
Die Bundes-
Eltern-Vertretung
der Musikschulen des VdM (BEV)
Termine
Aktuelles
- Stellt den Zusammenschluss aller zur Zeit bestehenden Landes-Eltern-Vertretungen (LEV) und die überörtliche Interessenvertretung vieler Fördervereine dar
- Vertritt die Interessen der Elternorganisationen gegenüber den politischen Instanzen auf Bundesebene
- Unterstützt die Landes-Eltern-Vertretungen in ihrer Arbeit und pflegt den Kontakt zum VdM
- Knüpft Kontakte und Netzwerke innerhalb Europas zur Förderung des Musikschulgedankens und des kulturellen musikalischen Austauschs
Eltern sind für Musikschulen unentbehrliche Partner!
Elternbeiräte bzw. Elternvertretungen und Fördervereine leisten vielfältige Unterstützung vor Ort.
Zwischen Musikschule – Kommune – Trägerverein – Öffentlichkeit kommt ihnen eine wichtige Mittlerrolle zu. Eltern vertreten nicht nur das berechtigte Interesse ihrer Kinder an einer fundierten und qualifizierten Musikschulerziehung, sondern sie helfen mit ihrem Engagement auch, präventive Jugendarbeit zu leisten. Damit erhält ihre Mitarbeit einen hohen gesellschafts- und sozialpolitischen Stellenwert.
Den Eltern öffnet sich vor Ort ein weites Betätigungsfeld. Es reicht von der wertvollen Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit bis hin zu den vielfältigen Kontaktmöglichkeiten zu Musikschulträgern und Vertretern aus Politik und Gesellschaft. Durch ihre Mitwirkung, Mitberatung und Mitverantwortung in zahlreichen Belangen der Musikschule, einschließlich der Mitorganisation von Veranstaltungen, Festen etc., sind sie für Musikschulen ein unentbehrlicher Partner.
Falls an Ihrer Musikschule noch kein Elternbeirat und/oder Förderverein besteht, versuchen Sie doch, mit Hilfe von Eltern, Kolleg(inn)en und der Musikschulleitung dieses zu initiieren.
Wir helfen Ihnen gerne dabei!
Anfragen an die Bundes-Eltern-Vertretung über
http://bev.musikschulen.de
Termine
BEV-Mitgliederversammlung 2025
Die nächste BEV-Mitgliederversammlung findet im Rahmen des Musikschulkongresses in Dresden vom 9. bis 11. Mai 2025 statt.
Aktuelles - Neues aus der Bundes-Eltern-Vertretung
Wuppertal, 28. April 2024
Position:
Das Ganztagsförderungsgesetz:
Eine Chance für alle Kinder auf individuelle Förderung und gerechte kulturelle Teilhabe
Musik ist ein menschliches Grundbedürfnis. Sie gehört ganz selbstverständlich zu unserem Leben, ist Ausdruck unserer Lebensfreude oder spendet Trost. Musik schafft Gemeinschaft, auch und besonders in Krisenzeiten. Und das Letzte, das wir im Alter vergessen, sind die Lieder aus unserer Jugendzeit.
Kindern ist die Freude an Musik angeboren.
Das Ganztagsförderungsgesetz bietet die Chance, mit guten Konzepten diese Begeisterung aufrecht zu erhalten und Kinder zur eigenen aktiven Beschäftigung mit Musik zu ermutigen.
Dabei stehen die Vielfalt des Angebots und die persönliche Neigung der Kinder im Vordergrund.
1) Kulturelle Bildung im Schulunterricht
Kulturelle Bildung ist Bildung und Teil der Persönlichkeitsentwicklung. Jedes Kind hat ein Recht auf kulturelle Bildung.
Bund, Länder und Kommunen haben die Pflicht, qualitativ wertige strukturierte Angebote zur kulturellen Bildung für alle zu gewährleisten.
Eine gut aufgestellte und weit gefasste kulturelle Bildung ist nicht nur die Grundlage einer werteorientierten Gemeinschaft, sie führt gleichzeitig zu Weltoffenheit und Toleranz.
Faire inklusive Angebote für alle bieten die Chance, den sozialen Zusammenhalt zu stärken.
2) Musikalische Bildung in der Ganztagsförderung
Musikalische Bildung fördert nicht nur die kognitive Entwicklung, das Selbstwertgefühl und den Lernerfolg von Kindern in der Schule, sie leistet auch einen wertvollen Beitrag zum Erwerb sozialer Kompetenzen. In einer Lern- und Lebenswelt, die zunehmend digitaler wird, sind analoge Angebote unverzichtbar, wie beispielsweise das Spielen eines Musikinstruments.
Die Ganztagsförderung bietet die Chance zur Etablierung kostenloser teilhabegerechter einführender Angebote zur musikalischen Bildung für alle.
3) Öffentliche Musikschulen als Bildungspartner
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz wird stufenweise, beginnend mit den 1. Klassen ab dem Schuljahr 2026/27, ein bundesweiter Anspruch auf Ganztagsförderung etabliert. Dabei werden flächendeckende, teilhabegerechte und qualitativ wertige Angebote zur kulturellen Bildung ein zentraler Baustein sein. Die Grundschulen alleine können diese Angebotsversorgung nicht leisten.
Die Schulen benötigen dazu starke Bildungspartner.
Eine wichtige Rolle spielen dabei kulturelle Bildungseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft. Sie können unter anderem die Verlässlichkeit und Kontinuität von Angeboten garantieren. In vielen Kommunen gibt es bereits langjährige Erfahrung mit gelungenen Kooperationen.
Öffentliche Musikschulen sind besonders geeignete Bildungspartner, da dort, wie an den allgemeinbildenden Schulen, akademisch ausgebildete Pädagogen nach festen Lehrplänen unterrichten. Diese Lehrpläne und die einheitlichen Qualitätsstandards nach VdM-Richtlinien gewährleisten die aus Elternsicht wünschenswerte Kontinuität sowohl jahrgangsübergreifend als auch bei Schulwechsel. Häufig haben Kinder bereits vor der Grundschulzeit über Kooperationen in den Kindertagesstätten einen ersten Kontakt zur Musikschule. Zusätzlich verfügen alle öffentlichen Musikschulen über Konzepte und Erfahrungen mit den für Familien wichtigen Themen Inklusion und Sprachförderung.
Musikschulen bieten individuelle Perspektiven. Jedes Kind entwickelt sich auf seine eigene, ganz persönliche Art und Weise. Ganztagskonzepte müssen diese Individualität zulassen und fördern. Dafür ist es notwendig, dass Kinder neben den verpflichtenden Komponenten der Ganztagsschule auch Freiräume für die Entfaltung und Vertiefung beispielsweise ihrer musikalischen Begabungen und Neigungen haben. Neben Angeboten zu einer kostenfreien schulischen musikalischen Grundbildung müssen Kinder ebenso die Möglichkeit erhalten, die individuelle Förderung durch öffentliche Musikschulen in Anspruch zu nehmen. Als Eltern fordern wir zudem einen rechtlichen Rahmen, der das Besuchen eines sogenannten dritten Ortes in angemessener Entfernung, auch innerhalb des Ganztages ermöglicht.
Für einzelne Schülerinnen oder Schüler kann sich daraus eine berufliche Perspektive im kulturellen Sektor ergeben. Nicht zuletzt leisten Musikschulen damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Nachwuchslehrkräften in künstlerisch-musischen Fächern für allgemeinbildende Schulen, aber auch bei der kulturellen Nachwuchsförderung im Allgemeinen.
Um teilhabegerechte kulturelle Bildung in der Ganztagsförderung zu realisieren ist es notwendig, einen Rahmen zu schaffen, in dem verbindliche qualitativ wertige Konzepte festgeschrieben werden. Wir als Eltern fordern nicht nur „Verwahrung“ unserer Kinder, sondern eine echte Förderung ihrer individuellen Entwicklung und Persönlichkeitsbildung. Um Teilhabegerechtigkeit zu erzielen müssen diese Angebote für alle Kinder kostenfrei sein.
Dafür ist es unverzichtbar, dass die Schulen aus den jeweiligen Länderhaushalten und gegebenenfalls mit Unterstützung des Bundes einen finanziellen Gestaltungsspielraum für die Einbindung kultureller pädagogischer Angebote erhalten. Gleichzeitig müssen die Kommunen mit ausreichenden Landesmitteln bei der Einrichtung und beim Unterhalt lokaler kultureller Bildungseinrichtungen als Pflichtaufgabe unterstützt werden.
Damit öffentliche Musikschulen dauerhaft als kulturelle Bildungspartner zur Verfügung stehen, ist es notwendig, dass sie selbst finanziell und in der Fläche gestärkt werden. Eine zentrale Voraussetzung sind angemessene Anstellungsverhältnisse und Vergütungen, die auch Nachwuchskräften einen auskömmlichen Arbeitsplatz und eine Zukunftsperspektive bieten.
Das Ganztagsförderungsgesetz bietet die Chance, dem Ziel der teilhabegerechten kulturellen Bildung für alle Kinder ein ganzes Stück näher zu kommen.
Wir sollten diese Gelegenheit nicht ungenutzt verstreichen lassen!
Stellungnahme:
Finanzielle Rahmenbedingungen für Musikschulunterricht sichern
Guter Musikunterricht vermittelt den Zugang zum Kulturgut Musik. Er fördert Kinder und Jugendliche in ihrer kognitiven Entwicklung und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Neben dieser individuellen musikalischen Bildung leisten öffentliche Musikschulen aber auch einen wichtigen gesamtgesellschaftlichen Beitrag, indem sie kulturelle Teilhabe ermöglichen, Gemeinschaft herstellen und üben, Inklusion verwirklichen und damit insgesamt unsere Demokratie stärken.
Voraussetzung dafür sind qualifizierte und engagierte Lehrerinnen und Lehrer.
Diese Lehrkräfte sind längst nicht mehr nur im klassischen Einzel-, Gruppen- und Ensembleunterricht tätig, sondern auch unverzichtbar in Kooperationen der Musikschulen mit Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen (insbesondere mit Blick auf den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsförderung ab 2026), in der Inklusionsarbeit und in der regionalen Musik- und Kulturlandschaft. Dafür steht den musikpädagogischen Fachkräften eine ihrer langjährigen Ausbildung und anspruchsvollen Tätigkeit angemessene Vergütung zu. Nur mit fairen finanziellen Perspektiven wird es möglich sein, junge Menschen für die Beschäftigung an Musikschulen zu gewinnen und derzeitige Lehrkräfte dauerhaft zu halten.
Bildung, und dazu gehört selbstverständlich auch kulturelle Bildung, ist ein Recht unserer Kinder und somit öffentliche Aufgabe.
Bereits jetzt wird ein substanzieller Anteil der Kosten musikalischer Bildung von den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern selbst getragen. Für zu viele Kinder bedeutet dies jedoch, trotz öffentlicher Zuschussmöglichkeiten, den Ausschluss von kultureller Teilhabe. Erhöhungen von Unterrichtsgebühren schwächen die soziale Gerechtigkeit und den kulturellen Zusammenhalt unserer Gesellschaft weiter.
Der größte Teil der kommunalen Träger von Musikschulen stößt derzeit an die Grenzen der finanziellen Möglichkeiten. Als Folge des Urteils des Bundessozialgerichts zur Beschäftigung von Honorarkräften an Musikschulen aus dem Jahr 2022 erhöhen sich die Aufwendungen für angemessene Vergütungen von Lehrkräften noch einmal zusätzlich. In dieser Ausnahmelage ist ein gesamtgesellschaftlicher Konsens auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zum Erhalt unserer öffentlichen Musikschulen notwendig.
Insbesondere die Regierungen und Parlamente der Länder müssen jetzt ihrer Verantwortung nachkommen, angemessene finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen flächendeckenden und teilhabegerechten Weiterbestand der musikalischen Bildung und damit der musikalischen Landschaft insgesamt gewährleisten.
An Musikschulen zu sparen heißt, auf Kosten unserer Kinder und ihrer Lebensqualität zu sparen.
BEV Stellungnahme Finanzielle Rahmenbedingungen als PDF
Vorstandssitzung der Bundeselternvertretung der VdM Musikschulen in der Musikschule Erfurt
Der Vorstand der BEV am 08.06.2024 in Erfurt (v.l.n.r.): Matthias Ziegler,
Birgit Müller, Gabriele Heller, Astrid Schork, Dr. Jörg Zintl.
Foto: Bundes-Eltern-Vertretung
Am 08.06.2024 traf sich der Vorstand der Bundeselternvertretung der VdM Musikschulen in der Erfurter Musikschule zu einer Tagung. Inhalte waren besonders die Nachbereitung der Mitgliederversammlung 2024, die anlässlich der Hauptarbeitstagung des VdM in Wuppertal stattgefunden hatte, als auch die langfristige Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Vorstandswahlen der BEV beim Musikschulkongress 2025 in Dresden. Verabschiedet wurde der Appell „Musikschulen finanziell sichern“.
Neben der Arbeit im Vorstand blieb auch Zeit für einen Rundgang durch Erfurts Innenstadt, was zur angenehmen kulturellen Abrundung der Tagung beitrug. Die Vorstandsmitglieder sagen Herrn Kuhn als Leiter der Musikschule Erfurt herzlichen Dank für die Zurverfügungstellung des Tagungsraumes und der Versorgung.
Kulturelle Bildung bitte auch in Krisenzeiten
Erneuter Appell der Bundes-Eltern-Vertretung der Musikschulen des VdM in der Pandemie 2022
Die Corona-Pandemie erweist sich als langanhaltende Herausforderung, mit spürbaren sozialen und ökonomischen Folgen, die in vielen Bereichen Rücksichtnahme und Geduld, aber auch Mut und Innovation erfordern.
Funktioniert in der Arbeitswelt nach wie vor vieles auch ohne Präsenz, stoßen Bildungseinrichtungen und Schulen deutlicher an Grenzen, da Wissensvermittlung und kulturelle Teilhabe gerade bei Kindern und Jugendlichen auch persönlicher Ansprache und direkter Interaktion bedürfen.
Kulturelles Leben findet wieder statt, mit Einschränkungen zwar, aber dank Impfbereitschaft, Hygienekonzepten und gegenseitiger Achtsamkeit sind kulturelle Veranstaltungen, Museumsbesuche und Konzerte wieder erlebbar.
Sollte die Pandemie sich nun zur Endemie entwickeln, dürfen wir auf weitere Lockerungen hoffen. Aber wir müssen damit rechnen, dass unsere Kontakte und das öffentliche Leben erneut reduziert werden. Auch Kunst und Kultur müssen sich in diesem Auf und Ab behaupten.
So wird den Musikschulen noch immer ein besonderer Einsatz abverlangt. Hygienekonzepte wurden erarbeitet und immer wieder angepasst, damit Instrumental- und Vokalunterricht erfolgen können. Ensembleproben finden unter erschwerten Bedingungen statt, Veranstaltungen und Konzerte wurden geplant, abgesagt, verschoben oder in anderer Konstellation ermöglicht.
Diese erhöhten Anforderungen wurden von den Kollegien und Leitungen der Musikschulen getragen, aber auch von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Ehrenamtlichen in Elternbeiräten, Fördervereinen und sonstigen Unterstützergruppen. Ihnen allen gilt unser Dank, aber auch die Bitte, weiter mit Wertschätzung, Geduld, Offenheit für Innovation und auch durch regelmäßiges Zahlen der Gebühren die öffentlichen Musikschulen zu unterstützen, damit diese ihrer Aufgabe, Musik und kulturelle Bildung zu vermitteln, weiter gerecht werden können.
Gesellschaft und Politik möchten wir an unseren Appell vom März des vergangenen Jahres erinnern: Eine nachhaltige Musik- und Kulturbildung in der Krisenzeit und danach zu sichern und finanziell verlässlich auszustatten, damit Eltern in dieser unsicheren Zeit nicht noch stärker finanziell belastet werden. Jede Generation sollte die Chance einer ganzheitlichen kulturellen und musikalischen Bildung erhalten – nur so bleiben auch in unserer Zukunft Musik und Kunst ein sichtbarer und hörbarer Teil unserer Gesellschaft.
Die Bundes-Eltern-Vertretung der Musikschulen des VdM im Januar 2022
Kulturelle Bildung bitte auch in Krisenzeiten
Ein Appell der Bundes-Eltern-Vertretung der Musikschulen des VdM mitten in der Pandemie 2021
Die Corona-Pandemie hat weitreichende soziale und ökonomische Folgen für unsere Gesellschaft, und viele unserer bisherigen Strukturen müssen sich an eine neue Realität anpassen. Die Arbeitswelt reagiert in manchen Fällen mit Kurzarbeit oder lernt, dass vieles auch mit weniger Präsenz funktioniert. Bildungseinrichtungen und Schulen sind nicht mehr verlässlich in vollem Umfang geöffnet, sodass Eltern neben der Arbeit auch noch die Betreuung Ihrer Kinder leisten müssen.
Wir alle reduzieren unsere Kontakte auf das Nötigste, und ein öffentliches Leben gibt es, wenn überhaupt, nur sehr reduziert. So fanden auch Ereignisse in Kunst und Kultur im vergangenen Jahr über Wochen oft nur virtuell statt oder fielen, wie gerade wieder, gleich ganz aus.
Umso wichtiger leuchten in diesen Zeiten die kleinen Momente, die Liveübertragungen und Konzerte in kleinstem Rahmen, kreative Onlinedarbietungen oder Balkonkonzerte. Musik und Kunst sind doch sichtbar und hörbar ein Teil unserer Gesellschaft.
Auch den Musikschulen verlangt diese Zeit ganz besonderen Einsatz ab. Damit jede Generation nachhaltig das Musizieren entdecken und entwickeln kann, werden Hygienekonzepte mit Bedacht immer wieder angepasst. Und jetzt im Lockdown finden Unterricht, aber auch interne Beratungen oder Fortbildungen der Lehrkräfte in weiten Teilen online statt, wofür es natürlich ausreichend technischer Voraussetzungen und entsprechend geschulter Lehrkräfte bedarf.
An alle Eltern und Förderer an Musikschulen möchten wir deshalb appellieren, der Arbeit der Musikschulen in solch widrigen Zeiten mit Wertschätzung und Geduld zu begegnen. Nur Offenheit für Innovation, Toleranz, wenn es mal nicht gleich klappt, und nicht zuletzt eine verlässliche weitere Finanzierung durch Gebühren und öffentliche Mittel unterstützen Musikschulen bei ihrer Aufgabe Musik und kulturelle Bildung zu vermitteln.
An Gesellschaft und Politik richtet sich unser Appell, eine nachhaltige Musik- und Kulturbildung in der Krisenzeit und danach zu sichern und finanziell verlässlich auszustatten. Eltern tragen bundesweit einen wesentlichen Anteil des finanziellen Aufwands. Ihnen sollte nicht mehr aufgebürdet werden in einer für viele auch unsicheren Zeit.
Wenn Schulen und Kindertagesstätten wieder öffnen, dann sollen auch die Musikschulen gleichberechtigt mit dabei sein, um allen Kindern einen Zugang zur musikalischen Bildung anbieten zu können! Damit unsere Zukunft auch ihre musikalische Seite bewahren kann.
Die Bundes-Eltern-Vertretung der Musikschulen des VdM im März 2021
Goldene Stimmgabel für Sibylle Gräfin Strachwitz
Foto: VdM/Kerstin Heiderich
Im Kongresszentrum am Alexanderplatz in der Mitte Berlins trafen sich vom 18. bis 19. Mai 2019 die Landesvertreter von Eltern und Fördervereinen an Musikschulen zur alljährlichen Mitgliederversammlung der Bundeselternvertretung (BEV).
Hier bot diesmal der Musikschulkongress, der alle zwei Jahre im Wechsel mit der kleineren Hauptarbeitstagung des VdM an immer wechselnden Orten stattfindet, einen anregenden und unterhaltsamen Rahmen mit interessanten Fortbildungen, Vorträgen und imposanten Aufführungen mit Solisten und Ensembles der Berliner Musikschulen.
Und Berlin war schon zwei Tage zuvor ein Ort ganz besonderer Anerkennung für die ehrenamtliche Arbeit an öffentlichen Musikschulen: Der Verband deutscher Musikschulen zeichnete Sibylle Gräfin Strachwitz mit der goldenen Stimmgabel aus, für ihren unermüdlichen, immer erfrischenden und inspirierenden Einsatz als Vorsitzende der BEV, wie Professor Rademacher als VdM-Vorsitzender unterstrich.
Motto dieses Kongresses war "Musik teilen - Menschen gewinnen!" Mit der Varianz der Aufgaben, differenzierten Unterrichtsmodellen und neuen technische Möglichkeiten erhalten und eröffnen die öffentlichen Musikschulen eine vielfältige musikalische Ausbildung.
Wie passend, dass Gräfin Strachwitz die Moderation der Arbeitsgruppe Elternarbeit an Musikschulen mit Professor Dr. Ulrich Mahlert übernommen hatte.
27.05.2019
Uta Haffner
Was wünschen sich Eltern und Förderer von den Musikschulen?
BEV beim Workshop (Foto: BEV)
Jutta Palzhoff eräutert die Umfrageergebnisse (Foto: BEV)
Sibylle Gräfin Strachwitz dankt Jutta Palthoff (Foto: BEV)
In der BEV-Sitzung war, nach allen Regularien, Informationen aus dem VdM und Berichten über die Vorstandsarbeit, der Austausch über die Grenzen der Bundesländer hinweg wieder anregend und motivierend.
Erwartungen von Eltern und Förderern an öffentliche Musikschulen waren Thema einer Online-Umfrage des Landesmusikschulbeirats Baden-Württemberg. Dessen Vorsitzende Jutta Palzhoff fasste in ihrem Workshop im zweiten Teil der Versammlung die wesentlichen Ergebnisse zusammen.
Eltern und Förderer sind weit überwiegend mit der Arbeit der Musikschulen zufrieden. Auch die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit gelingt vielerorts, wenn auch bessere Einbindung und Information durchaus erwünscht wäre.
Eingefordert werden so neben Verlässlichkeit vor allem Erhalt der pädagogischen und künstlerischen Unterrichtsqualität, regelmäßige Informationen zur musikalischen Entwicklung des Kindes und eine zeitgemäße Kommunikation.
In der sich anschließenden Diskussion zeigte sich, dass auch in anderen Bundesländern eine solche Abfrage zu aussagekräftigen Ergebnissen führen könnte.
27.05.2019
Uta Haffner
Mitgliederversammlung der Bundeselternvertretung (BEV) am 5. und 6. Mai 2018 in Hamburg
Die Vorsitzende der Bundes-Eltern-Vertretung (BEV) Sibylle Gräfin Strachwitz konnte im Rahmen der Hauptarbeitstagung des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) die Landesvertreter von Eltern und Fördervereinen an Musikschulen aus den meisten Bundesländern zur Mitgliederversammlung der BEV in der Musikschule Hamburg Mitte begrüßen. Nach allen Regularien, Informationen aus dem VdM und Berichten über die Vorstandsarbeit war wie immer der Austausch von großer Bedeutung.
In diesem Jahr wurde turnusgemäß der Vorstand der BEV neu gewählt. Gräfin Strachwitz aus Rheinland-Pfalz wurde als Vorsitzende in ihrem Amt erneut betätigt, ebenso Uta Haffner aus Baden-Württemberg als 1. Stellvertreterin und Günter Woll aus dem Saarland als Kassenwart. Birgit Müller aus Mecklenburg-Vorpommern avancierte zur 2. Stellvertreterin und neu in den Vorstand gewählt wurde Mathias Ziegler aus Thüringen. Maria-Elisabeth Winter wurde mit großem Applaus für ihre langjährige Mitarbeit im Vorstand gedankt, verbunden mit der Hoffnung, dass sie der jährlichen Mitgliederversammlung mit ihren stets inspirierenden Beiträgen und Berichten aus der Landeselternarbeit in Sachsen weiterhin erhalten bleiben werde.
Die alle zwei Jahre stattfindende Hauptarbeitstagung des VdM ist, im Wechsel mit dem deutlich größeren Musikschulkongress, nicht nur ein organisatorischer Rahmen für die BEV, sondern bietet auch die Möglichkeit, an Fortbildungen und Vorträgen teilzunehmen. Das übergeordnete Thema "Musikschulen in Veränderung" wurde in einem World Café mit verschiedenen Einzelschwerpunkten diskutiert. Die etwas andere Perspektive der Eltern und Förderer stellt eine Bereicherung solcher Gesprächskreise dar und regt immer wieder zu weiteren Gesprächen an.
Schon bei der Bundesversammlung des VdM am Freitag, 4. Mai 2018, hatte Gräfin Strachwitz in Ihrem Grußwort daran erinnert, dass noch immer nicht alle Musikschulen über Gremien verfügen, welche die Interessen der Musikschüler und ihrer Eltern vertreten. Musikschulen sollten sich bewusst sein, dass solche Strukturen – rechtzeitig aufgebaut – hilfreich seien in schwierigen Zeiten, gerade aber auch in Zeiten des Wandels.
Was erwarten Eltern und Förderer von der Musikschule? Nur wenn Eltern und Förderer ihre Wünsche formulieren, werden sie in den Musikschulen, den jeweiligen Landesverbänden und im VdM auch gehört werden. Daher eine Anregung an Eltern und Förderer von Musikschulen: Diskutieren Sie dies in Ihren Gesprächsrunden vor Ort und schicken dann Ihre Notizen an die jeweilige Landeselternvertretung oder direkt an die BEV. Wir sollten uns die Chance der aktiven Mitgestaltung von Veränderungen nicht entgehen lassen.
Uta Haffner
Interview in der nmz mit der BEV-Vorsitzende Sibylle Gräfin Strachwitz im Oktober 2017
"Eine sehr schöne Zusammenarbeit" - PDF Download
25 Jahre Bundes-Eltern-Vertretung
Bericht über die Mitgliederversammlung der Bundes-Eltern-Vertretung der
Musikschulen (BEV) in Stuttgart während des Musikschulkongresses vom 19. bis 21 Mai 2017
In diesem Jahr konnte die BEV-Vorsitzende Sibylle Gräfin Strachwitz die Landesvertreter von Eltern und Fördervereinen an Musikschulen zur Mitgliederversammlung der Bundeselternvertretung in Stuttgart begrüßen.
Als Gäste waren neben Jutta Palzhoff, der Vorsitzenden des Landesmusikschulbeirats Baden-Württemberg auch weitere Mitglieder aus dessen Präsidium ins Kultur -und Kongresszentrum Liederhalle gekommen. Nach allen Regularien, Informationen aus dem VdM und Berichten über die Vorstandsarbeit war der Austausch über die Grenzen der Bundesländer hinweg wieder anregend und motivierend.
Der alle zwei Jahre stattfindende Musikschulkongress ist im Wechsel mit der etwas kleineren Hauptarbeitstagung des VdM auch für uns immer wieder ein anregender und unterhaltsamer Rahmen mit interessanten Fortbildungen, Vorträgen und Konzerten, bei denen sich Solisten und Ensembles der Musikschulen präsentieren konnten, diesmal natürlich eine Auswahl aus Baden-Württemberg.
Unter "Mensch.Netz.Musik - Musikschule mittendrin" war der thematische Bogen von Möglichkeiten und Aufgaben der Musikschulen in einer immer vielfältigeren Gesellschaft bis zu den zu ergreifenden Chancen in einer digitalen Welt mit neuen Netzwerken und Unterrichtsmethoden gespannt. Auch für Eltern und Förderer spannende Themen.
So hatte Gräfin Strachwitz auch die Moderation eines Workshop mit Nuran Joerißen zu interkultureller Elternarbeit an Musikschulen gern übernommen. Gelungene und auch zunächst enttäuschende Beispiele der Teilnehmer wurden analysiert. Dass die Erwartungen von Musikschulen und der Zielgruppe Familien mit Migrationgeschichte zwar oft auseinanderliegen kam nicht unerwartet, über flexiblere Angebote und solche "auf Augenhöhe", bei denen beide Seiten ihr Wissen beitragen kann aber ein Einstieg gelingen.
Schon bei der jährlichen Vollversammlung des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) am Donnerstag hatte sie in Ihrem Grußwort auf das Jubiläum hingewiesen und dargelegt, dass mittlerweile die Interessen der Musikschüler und ihrer Eltern an sehr vielen Musikschulen durch eigene Gremien vertreten werden. Wo dies noch nicht der Fall sei könne man ja daran noch arbeiten. Die von Vorstandsmitglied Birgit Müller bearbeiteten Landkarten, die leider wegen technischer Missverständnisse nicht per Beamer gezeigt werden konnten, veranschaulichen dies.
Ob diese oder auch die neuaugelegten Plakate und Flyer am Informationsstand manchen Musikschulleiter animiert haben, sich nach Unterstützung bei der Gründung von Förderverein oder Elternbeirat zu erkundigen?
für den Vorstand
Uta Haffner / 30.05.2017
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