Bamberger Erklärung: Antworten der im Bundestag vertretenen Parteien zu den Wahlprüfsteinen des VdM zur Bundestagswahl 2013

 

Antwort der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

Themenkomplex I.)
„Draußen vor der Tür?“ Musikalische Bildung braucht Zeiten und Räume in der Schule! Infrastrukturförderung für die Schaffung von Räumen für rd. 2 Millionen junge Menschen erforderlich

FRAGEN:

  • Wie wird Ihre Partei die Sicherung der musikalischen Bildung in der sich verändernden Bildungslandschaft gewährleisten?
  • Mit welchen konkreten Zielen, mit welchen Umsetzungsschritten und mit welchem Monitoring wird dies erfolgen?
  • Sind Sie bereit, Mittel für die Schaffung von zusätzlichen Räumen in den allgemeinbildenden Schulen für die Musikalische Bildungsarbeit der Musikschulen, z.B. auf dem Wege der Abschaffung des Kooperationsverbotes, bereitzustellen?

 

CDU/CSU-BUNDESTAGSFRAKTION:

Die Musikförderung ist und bleibt der Schwerpunkt der Kulturförderung des Bundes. Auch wenn es vorrangig den Ländern obliegt, im Rahmen ihrer Kulturhoheit Musik zu fördern, so ist der Bund immer mehr zu einem verlässlichen Partner gewachsen. Die Musikförderung seitens des Bundes beträgt inzwischen über 44 Millionen Euro jährlich! Das allein verdeutlicht den großen Stellenwert, den die Musik in der Kulturlandschaft Deutschlands einnimmt.


Eine Auswahl herausragender Projekte zeigt die Breite des staatlichen Engagements:

 

  • Erhalt und Weiterentwicklung von Erinnerungsorten für bedeutende Komponisten, beispielsweise des Bach-Archivs in Leipzig und des Beethoven-Hauses in Bonn
  • Maßnahmen zur Förderung des musikalischen Spitzennachwuchses, etwa durch den Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ und
  • die „Junge Deutsche Philharmonie“
  • Projekte zur Förderung des Laienmusizierens in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Chorverbände und der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände
  • Veranstaltungen zur Verbreitung zeitgenössischer Musik, etwa mittels des Projekts „Kulturagenten für kreative Schulen“. In den vergangenen 5 Jahren wurden mehr als 500 Künstler- und Infrastrukturprojekte unterstützt.
  • Die Musikalische Bildungsarbeit ist auch ein Schwerpunktthema des Deutschen Musikrates, den wir weiterhin unterstützen und fördern werden. Er feiert in diesem Jahr sein 60-jähriges Jubiläum ist mit seinen 91 Fachverbänden, 16 Landesmusikräten und 100 Ehrenmitgliedern für die Musiklandschaft und das Musikleben von existentieller Bedeutung geworden.

 

Themenkomplex II.)
Hier interessieren uns Kernaussagen und Grundhaltungen Ihrer Partei zur Musikalischen Bildung.

FRAGEN:

  • Was genau ist Ihrer Partei an der Musikalischen Bildungsarbeit der Musikschulen wichtig?
  • Welche Felder/Themen/Schwerpunkte der Musikalischen Bildung liegen Ihrer Partei besonders am Herzen?
  • Für welche bundespolitischen Themen und Aufgaben, die unseren Bereich betreffen, würden wir in der nächsten Legislaturperiode in Ihnen einen Ansprechpartner finden?
  • Wie sichern Sie nachhaltige Strukturen für Zugangsoffenheit und Qualität öffentlicher Musikschulen?

 

CDU/CSU-BUNDESTAGSFRAKTION:

Musikalische Bildung und Erziehung ist eine unerlässliche Vermittlung von Toleranz, Empathie und Kreativität. Die Entscheidungen der Kultusministerkonferenz, den Musikunterricht zu reduzieren oder sogar ganz durch das Fach „Ästhetische Bildung“ quasi abzuschaffen, ist daher aus unserer Sicht ein massiver Rückschritt für unser Musikland. Musik hat innerhalb unserer Kulturlandschaft einen unerlässlichen, besonderen Stellenwert – sie ist zugleich Botschafter nach innen wie nach außen.

 

Insgesamt stimmt es uns hoffnungsvoll, dass die junge Generation musikbegeistert ist. Der Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ verzeichnet Teilnehmerrekord und jeder vierte Jugendliche macht sogar selbst Musik. Auch die Tatsache, dass die Nachfrage an dem Bildungsangebot in den öffentlichen und privaten Musikschulen weiter steigt, ist positiv –  hier sind aber in erster Linie die Länder gefragt, dieser Nachfrage auch in der Praxis gerecht zu werden.  Besonders wichtig ist hierbei, dass allen Kindern ein gleichberechtigter Zugang zur musikalischen Bildung ermöglicht wird.

 

Bei der Nachwuchsförderung im Bereich Musikalische Bildung beteiligt sich der Bund im Rahmen des Deutschen Musikinstrumentenfonds, der gemeinsam mit der Musikwirtschaft 2007 ins Leben gerufenen „Initiative Musik“ und dem Projekt „Jedem Kind ein Instrument“  - wichtige Initiativen, die die Basisarbeit unterstützen.


Das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ eröffnet jährlich über 70.000 Grundschulkindern den Zugang zu qualifiziertem Instrumentalunterricht, indem es ihnen leihweise ein Instrument ihrer Wahl zur Verfügung stellt. Eine gute Investition zur Förderung der musikalischen Früherziehung!

 

Auch Chorprojekte von nationaler Bedeutung werden vom Bund mit jährlich 3 Millionen Euro gefördert. Über 60 Millionen Menschen in unserem Land erfahren Jahr für Jahr Chorkonzerte, davon sind 1,7 Millionen Menschen aktiv in Chören engagiert. Wir vertrauen auf den bisher erfolgreichen Dreiklang aus öffentlich geförderter Kultur, Laienkultur und der Kultur- und Kreativwirtschaft, wobei gerade die Laienkultur in Deutschland besonders ausgeprägt ist und erfreulicher weise immer mehr Zulauf erfährt.

 

Schließlich haben wir mit dem im vergangenen aufgelegten Programm „Kultur macht stark“ den Stellenwert der Musikalischen Bildung noch einmal deutlich unterstrichen. Auch der Verband Deutscher Musikschulen erhält darüber innerhalb von 5 Jahren eine Förderung von 20 Millionen Euro.

 

Wir haben daher aus unsere Sicht einen erheblichen Beitrag geleistet, dass unser Land ein Musikland bleibt. Wir wollen an der Musikförderung als Schwerpunktförderung festhalten und die erfolgreichen Programme und Initiativen fortführen und ggf. ausbauen. 

 

Zukünftige Herausforderungen bestehen für uns vor allem im Bereich Urheberrecht und Digitalisierung.

 

Themenkomplex III.)
Die Sicherung von Rahmenbedingungen für Musikkultur und Musikalische Bildung tangiert auch Bereiche, die über den Kern der Musikschularbeit hinausgehen, etwa Bereiche des Steuerrechts, der Künstlersozialversicherung oder von internationalen Handelsabkommen, um nur einige zu nennen. Hierzu bitten wir um Beantwortung der nachstehenden Fragen.

FRAGEN:

  • Wird Ihre Partei die Sicherung der Umsatzsteuerfreiheit für Angebote Musikalischer Bildung gewährleisten?
  • Wie wird Ihre Partei steuerliche Erleichterungen für das Engagement von Familien im Bereich Musikalischer Bildung gestalten?
  • Wie wird Ihre Partei die Gleichbehandlung bei der Erhebung der Künstlersozialabgabe im Bereich der Verwerter bzw. Abgabepflichtigen gewährleisten?
  • Wie wird Ihre Partei zum Schutz von Kultur und kulturbezogenen Dienstleistungen (etwa musikalische Bildungsangebote) Einfluss auf internationale Handelsabkommen nehmen, auch dann, wenn sie in der Verantwortung der europäischen Ebene liegen (etwa das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und den USA)?

 

CDU/CSU-BUNDESTAGSFRAKTION:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in den Verhandlungen zum Jahressteuergesetz 2013 mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Arbeit privater Musikschulen umsatzsteuerbefreit bleibt. Daher stehen wir auch in Zukunft zur Umsatzsteuerfreiheit für Angebote musikalischer Bildung.

 

Die unionsgeführte Bundesregierung hat darüber hinaus erst im Februar dieses Jahres das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts beschlossen. U.a. durch eine verbesserte steuerliche Förderung haben wir unsere Anerkennung für kulturell ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck gebracht. Davon profitieren auch Familien. Diese Neuregelungen sollten zunächst auf ihre Praxistauglichkeit geprüft werden.

 

Viele selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten leben in ökonomisch unsicheren Verhältnissen. Deshalb setzen wir uns auch in Zukunft für eine dauerhafte Stabilisierung der Künstlersozialversicherung ein. Wir haben bereits in dieser Wahlperiode gehandelt, indem wir den Publizistenbegriff geschärft und dadurch eine weitere Destabilisierung der Künstlersozialkasse verhindern konnten. Danach werden nur Personen in den Kreis der Berechtigten einbezogen, deren Tätigkeitsprofile sich mit den Leitberufen des Künstlersozialversicherungsgesetzes vereinbaren lassen, das heißt wir haben der eher beliebigen Erweiterung des Kreises der Berechtigten Einhalt geboten. Gleich zu Beginn der 18. Wahlperiode wird es darum gehen müssen, einen Anstieg des Abgabesatzes zu verhindern und dieses System noch gerechter und effizienter auszugestalten. Wir brauchen eine Reform an Haupt und Gliedern, die nachhaltig sein muss, zu einer regelmäßigen Überprüfung der Verwerter zurückkehrt und nicht zu Lasten der Künstler gehen darf.

Die Arbeit von Künstlerinnen und Künstlern ist das Fundament kulturellen Lebens.

 

Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es seit jeher, dass das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005 gilt. Damit sind keine weiteren Liberalisierungszusagen für kulturelle und audiovisuelle Dienstleistungen möglich. Dies entspricht bereits der deutschen Position für die GATS-Verhandlungen. So ist es nun wieder bei den Verhandlungen über das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Staatsminister Bernd Neumann hat dies durch seine Unterzeichnung des Briefs von 15 europäischen Kulturministern an die irische Ratspräsidentschaft unterstrichen. Wir begrüßen daher die Entschließung des Europäischen Parlaments, in der dieses sich dafür ausgesprochen hat, den Bereich Kultur und audiovisuelle Dienste aus dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen EU und USA auszuklammern.

 

Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB
Kultur- und medienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

 

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