Bamberger Erklärung: Antworten der im Bundestag vertretenen Parteien zu den Wahlprüfsteinen des VdM zur Bundestagswahl 2013

 

Antwort der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Themenkomplex I.)
„Draußen vor der Tür?“ Musikalische Bildung braucht Zeiten und Räume in der Schule! Infrastrukturförderung für die Schaffung von Räumen für rd. 2 Millionen junge Menschen erforderlich

FRAGEN:

  • Wie wird Ihre Partei die Sicherung der musikalischen Bildung in der sich verändernden Bildungslandschaft gewährleisten?
  • Mit welchen konkreten Zielen, mit welchen Umsetzungsschritten und mit welchem Monitoring wird dies erfolgen?
  • Sind Sie bereit, Mittel für die Schaffung von zusätzlichen Räumen in den allgemeinbildenden Schulen für die Musikalische Bildungsarbeit der Musikschulen, z.B. auf dem Wege der Abschaffung des Kooperationsverbotes, bereitzustellen?

 

BUNDESTAGSFRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilen auch auf Bundesebene Ihre Einschätzung, dass die auch musikalische Bildung von der Ausweitung des Ganztagsschulangebotes profitieren sollte. Wir setzen uns auf Bundesebene für die Aufhebung des Kooperationsverbotes ein und werden ein neues Ganztagsschulprogramm mit mindestens 500 Mio. Euro pro Jahr unterstützen. Die konkreten Ziele, Umsetzungsschritte und Qualitätssicherungsverfahren für die musikalische Bildungsarbeit der Musikschulen wollen wir nicht auf Bundesebene regeln, sondern sehen wir als Aufgabe von Ländern und Kommunen.

 

Themenkomplex II.)
Hier interessieren uns Kernaussagen und Grundhaltungen Ihrer Partei zur Musikalischen Bildung.

FRAGEN:

  • Was genau ist Ihrer Partei an der Musikalischen Bildungsarbeit der Musikschulen wichtig?
  • Welche Felder/Themen/Schwerpunkte der Musikalischen Bildung liegen Ihrer Partei besonders am Herzen?
  • Für welche bundespolitischen Themen und Aufgaben, die unseren Bereich betreffen, würden wir in der nächsten Legislaturperiode in Ihnen einen Ansprechpartner finden?
  • Wie sichern Sie nachhaltige Strukturen für Zugangsoffenheit und Qualität öffentlicher Musikschulen?

 

BUNDESTAGSFRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet: Durch kulturelle Bildung wird vielen Menschen die Tür zur Kunst aufgestoßen. Schulfächer wie Musik und Kunst sind für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN essentieller Bestandteil einer guten Bildung. Dafür brauchen wir genügend Personal, insbesondere künstlerische Lehrkräfte, und eine stärkere Kooperation mit den KollegInnen aus anderen Fachbereichen, Kulturinstitutionen sowie externen Kulturschaffenden. Ein weiterer bundespolitischer Ansatz für mehr Zugangsoffenheit liegt in der Abschaffung des verkorksten Bildungs- und Teilhabepaketes der Bundesregierung. Statt viel Geld in die Verwaltung von Ansprüchen zu stecken und Gutscheine auszugeben, die bei privaten Anbietern ohne Qualitätsgarantie landen, wollen wir als ersten Schritt zur Kindergrundsicherung die Kinderregelsätze erhöhen sowie in die Bildungs- und Teilhabeinfrastruktur investieren.

 

Themenkomplex III.)
Die Sicherung von Rahmenbedingungen für Musikkultur und Musikalische Bildung tangiert auch Bereiche, die über den Kern der Musikschularbeit hinausgehen, etwa Bereiche des Steuerrechts, der Künstlersozialversicherung oder von internationalen Handelsabkommen, um nur einige zu nennen. Hierzu bitten wir um Beantwortung der nachstehenden Fragen.

FRAGE:

  • Wird Ihre Partei die Sicherung der Umsatzsteuerfreiheit für Angebote Musikalischer Bildung gewährleisten?

 

BUNDESTAGSFRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Die aktuelle Regelung, nach der Bildungsarbeit von Musik- Tanz- und Ballettschulen von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind und somit Nutzer von Bildungsangeboten, auch im Musikschulbereich, entlastet und der Zugang zu diesen Bildungsangeboten breiten Bevölkerungsgruppen erleichtert wird, unterstützen wir.
Bereich Kultur und insbesondere in der kulturellen Bildung halten wir aufgrund ihres gesellschaftlichen Mehrwertes an dem ermäßigten Steuersatz und im Bereich der Bildungsarbeit von Musik- Tanz- und Ballettschulen an der Steuerbefreiung fest. Private Bildungsträger leisten einen erheblichen Beitrag zur Aus- und Fortbildung im künstlerischen Bereich, daher planen wir hier keine Veränderung.

 

 

FRAGE:

  • Wie wird Ihre Partei steuerliche Erleichterungen für das Engagement von Familien im Bereich Musikalischer Bildung gestalten?

 

BUNDESTAGSFRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen das familiäre Engagement im Bereich musikalischer Bildung nicht über das Steuersystem fördern. Wir halten den derzeitigen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes von jährlich 2.640 Euro für ausreichend. Wir wollen allerdings die Teilnahmemöglichkeiten für Kinder vor allem aus bildungsferneren Familien auch in der musikalischen Bildung stärken.

Das derzeit geltende Bildungs- und Teilhabepaket erfüllt die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zur Unterstützung bedürftiger Kinder nicht. Die aktuellen Zahlen über die Nutzung der verschiedenen Leistungen zeigen, dass das Bildungs- und Teilhabepaket seinen Zweck auch bei der Förderung der Teilnahmemöglichkeiten an kultureller und musischer Bildung verfehlt. Statt Kitas und Schulen zu stärken, wo die Kinder sich eh aufhalten, finanziert das Bildungs- und Teilhabepaket neue bürokratische Strukturen und private Nachhilfe. Nach der Wahl wollen wir das unsinnige Bildungs- und Teilhabepakets abschaffen und stattdessen in die Bildungs- und Teilhabeinfrastruktur investieren sowie den Kinderregelsatz erhöhen. Wir werden mit den Ländern über ein zweites Ganztagsschulprogramm verhandeln, damit die Verbesserungen fortgesetzt werden können, die durch das erste rot-grüne Ganztagsschulprogramm aus dem Jahr 2004 angeschoben wurden. Mit mindestens 500 Mio. Euro pro Jahr wollen wir flächendeckend inklusive Ganztagsschulangebote auf- bzw. ausbauen. Da gibt es dann sowohl mehr individuelle gezielte Lernförderung als auch außerschulische Kultur-, Sport- und Jugendangebote.

 

FRAGE:

  • Wie wird Ihre Partei die Gleichbehandlung bei der Erhebung der Künstlersozialabgabe im Bereich der Verwerter bzw. Abgabepflichtigen gewährleisten?

 

BUNDESTAGSFRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Für unsere Partei steht es im Vordergrund, den Kreis der Abgabepflichtigen besser zu erfassen und zu kontrollieren. Das ist günstig für die Künstlersozialkasse und auch gerecht denjenigen gegenüber, die ehrlich zahlen.
Im Ausschuss für Kultur und Medien wurde am 5. Juni 2013 der zuvor enthaltene Punkt 4* des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur „Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) (BT-Drucksache 17/12297)" mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wieder gestrichen. Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte für die regelmäßige Kontrolle der Abgabepflicht gestimmt.


* Punkt 4 hatte ursprünglich vorgesehen, dass die Rentenversicherung zukünftig „mindestens alle vier Jahre“ überprüfen soll, ob Künstlersozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt wurden. Diese Regelung sollte verhindern, dass die Einnahmen der Künstlersozialkasse weiter sinken und Vorsorge getroffen werden für eine Verbesserung der Beitragsstabilität. Für 2013 musste der Beitragssatz bereits auf 4,1% angehoben werden. Die fehlenden Einnahmen lassen vermuten, dass Abgabezahlungen nicht geleistet wurden.
Eine regelmäßige Überprüfung ist aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dringend notwendig.

 

FRAGE:

  • Wie wird Ihre Partei zum Schutz von Kultur und kulturbezogenen Dienstleistungen (etwa musikalische Bildungsangebote) Einfluss auf internationale Handelsabkommen nehmen, auch dann, wenn sie in der Verantwortung der europäischen Ebene liegen (etwa das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und den USA)?

 

BUNDESTAGSFRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Wir setzen uns auf nationaler wie europäischer Ebene explizit für den Schutz von Kultur und kulturbezogenen Dienstleistungen ein. Neben dem Europäischen Parlament und dem Bundesrat hat auch unsere Bundestagsfraktion beschlossen, die Bereiche audiovisuelle Medien und Kultur aus den Verhandlungen für das Abkommen auszunehmen und einen entsprechenden Antrag eingebracht (BT-Drucksache 17/13925). In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ihr Abstimmungsverhalten zum Verhandlungsmandat ebenso wie zum Abkommen selbst im Rat unter anderem von einer Bereichsausnahme für audiovisuelle Medien und Kultur abhängig zu machen.
Wörtlich heißt es: „Der Bereich audiovisuelle Medien und Kultur muss, wie bei allen vergleichbaren Freihandelsabkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten aus dem Abkommen ausgenommen werden.“

 

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