Spektrum Inklusion"Jeder Mensch ist für Musik empfänglich, also in diesem Sinne musikalisch" ![]()
"Wir bekennen uns zur Inklusion als Anspruch und Aufgabe. Wir ermöglichen jedem Menschen, an der Musik teilzuhaben – durch diskriminierungsfreie, auch aufsuchende Angebote, durch weitgehende Selbstbestimmung jedes Einzelnen so wie eine äußere und innere Barrierefreiheit. Vielfalt und Heterogenität erkennen und nutzen (aus dem Leitbild der der öffentlichen Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen)
Musikschule für alle: Netzwerk Inklusion im Verband deutscher MusikschulenBeschluss der Bundesversammlung des Verbandes deutscher Musikschulen zur strukturellen Verankerung eines Netzwerkes Inklusion im VdM, seinen Landesverbänden und MitgliedsschulenMit der Potsdamer Erklärung (2014) haben sich die Träger der öffentlichen Musikschulen gemeinsam mit ihren Trägerverbänden auf Landes- und Bundesebene dazu bekannt, die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ihrer Möglichkeiten durch eine inklusive Schul- und Verbandsentwicklung zu unterstützen.
Ziel ist es dabei, mit Hilfe dieses Netzwerkes den Anspruch der Musikschulen, die Teilhabe aller an ihrem Angebot zu ermöglichen und Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen, umzusetzen. Die organisatorische, strukturelle und pädagogische Herausforderung, Zugangsbarrieren abzubauen, um die Teilhabe an hochwertiger musikalischer Bildung zu ermöglichen, kann dabei in örtlich geprägten Schritten und unterschiedlichen Geschwindigkeiten vollzogen werden.
Eine Schlüsselrolle im inklusiven Schulentwicklungsprozess haben hierbei die Mitarbeiter der Musikschule. Denn erst durch ihr Handeln wird die Schule zu einem Modell dafür, wozu sie erzieht: zur Bereitschaft mitzugestalten, Verantwortung zu übernehmen, zu Toleranz und Kooperation.
Der VdM ruft alle Mitgliedschulen und Landesverbände auf, Inklusionsbeauftragte zu ernennen und den VdM darüber zu informieren. Der Beschluss zum Netzwerk Inklusion mit näheren Informationen ist hier abrufbar: Netzwerk Inklusion
40 Jahre inklusive MusikausbildungFeier des 40. Jubiläums des Lehrgangs BLIMBAM an der Akademie RemscheidMit coronabedingter Verspätung und zahlreichen Gästen feierte der Verband deutscher Musikschulen (VdM) am 28. Januar 2023 das 40. Jubiläum des Lehrgangs BLIMBAM. Die Ausbildung für inklusiven Unterricht an Musikschulen wurde 1981 ins Leben gerufen und findet jährlich in der Akademie der Kulturellen Bildung statt.
Einen Rückblick auf den Lehrgang und die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen unternahm die Vorstandsvorsitzende der Akademie, Irmgard Merkt, die den Lehrgang über die Jahre auch als Dozentin begleitete. Heinrich Link, Fachgruppenleiter Inklusion an der Berliner Musikschule Fanny Hensel, berichtete anschließend aus der alltäglichen Praxis einer Musikschularbeit, die alle Menschen einbezieht. Das Leitungsteam von BLIMBAM, Robert Wagner, Claudia Schmidt und Otto Kondzialka, gab zum Abschluss des Festakts Ausblicke auf die Herausforderungen und Ziele in der künftigen Gestaltung des Lehrgangs. Für musikalische Begleitung des Festaktes sorgten das Bochumer Jazz-Ensemble Studio 13 und die Band Vollgas Connected der Musikschule Fürth.
Weitere Informationen zum berufsbegleitende Lehrgang Instrumentalspiel für Menschen mit Behinderung an Musikschulen ( BLIMBAM)
Potsdamer Erklärung des VdMMusikschule im Wandel - Inklusion als ChanceMusikschule der Zukunft und Zukunft der Musikschule sind inklusiv
Der Verband deutscher Musikschulen vertritt die Leitidee einer inklusiven Gesellschaft, wie sie auch seit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im Jahre 2009 umzusetzen ist. (1)
Für die öffentlichen Musikschulen bedeutet dies konkret den Einstieg in einen inklusiven Prozess, der
Hierzu soll der Index für Inklusion (2) Handlungsleitfaden für die Arbeit einer Musikschule sein. Dabei sind örtlich und situativ geprägte Ausgangslagen zu berücksichtigen. Die Musikschule wird zu einem Modell für den Prozess, zu dem sie erzieht: zur Bereitschaft, mit zu gestalten und Verantwortung zu übernehmen. Der VdM berät und unterstützt die Träger der öffentlichen Musikschulen gemeinsam mit den Landesverbänden, die Entwicklung des Inklusionsprozesses erfolgreich zu gestalten.
Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, die im öffentlichen Auftrag eigenständig – zunehmend aber auch vernetzt mit anderen Partnern in der kommunalen Bildungslandschaft – allen Menschen inklusionsangemessene Angebote unterbreiten und Unterstützung leisten: Musizieren zu lernen, selbst Musik zu machen, zu Hören, zu Verstehen und Musik gemeinsam zu erleben.
Musikschulen verbinden Menschen unterschiedlicher sozialer Schichten, wirken gemeinschaftsstiftend, generationen- und kulturübergreifend.
Als Zeichen menschlicher Vielfalt werden Begabungen und Behinderungen wertfrei betrachtet. Empowerment jedes einzelnen Schülers durch Förderung, Unterstützung und Begleitung mit dem Ziel individueller Sinnfindung in der aktiven Auseinandersetzung mit Musik bestimmt die Arbeit der Musikschulen. Jeder einzelnen Musikschule stellt sich dabei die Aufgabe zu prüfen, ob sie alle Menschen, die aktiv musizieren wollen, erreicht.
Der Abbau von Barrieren, die einen Zugang und eine Teilhabe an hochwertiger musikalischer Bildung be- oder verhindern, ist eine organisatorische, strukturelle und pädagogische Herausforderung für die Musikschulen. Neben dem Abbau von Barrieren wird es auch darum gehen, dem Einzelnen notwendige Unterstützung zu leisten und angemessene Vorkehrungen für eine den Bedürfnissen entsprechende Förderung zu treffen.
Individuelle Strategien, Barrieren zu überwinden oder zu umgehen, sind gemeinsam mit Schülern zu entwickeln. Eltern bzw. andere Bezugspersonen sind hierbei wichtige Partner.
Zu Menschen mit besonderem Förderungsbedarf gehören ebenso (hoch-)begabte Kinder, die ihr Potenzial optimal entwickeln können sollen, ohne sozial ausgegrenzt zu werden.
Die politisch gewollte Entwicklung hin zu einer inklusiven Gesellschaft wird erheblich durch die Auswirkungen eines gleichzeitig stattfindenden gesellschaftlichen Wandels beeinflusst. Das bedeutet für die Musikschulen als lernendes System die Notwendigkeit wie auch die Bereitschaft, den eigenen Kurs ständig zu überprüfen. Kooperationen / Vernetzungen mit anderen öffentlichen aber auch privat-gemeinnützigen lokalen Bildungspartnern und Sozialeinrichtungen ermöglichen es den Musikschulen, auf neue Zielgruppen mit musikalischen Angeboten zuzugehen. Trotz einer Unteilbarkeit der Leitidee der Inklusion erscheint es für Musikschulen sinnvoll, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund und Erwachsene und Senioren als verschiedene Zielgruppen mit jeweils spezifischen Bedürfnissen auf unterschiedliche Weise wahrzunehmen.
Gleichzeitig ist es zunehmend geboten, die bisherige Hauptzielgruppe der Kinder und Jugendlichen neu auf ihre Ansprechbarkeit und Erreichbarkeit (G 8, Ganztagesangebote) durch das Musikschulangebot in den Blick zu nehmen.
Individuelle Lehr- und Entwicklungspläne und Methoden werden zunehmend die Pädagogik der Musikschulen bestimmen. Selbstbestimmte Differenzierung und selbst-verständliches Musizieren, eigenverantwortliches Lernen und das lustvolle Teilen des Gelernten im gemeinschaftlichen Musizieren werden das Unterrichtsgeschehen prägen.
Die prozess- und systemrelevanten Faktoren gelingender Pädagogik werden die Strukturen und die Verwaltungen der Musikschulen herausfordern. Die Verantwortung der Träger und der Länder besteht darin, die notwendigen Ressourcen im Rahmen ihrer haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten bereitzustellen, damit Musikschulen die erforderlichen Anpassungen hinsichtlich Organisation, Personal und Verwaltung leisten können und eine auf Nachhaltigkeit angelegte Struktur gewährleisten können. Außerdem sollten die Träger ihrerseits die Musikschulen im Rahmen der kommunalen Bildungslandschaften vernetzen.
In einer inklusiven Musikschule, also einer „Musikschule für alle“
Lernen ist ein eigenaktiver Prozess. Deshalb ist ein Grundgedanke der Inklusion das individualisierte Lehren, das allen Schülern zugute kommen wird. Gleichzeitig ist das in der Inklusion geforderte gemeinsame Lernen ein wesentlicher Baustein für eine soziale, durch Mitmenschlichkeit geprägte gesellschaftliche Entwicklung. Ein sich wandelndes Welt- und Menschenbild, ein neues Denken und eine neue Kultur des Miteinanders und der Wertschätzung schaffen die Voraussetzungen für eine inklusive Musikpädagogik. _______________________ (1) s. dazu auch: „Die Musikschule – Leitlinien und Hinweise“, DST/DLT/DStGB, 2010. (2) Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (Hrsg.): Inklusion vor Ort - Der kommunale Index für Inklusion- ein Praxishandbuch; Bonn, 2011.
Verabschiedet von der Bundesversammlung des Verbandes deutscher Musikschulen am 16. Mai 2014 in Potsdam
Potsdamer Erklärung des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) Gesamtfassung der Potsdamer Erklärung mit Ausführungen und Handreichungen
Vortrag von Prof. Dr. Angela Faber (Landschaftsverband Rheinland und Mitglied im VdM-Bundesvorstand) auf der VdM-Hauptarbeitstagung am 17. Mai 2014 in Potsdam:
Inklusion - Chancen und Herausforderungen für die Kommunen Vortrag von Robert Wagner (Vorsitzender des VdM-Fachausschusses "Menschen mit Behinderung an Musikschulen / Inklusion") auf der VdM-Hauptarbeitstagung am 17. Mai 2014 in Potsdam:
Der Beitrag öffentlicher Musikschulen zur Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft - Gemeinsam Verantwortung tragen Arbeitshilfe „Spektrum Inklusion“
Verband deutscher Musikschulen (Hrsg.): Spektrum Inklusion. Wir sind dabei! Wege zur Entwicklung inklusiver Musikschulen, 2017, 376 Seiten mit vielen farbigen Abbildungen, 28,- € inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten, ISBN: 978-3-925574-88-7.
Film „Musikschule für alle – damit Vielfalt klingt“Unter diesem Titel hat der Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs 2018 einen Film über die Arbeit mit Menschen mit Behinderung an den Musikschulen in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben.
Kinder mit Behinderung haben ebenso wie Kinder ohne Behinderung ein Anrecht auf die Entfaltung und Förderung ihrer Persönlichkeit und ihrer jeweiligen Anlagen. Dazu gehört auch das Recht auf musikalische Entwicklung und Förderung. In seiner Potsdamer Erklärung von 2014 hat der Verband deutscher Musikschulen die Musikschule der Zukunft und die Zukunft der Musikschule als inklusiv definiert. An einer „Musikschule für Alle“ soll durch diskriminierungsfreie Angebote eine Teilhabe aller Menschen erreicht werden.
An vielen öffentlichen Musikschulen in Baden-Württemberg gibt es bereits inklusive Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung – angefangen von Angeboten im Bereich der Elementaren Musikpädagogik über den Fachunterricht auf einem Instrument bis hin zum Musizieren in diversen inklusiven Ensembles und zur Mitwirkung in inklusiven Musiktheaterprojekten. An manchen Musikschulen gibt es für Schüler mit einer Behinderung auch die Möglichkeit einer gezielten musiktherapeutischen Förderung. Dieser Film stellt die vielfältigen Möglichkeiten zur Förderung von Menschen mit Behinderung an Musikschulen vor und macht deutlich, welche Chancen das eigene Musizieren für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern mit und ohne Behinderung hat. Gedreht wurde der Film von der Heinzelfilm GmbH an sechs Musikschulen in Baden-Württemberg (Biberach, Fellbach, Metzingen, Ostfildern, Reutlingen, Waghäusel). Gefördert wurde das Filmprojekt des Landesverbandes der Musikschulen Baden-Württembergs durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg im Rahmen des Förderprogrammes „Impulse Inklusion“.
Die Langfassung und eine Kurzfassung des Films sind auf Youtube veröffentlicht.
Langfassung (30 Minuten)
Kurzfassung (5 Minuten)
Weitere Informationen:
Musik mit Menschen mit Behinderung Kulturelle Vielfalt / Diversität Musik mit Erwachsenen, alten oder pflegebedürftigen Menschen Termine: Veranstaltungen und Fortbildungen zum Spektrum Inklusion
|