven Ensembles und zur Mitwirkung in inklusiven Musiktheaterprojekten. An manchen Musikschulen gibt es für Schüler mit einer Behinderung auch die Möglichkeit einer gezielten musiktherapeutischen Förderung. Dieser Film stellt die vielfältigen Möglichkeiten zur Förderung von Menschen mit Behinderung an Musikschulen vor und macht deutlich, welche Chancen das eigene Musizieren für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern mit und ohne Behinderung hat. Gedreht wurde der Film von der Heinzelfilm GmbH an sechs Musikschulen in Baden-Württemberg (Biberach, Fellbach, Metzingen, Ostfildern, Reutlingen, Waghäusel). Gefördert wurde das Filmprojekt des Landesverbandes der Musikschulen Baden-Württembergs durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg im Rahmen des Förderprogrammes „Impulse Inklusion“.

 

Die Langfassung und eine Kurzfassung des Films sind auf Youtube veröffentlicht.

 

Langfassung (30 Minuten)

 

 

Kurzfassung (5 Minuten)

 

 


 

Weitere Informationen:

 

Musik mit Menschen mit Behinderung

Kulturelle Vielfalt / Diversität

Musik mit Erwachsenen, alten oder pflegebedürftigen Menschen

Veränderungen in der Gesellschaft (Handlungsfeld allgemein bildende Schule und Musikschule/KiTa und Musikschule)

Termine: Veranstaltungen und Fortbildungen zum Spektrum Inklusion

 

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gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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