Strukturplan des VdMDie öffentliche Musikschule: Konzept, Aufbau und Struktur
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Der Strukturplan des VdM beschreibt das Konzept und den Aufbau einer öffentlichen Musikschule. Er ist in dieser von der Bundesversammlung am 27. April 2023 beschlossenen Fassung für alle Mitgliedsschulen im VdM verbindlich.
Öffentliche Musikschulen sind Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in einer diversen Gesellschaft. Sie sind kommunal verantwortete Einrichtungen mit bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitischen Aufgaben. Musikschulen sind Orte des Musizierens, der Musikpädagogik und der Musikpflege, Orte der Kunst und der Kultur und Orte für Bildung und Begegnung. In der Musikschule kommen Menschen aus unterschiedlichen Bevölkerungsbereichen, allen Generationen und verschiedenen kulturellen Hintergründen zusammen, lernen voneinander und erleben Vielfalt als Reichtum.
Träger der Musikschule ist
Die Verantwortung der Länder für Bildung und Kultur im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit bleibt hiervon unberührt. Dies betrifft insbesondere die rechtliche Rahmensetzung, die Förderung eines landesweiten Musikschulnetzes, die finanzielle Ausstattung der Musikschulen, die Begabtenförderung sowie die Aus- und Weiterbildung des musikpädagogischen Fachpersonals.
Musikschulen ermöglichen jedem Menschen an der Musik teilzuhaben – durch diskriminierungsfreie, auch aufsuchende Angebote, durch weitgehende Selbstbestimmung jedes Einzelnen sowie eine äußere und innere Barrierefreiheit. Sie erkennen und nutzen Vielfalt und Heterogenität als Chance und stellen dabei den einzelnen Menschen in den Mittelpunkt. Die Musikschule trägt unterschiedlichen Musikinteressen und Lernwünschen Rechnung. Die Musikschule schlägt – besonders im Bereich der Ensemble- und Ergänzungsfächer und in Form von Projekten – Brücken zu anderen Künsten und kulturellen Aktivitäten. Durch ihre Kooperationen mit anderen Einrichtungen vor Ort schafft sie für ihre Schülerinnen und Schüler Kontakte und bereichert das musikalische Leben des Gemeinwesens.
Digitalität hat in der Arbeit der öffentlichen Musikschulen einen die musikalische Bildung bereichernden und unterstützenden Stellenwert. Daher stehen Musikschulen für einen reflektierten Umgang mit Digitalität, bei dem der Einsatz von Mitteln und Methoden stets der pädagogischen Zielsetzung folgt.
Die Aufgaben der Musikschule sind die musikalische Grundbildung, die Breitenförderung, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die Vorbereitung auf ein Musikstudium. Die Hinführung zum aktiven Musizieren korrespondiert mit Freude am Lernen, am eigenen Handeln und Können, an der Leistung und am Erfolg. In der öffentlichen Musikschule ist besonders das gemeinschaftliche Musizieren im Ensemble von Anfang an und in jeder Ausbildungsphase regelmäßiger Bestandteil des Unterrichtsangebotes.
Der Strukturplan zeigt das vollständige Angebot der öffentlichen Musikschule auf. Es ist zugangsoffen – dies im räumlichen wie im sozialen Sinne als Kennzeichen öffentlicher Musikschularbeit – und es folgt bundesweiten Qualitätsstandards.
Die Elementarstufe/Grundstufe umfasst vor allem das frühe Lebensalter über den gesamten Vorschulbereich bis in das Grundschulalter hinein. In ihr wird eine ganzheitliche musikalische Grundbildung vermittelt, die gleichzeitig die Voraussetzungen für den weiterführenden Unterricht in Unter-, Mittel- und Oberstufe schafft. Das Ensemblemusizieren ist in jeder Stufe der Ausbildung integriert. Instrumental-, Vokal- und Ensembleunterricht verbinden von Anfang an den individuellen Fortschritt mit gemeinsamer Musizierpraxis als eine verbindliche Qualität der öffentlichen Musikschularbeit.
Öffentliche Musikschulen bieten außerdem Ergänzungsfächer, Programme, Kurse und Projekte verschiedener Art an.
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