Strukturplan des VdM

Die öffentliche Musikschule: Konzept, Aufbau und Struktur

 

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Der gedruckte Strukturplan für Musikschulen einschließlich Grafik und Erläuterungen kann gegen eine Schutzgebühr von 1,00 EUR pro Stück oder im Bündel von 25 Ex. für EUR 20,00, zzgl. Versandkosten, bezogen werden beim:
VdM, Plittersdorfer Str. 93, 53173 Bonn.

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Der Strukturplan des VdM beschreibt das Konzept und den Aufbau einer ­öffentlichen Musikschule. Er ist in dieser von der Bundesversammlung am ­­27. April 2023 beschlossenen Fassung für alle Mitgliedsschulen im VdM verbindlich.

 

Öffentliche Musikschulen sind Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in einer diversen Gesellschaft. Sie sind kommunal verantwortete Einrichtungen mit bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitischen Aufgaben. Musikschulen sind Orte des Musizierens, der Musikpädagogik und der Musikpflege, Orte der Kunst und der Kultur und Orte für Bildung und Begegnung. In der Musikschule kommen Menschen aus unterschiedlichen Bevölkerungsbereichen, allen Generationen und verschiedenen kulturellen Hintergründen zusammen, lernen voneinander und erleben Vielfalt als Reichtum.
 
Träger der Musikschule ist
  • entweder unmittelbar die Kommune (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Zweckverband, Verwaltungsgemeinschaft) in geeigneter organisatorischer oder rechtlicher Ausgestaltung ­­(Amt, Dienststelle, Regiebetrieb, Eigenbetrieb, gGmbH, AöR, Stiftung öffentlichen Rechts)
  • oder eine als gemeinnützig anerkannte privatrechtliche Einrichtung, in der die Kommune ­(oder mehrere Kommunen) als Gewährträger wesentliche Verantwortung übernimmt, in der Regel ein eingetragener Verein, eine gemeinnützige GmbH oder eine Stiftung des privaten Rechts.

 

Die Verantwortung der Länder für Bildung und Kultur im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit bleibt hiervon unberührt. Dies betrifft insbesondere die rechtliche Rahmensetzung, die Förderung eines landesweiten Musikschulnetzes, die finanzielle Ausstattung der Musikschulen, die Begabtenförderung sowie die Aus- und Weiterbildung des musikpädagogischen Fachpersonals.

 
Die öffentliche Musikschule legt mit qualifiziertem Fachunterricht die Grundlage für eine nachhaltige Bildung wie für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik. Sie eröffnet ihren Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zum qualitätvollen gemeinschaftlichen Musizieren in der Musikschule, in der allgemeinbildenden Schule, in Kindertageseinrichtungen, in der Familie oder in den vielfältigen Formen des Amateurmusizierens. Besonders begabte Schülerinnen und Schüler erhalten eine spezielle Förderung, die auch die Vorbereitung auf ein musikalisches Berufsstudium umfassen kann. 

 

Musikschulen ermöglichen jedem Menschen an der Musik teilzuhaben – durch diskriminierungsfreie, auch aufsuchende Angebote, durch weitgehende Selbstbestimmung jedes Einzelnen sowie eine äußere und innere Barrierefreiheit. Sie erkennen und nutzen Vielfalt und Heterogenität als Chance und stellen dabei den einzelnen Menschen in den Mittelpunkt. Die Musikschule trägt unterschiedlichen Musikinteressen und Lernwünschen Rechnung. Die Musikschule schlägt – besonders im Bereich der Ensemble- und Ergänzungsfächer und in Form von Projekten – Brücken zu anderen Künsten und kulturellen Aktivitäten. Durch ihre Kooperationen mit anderen Einrichtungen vor Ort schafft sie für ihre Schülerinnen und Schüler Kontakte und bereichert das musikalische Leben des Gemeinwesens.

 

Digitalität hat in der Arbeit der öffentlichen Musikschulen einen die musikalische Bildung bereichernden und unterstützenden Stellenwert. Daher stehen Musikschulen für einen reflektierten Umgang mit Digitalität, bei dem der Einsatz von Mitteln und Methoden stets der pädagogischen Zielsetzung folgt. 

 
Die Musikschule ist das Kompetenzzentrum für musikalische Bildung und Erziehung in der Kommunalen Bildungslandschaft. Dabei können die Lernorte ihres musikalischen Bildungsangebots sowohl innerhalb der Musikschule als auch bei anderen Einrichtungen im kommunalen Kontext angesiedelt sein. Hier kommt den Kooperationen mit Kindertagesstätten, Schulen, Amateurmusikvereinigungen und vielfältigen weiteren Einrichtungen und Akteuren in der Kommune besondere Bedeutung zu.

 

Die Aufgaben der Musikschule sind die musikalische Grundbildung, die Breitenförderung, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die Vorbereitung auf ein Musikstudium. Die Hinführung zum aktiven Musizieren korrespondiert mit Freude am Lernen, am eigenen Handeln und Können, an der Leistung und am Erfolg. In der öffentlichen Musikschule ist besonders das gemeinschaftliche Musizieren im Ensemble von Anfang an und in jeder Ausbildungsphase regelmäßiger Bestandteil des Unterrichtsangebotes.


Die Musikschule ist im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention ein schützender Ort vor jeglicher Form von Machtmissbrauch und Grenzverletzungen. Aus dem Prinzip der Achtsamkeit im Umgang miteinander erwächst auch die Nachhaltigkeit des Bildungsprozesses. Die Musikschule und ihre Lehrkräfte arbeiten zum Wohle der Schülerinnen und Schüler vertrauensvoll mit deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zusammen.

 

Der Strukturplan zeigt das vollständige Angebot der öffentlichen Musikschule auf. Es ist zugangsoffen – dies im räumlichen wie im sozialen Sinne als Kennzeichen öffentlicher Musikschularbeit –­ und es folgt bundesweiten Qualitätsstandards.

 
Der Unterricht der Musikschule ist in vier Stufen gegliedert. Er wird je nach Fach und Stufe sowie nach pädagogischen Erwägungen als Klassen-, Gruppen- oder Einzelunterricht erteilt. Für jedes Unterrichts- und Ensemblefach gibt es Rahmenlehrpläne bzw. Bildungspläne, die Ziele und Inhalte der Ausbildung formulieren. Eine regelmäßige Feststellung der Fortschritte soll Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften sowie der Musikschule insgesamt den individuellen Entwicklungsprozess aufzeigen.

 

Die Elementarstufe/Grundstufe umfasst vor allem das frühe Lebensalter über den gesamten Vorschulbereich bis in das Grundschulalter ­hinein. In ihr wird eine ganzheitliche musikalische Grundbildung vermittelt, die gleichzeitig die Voraussetzungen für den weiterführenden Unterricht in Unter-, Mittel- und Oberstufe schafft. Das Ensemblemusizieren ist in jeder Stufe der Ausbildung integriert. Instrumental-, Vokal- und Ensembleunterricht verbinden von Anfang an den individuellen Fortschritt mit gemeinsamer Musizierpraxis als eine verbindliche Qualität der öffentlichen Musikschularbeit. 

 

Öffentliche Musikschulen bieten außerdem Ergänzungsfächer, Programme, Kurse und Projekte verschiedener Art an.


Im Bildungsplan für die Elementarstufe/Grundstufe (Fassung 2023) werden die verschiedenen Bildungsdimensionen und -Settings differenziert beschrieben. 

 

1 Der VdM hat als Ergänzung zu den Lehrplänen "Handreichungen zum Erwachsenenunterricht an Musikschulen" als Arbeitshilfen für die Lehrkräfte herausgegeben.
2 Für Lehrkräfte, die sich dem Unterricht mit behinderten Schülerinnen und Schülern widmen, bietet der VdM berufsbegleitende Lehrgänge (mit Zertifikat) und andere fachliche Arbeitshilfen an.
3 Aus einem Modellversuch des VdM "Musik verstehen – Verstehen durch Musik" wurden Unterrichtsmaterialien für die Grundstufe entwickelt.
4 Musikschulen im VdM gewähren z.B. Gebührenermäßigungen verschiedener Art und Staffelung.

 
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