Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verbandes deutscher Musikschulen e.V. (VdM) für Veranstaltungen des VdM

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen (Fortbildungen, Kongresse, Fachtagungen, Seminare, Workshops u.ä.) des VdM.

 

1. Anmeldung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem VdM den Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung verbindlich an. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung des VdM (Zulassung) zustande.

Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird dies dem Bewerber/der Bewerberin mitgeteilt.

Der VdM behält sich vor, die Teilnahme von Bewerber/innen an einer Veranstaltung abzulehnen. Die Entscheidung wird der Bewerberin/dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Die Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Der Rechtsweg hierzu ist ausgeschlossen.

 

2. Zahlungsbedingungen

Es gelten die Teilnehmerentgelte für die jeweilige Veranstaltung, wie sie im Veranstaltungsverzeichnis/auf den Internetseiten des VdM aufgeführt sind.

Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung.

Alle Teilnehmerentgelte verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlen Sie bitte – soweit in den Anmeldeinformationen nicht bereits eine Kontonummer und der Verwendungszweck angegeben sind – erst an die angegebene Kontoverbindung, nachdem Sie die Rechnung erhalten haben. Die Teilnehmerentgelte sind mit Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Im Teilnehmerentgelt inbegriffen sind die Veranstaltungsunterlagen sowie Verpflegung soweit dies in der Seminarbeschreibung angegeben ist. Nicht inbegriffen sind etwaige Reisekosten des Teilnehmers sowie Aufwendungen für Übernachtung und Verpflegung außerhalb der Veranstaltungszeiten.

 

3. Leistungen

Der Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarten Veranstaltungsentgelte und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn er einzelne Veranstaltungstermine, gleich aus welchem Grunde, nicht wahrnimmt. Zielgruppen, Seminarorte und Teilnehmerentgelte sind den jeweiligen Ausschreibungen bzw. Seminarangeboten zu entnehmen. Unerhebliche inhaltliche oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von beschriebenen Leistungen können jederzeit vorgenommen werden. Der VdM ist berechtigt, vorgesehene Referenten im Bedarfsfall durch andere gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Ebenso kann der VdM im Bedarfsfalle einen anderen gleichwertigen Veranstaltungsort bestimmten.  Der VdM wird dies den Teilnehmern frühestmöglich mitteilen. Unwesentliche Modifikationen, welche die Qualität der Veranstaltung nicht berühren, berechtigen nicht zur Herabsetzung des vereinbarten Veranstaltungsentgelts.

Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung des VdM und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.

 

4. Rücktritt/Stornierungen

Es besteht für Teilnehmer jederzeit vor Veranstaltungsbeginn die Möglichkeit, von der Teilnahme an der Veranstaltung zurückzutreten. Stornierungen sind schriftlich, per Brief, Telefax (0228) 95706-33 oder E-Mail (vdm( at )musikschulen.de) an den Verband deutscher Musikschulen e.V., Plittersdorfer Str. 93, 53173 Bonn, zu richten.

Bei Stornierung eines Teilnehmers werden – soweit keine abweichenden Storno- und Rücktrittsfristen in der Ausschreibung bzw. dem Seminarangebot selbst angegeben sind – folgende Teilnehmerentgelte erhoben:

Bei Rücktritt von der Veranstaltung bis vier Wochen vor Beginn werden 20 Prozent der Teilnehmergebühr fällig, bis 14 Tage vor Beginn 50 Prozent, danach 100 Prozent.

Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim VdM.

Hiervon abweichenden Rücktritts-/Stornoregelungen für die Unterbringung (z.B. Akademien) bleiben unberührt. Der VdM übernimmt hierfür keine Haftung.

 

5. Rücktrittsvorbehalt

Der VdM behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund, z. B. bei Unmöglichkeit wegen des Ausfalls eines Referenten, höherer Gewalt oder aus anderen, nicht vorhersehbaren und vom VdM nicht zu vertretenden Gründen abzusagen.

Der VdM ist in diesem Fall verpflichtet, soweit möglich, die Teilnehmer über die Nichtdurchführung der Veranstaltung unverzüglich zu informieren. Hat der Teilnehmer bereits Veranstaltungsentgelte entrichtet, so werden diese erstattet. Der VdM behält sich vor, Veranstaltungen vor Veranstaltungsbeginn zu stornieren.

Hat der Teilnehmer bereits Veranstaltungsentgelte entrichtet, so werden diese unverzüglich erstattet.

 

6. Urheberrechte

Die Veranstaltungsunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information des Teilnehmers ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des VdM zulässig.

 

7. Datenschutz

Die Verwaltung der Kurse wird über EDV abgewickelt. Die vom VdM erfassten Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz. Zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften können Ort, Telefonnummer und Emailadresse der zum gleichen Kurs anreisenden Teilnehmenden untereinander mitgeteilt werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzerklärung.

 

8. Haftung

Der VdM wählt für seine Veranstaltungen qualifizierte Referenten aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminarinhalte, der Seminarunterlagen sowie die Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Lernziels übernimmt der VdM keine Haftung. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Seminarinhalten entstehen sollten. Die jeweiligen Urheberrechte sind zu beachten. Im Übrigen ist die Haftung des VdM auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um typische, bei einer Veranstaltung vorhersehbare Schäden handeln muss.

 

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird dem Auslegungssinn nach durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die im Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt-


10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsparteien auftretenden Auseinandersetzungen jedweder Art ist - soweit sich nicht aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen Abweichendes ergibt – Bonn.

 

Stand: 5. März 2015

 

 

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