Musik mit Menschen mit Behinderung

Musik mit Menschen mit Behinderung

Ein besonderes Programm stellt bei den öffentlichen Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen die Arbeit mit Menschen mit Behinderung dar, die sich an den individuellen Möglichkeiten orientiert und somit eine über das normale Maß hinausgehende Differenzierung erfordert. Ziel ist das gemeinsame ebenso wie das individuelle Musizieren. Die Arbeit in integrativen Gruppen steht hierbei gleichberechtigt neben behinderungsspezifischem Einzel- und Gruppenunterricht. Angebote für Menschen mit Behinderung sind somit ein selbstverständlicher Teil des Auftrages öffentlicher Musikschulen.

 

Im Kalenderjahr 2017 gab es in Deutschland an 640 VdM-Musikschulen fachlich qualifizierte Angebote für über 11.500 Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in Instrumentalunterricht, Ensemblespiel und in Grundfächern. Seit 2006 hat sich die Schülerzahl in diesem Bereich nahezu verdoppelt. In vielen Fällen besteht eine enge Zusammenarbeit mit Förderkindergärten und -schulen.

 

 

Ausführungen und Handreichungen des VdM: Perspektiven der/zur Inklusion

(aus: Potsdamer Erklärung des VdM "Musikschule im Wandel - Inklusion als Chance)

 

Ausgehend von der Frage „Warum finden sich an Musikschulen so wenige Menschen mit Behinderung?“, rüttelte Prof. Dr. Werner Probst bereits 1979 mit einer Feststellung am bisherigen Selbstverständnis der Musikschulen und am Begriff der Musikalität:

 

„Jeder Mensch ist für Musik empfänglich, also in diesem Sinne musikalisch!“

 

Der Öffnungsprozess jeder einzelnen Mitgliedsschule beginnt – ganz im Sinne der Inklusion - mit der Fortbildung der Lehrkräfte. Hierfür stellen der VdM- Fachausschuss „Menschen mit Behinderung / Inklusion“ und die Dozenten des BBL „Instrumentalspiel mit Menschen mit Behinderung“ Strukturen, Methoden, Materialien und Einsichten vor, die nötig sind, um individuelle Angebote unterbreiten zu können.

 

Heute steht fest: Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren, haben nicht nur Freude an Musik, die sie hören, sondern sind auch fähig, Musik selber zu machen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Wie andere auch.

 

„Jeder Mensch – der will – kann Musik machen lernen!“

 

Die Musikschulen streben eine selbstverständliche Teilhabe aller in den Räumen der Musikschulen an, stehen aber auch bereit, den inklusiven Prozess in den Einrichtungen der Schulen des gemeinsamen Lernens, der Förderschulen, von Werkstätten, in Wohn- und Altenheimen zu beginnen, um Brücken hin zu neuen Zielgruppen zu bauen und um diese „niederschwellig“ abzuholen.

 

Neben den musikpädagogischen finden sich auch musiktherapeutische Angebote an Musikschulen. Die richtige Wahl des Angebotes entscheiden die Schüler / Klienten im Einvernehmen mit ihren Betreuern / Eltern und den Therapeuten und Pädagogen der Musikschule entsprechend ihrer Ziele und Bedürfnisse.

 

Die Aufgaben des Bundesverbandes und der Landesverbände:

 

  • Einrichtung eines Bundesfachausschusses und Benennung von Fachsprechern in allen Bundesländern
  • Diskurs mit den Schulen, die das Angebot für Menschen mit Behinderung noch nicht zu den selbstverständlichen Aufgaben öffentlicher Musikschulen zählen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Finanzierung der Reisekosten der ehrenamtlichen Fachausschussmitglieder und der Landesfachsprecher
  • Durchführung bundes- und landesweiter Lehrgänge (BLIMBAM, Fachtagungen und Fortbildungen)

 

Die Aufgaben der einzelnen Musikschulen vor Ort:

 

  • Prüfung und Einrichtung der barrierefreien Teilhabemöglichkeit am Angebot
  • Bereitstellung von Lehrkräften, die eine Pädagogik der Vielfalt befürworten und umsetzen
  • Öffentlichkeitsarbeit in Richtung Politik (auch Finanzen/Drittmittel) und potentiellen Schülern sowie deren Familien und Bezugsgruppen
  • Kooperation mit Förderschulen bzw. inklusiv arbeitenden allgemein bildenden Schulen (Schulen des gemeinsamen Lernens)
  • Kooperation mit Werkstätten und Wohnheimen
  • Kooperation mit kommunalen und gemeinnützig-privaten Trägern der Fürsorge und Beratung

 


 

Fortbildungen

Der VdM führt regelmäßig eine spezielle berufsbegleitende Ausbildung für Musikschullehrkräfte durch, um sie für die besonderen Erfordernisse mit körperlich und geistig behinderten Menschen zu qualifizieren.

 

Mehr zum berufsbegleitende Lehrgang "Instrumentalspiel für Menschen mit Behinderung an Musikschulen (BLIMBAM)"


 

Empfehlung für die Arbeit mit Behinderten an Musikschulen

Am 12. Mai 2000 verabschiedete der VdM Verband deutscher Musikschulen eine "Empfehlung für die Arbeit mit Behinderten an Musikschulen". Darin fordert er die Musikschulen und ihre Träger auf, den Musikunterricht für Menschen mit Behinderung engagiert zu fördern.

 


 

Lehrmaterial

Materialien und Anregungen für Unterricht und Ensemblearbeit

 


 

Literatur

Bücher und Fachartikel, Vorträge, Erfahrungsberichte

 


 

Kontakt

Fachausschuss "Menschen mit Behinderung an Musikschulen / Inklusion" im VdM

Vorsitzender: Robert Wagner, Fürth

Ansprechpartnerin in der VdM-Bundesgeschäftsstelle: Britta Renes

 

 

 

Verband deutscher Musikschulen

Britta Renes

Plittersdorfer Straße 93

53173 Bonn

Tel. 0228/95706-22

Fax 0228/95706-33

fortbildung( at )musikschulen.de

 

Weitere Kontaktinformation

zum VdM-Fachausschuss, zu BLIMBAM - Berufsbegleitender Lehrgang „Instrumentalspiel für Menschen mit Behinderung an Musikschulen", zu Fachsprecher(inne)n für Musik mit Menschen mit Behinderung in den Landesverbänden des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) und zum Bundesweiten Arbeitskreis Musiktherapie an Musikschulen (BAMMS)

Musik inklusiv- Kontakt

 

 

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gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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