Bamberger Erklärung: Antworten der im Bundestag vertretenen Parteien zu den Wahlprüfsteinen des VdM zur Bundestagswahl 2013

 

Antwort der SPD-Bundestagsfraktion:

Themenkomplex I.)
„Draußen vor der Tür?“ Musikalische Bildung braucht Zeiten und Räume in der Schule! Infrastrukturförderung für die Schaffung von Räumen für rd. 2 Millionen junge Menschen erforderlich

FRAGEN:

  • Wie wird Ihre Partei die Sicherung der musikalischen Bildung in der sich verändernden Bildungslandschaft gewährleisten?
  • Mit welchen konkreten Zielen, mit welchen Umsetzungsschritten und mit welchem Monitoring wird dies erfolgen?
  • Sind Sie bereit, Mittel für die Schaffung von zusätzlichen Räumen in den allgemeinbildenden Schulen für die Musikalische Bildungsarbeit der Musikschulen, z.B. auf dem Wege der Abschaffung des Kooperationsverbotes, bereitzustellen?

 

SPD-BUNDESTAGSFRAKTION:

Nicht zuletzt der Nationale Bildungsbericht hat erneut die unverzichtbare Rolle der deutschen Musikschulen für die kulturelle Bildung und damit für die individuelle Persönlichkeitsentwicklung, den Aufbau fachlicher Kompetenzen und die Stärkung der kulturellen Teilhabe aufgezeigt. Entscheidend für eine leistungsfähige und attraktive musisch-künstlerische Bildungsinfrastruktur sind insbesondere zwei Punkte:

 

  • Die musisch-künstlerische Bildung muss wieder stärker in der Schule verankert werden, curricular wie personell. Der schleichende Abbau oder abnehmende Verlässlichkeit des Musik- und Kunstunterrichts an vielen Schulen muss beendet werden, der hohe Anteil von Honorarkräften für den musisch-künstlerischen Regelunterreicht muss wieder reduziert werden bzw. bedarf es hier einer angemessenen Vergütung der Lehrkräfte, die auch die Vor- und Nachbereitungszeit des Unterrichts berücksichtigt. Die Zunahme der mit Musikschulen kooperierenden Kitas ist ein gutes Vorbild. Aber auch dann wird es außerunterrichtliche, ergänzende Angebote insbesondere im Musikbereich geben müssen.

 

  • Zweitens sind wir der Überzeugung, dass wie vor Ort mehr Zusammenarbeit zwischen allen im musisch-kulturellen Bereich aktiven Bildungsakteuren – inklusive gestärkter Schulen – brauchen und dies in lokalen Bildungsnetzwerken auch stärker institutionalisieren müssen. So hilfreich und positiv Initiativen wie „Kultur macht stark!“ der Bundesregierung auch sind, strukturell verlängern sie die kurzatmige Projektförderung und stärken damit weder Schule, noch leisten sie eine Trendumkehr hinsichtlich der Lage des musisch-künstlerischen Fachpersonals.

Wer „Kultur für alle“ will, muss mehr tun, darf bei Projekten nicht stehen bleiben, sondern muss die Infrastruktur für kulturelle Bildung stärken. Positiv hervorzuheben ist diesbezüglich das Projekt „Kulturagenten“ der Kulturstiftung des Bundes, welches von Beginn an gemeinsam mit den Ländern entwickelt und auf Langfristigkeit angelegt wurde. Dabei wird, vermittelt durch die Kulturagenten, zwischen Schule, Eltern und den Kulturinstitutionen vor Ort gemeinsam ein umfassendes und fächerübergreifendes Angebot der kulturellen Bildung aufgebaut, mit dem Ziel, eine langfristige Kooperation für Möglichkeiten, Formate und Orte der Auseinandersetzung mit Kunst und durch Kunst in den Schulen zu schaffen und das in der Zusammenarbeit mit Künstlern.

Wir als SPD wollen eben nicht darauf verzichten, auch die musisch-künstlerische Bildung infrastrukturell, d.h. nachhaltig und qualitativ über den institutionellen wie personellen Ausbau, zu stärken. Das braucht einen längeren Atem als ein einfaches befristetes Förderprogramm, bietet  aber auch größere Chancen. Die SPD hat zur Umsetzung dieser Ziele Vorarbeiten insbesondere in zwei Punkten geleistet:

 

  • Zum Ersten kämpfen wir gemeinsam mit der breiten Mehrheit der Länder für die Aufhebung des Kooperationsverbotes im Grundgesetz auch für den Schulbereich. Die Schwarz-Gelbe Koalition beharrt zusammen mit Bayern und Sachsen hingegen auf einer engen Ausnahme, die lediglich eine Grundfinanzierung von Spitzenhochschulen erlauben würde. Hessen möchte sogar nicht einmal das. Ohne den Schulbereich wird die SPD aber keiner Grundgesetzänderung zustimmen.

 

  • Zweitens hat die SPD in ihrem Regierungsprogramm zwei Kernpunkte für ein nachhaltiges, leistungsfähigeres Bildungswesen verankert. Wir wollen im Jahr rund 20 Mrd. Euro zusätzlich für Bildung investieren, je 10 Mrd. Euro von Bund und Ländern. Und wir wollen mit den Ländern ein zweites Ganztagsschulprogramm aufsetzen, damit am Ende alle, die es wollen, einen Platz bekommen, egal wo sie wohnen und welche Schulform sie besuchen. Für die ersten vier Jahre wollen wir von Bundesseite dafür 8 Mrd. Euro bereit stellen, wobei die Hälfte für den – erstmals gleichrangig zum quantitativen Ausbau konzipierten – qualitativen Ausbau verwendet werden soll. Hier geht es vor allem um Fachpersonal und um die verlässliche Finanzierung der dauerhaften Zusammenarbeit mit außerschulischen Akteuren. Dazu gehört dann auch, ein gutes, verlässliches fruchtbares Miteinander von Ganztagsschule und außerschulischen ergänzenden musisch-künstlerischen Bildungsangeboten zu organisieren.

Wir sind uns sicher, dass diese beiden Punkte auch für die öffentlichen und privaten Musikschulen bessere Rahmenbedingungen für ihre Angebote und Kooperationen schaffen und zusätzliche Gestaltungsräume eröffnen.

 

Themenkomplex II.)
Hier interessieren uns Kernaussagen und Grundhaltungen Ihrer Partei zur Musikalischen Bildung.

FRAGE:

  • Was genau ist Ihrer Partei an der Musikalischen Bildungsarbeit der Musikschulen wichtig?

 

SPD-BUNDESTAGSFRAKTION:

Die Vielfalt der Gesellschaft lebt auch von der Vielfalt der in ihr mit Leben gefüllten Ausdrucksformen. Denn nur dann können die Bürgerinnen und Bürger die volle Bandbreite ihrer Wünsche, Bedürfnisse und Talente verwirklichen und neben der musisch-künstlerischen Fachkompetenz insbesondere ihre kulturelle Teilhabe erweitern und ihre Persönlichkeitsentwicklung entsprechend gestalten. Musische Bildung, aber auch kulturelle Bildung als Ganzes bildet eine gesellschaftlich unverzichtbare Säule des deutschen Bildungswesens. Ohne die Bildungsarbeit der Musikschulen wäre diese wichtige Funktion gefährdet. Dafür gebührt Ihnen und ihren Lehrkräften ein großer Dank. Am besten drücken wir diesen aber dadurch aus, dass wir – wie oben beschrieben – bessere Rahmenbedingungen für ihre Bildungsangebote schaffen. Die Enquete-Kommission “Kultur in Deutschland” hat in ihrem Abschlussbericht die Bedeutung der Kulturellen Bildung hervorgehoben, wozu auch die musikalische Bildung gehört. Kulturelle Bildung ermöglicht wie kaum ein anderer Lernbereich von klein auf, die Persönlichkeit zu entwickeln. Deshalb vertritt die SPD in ihrem Regierungsprogramm folgende deutliche Position:

 

„Für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist Teilhabe ein entscheidender Grundsatz auch in der Kulturpolitik. Kunst und Kultur soll allen Menschen zugänglich sein.

Wir wollen mit öffentlicher Kulturförderung ein breites kulturelles Angebot zu sozialverträglichen Preisen ermöglichen. (…) Und schließlich brauchen wir kulturelle Bildung, um Teilhabe überhaupt zu ermöglichen und Lust an Kultur zu wecken.

 

Wir rufen nicht nur "Kultur für alle", sondern schaffen Voraussetzungen dafür.“

 

Wir wollen, dass musikalische Bildungsangebote vom frühkindlichen bis ins hohe Alter unterbreitet und kulturelle Kompetenzen gefördert werden. Musik- und Jugendkunstschulen müssen als Orte der kulturellen Bildung stärker genutzt, gefördert und abgesichert werden. Die hervorragenden Möglichkeiten des Ganztagsschulprogramms, in Kooperation zwischen Schulen und Musikschulen Kindern während der Schulzeit die Begegnung mit Musik zu ermöglichen, müssen stärker genutzt und gefördert werden. Die Vermittlung von Musik und damit die Bildungsarbeit der Musikschulen als Teil der musischen und ästhetischen Erziehung und Bildung ist uns sehr wichtig.

 

 

FRAGEN:

  • Welche Felder/Themen/Schwerpunkte der Musikalischen Bildung liegen Ihrer Partei besonders am Herzen?
  • Für welche bundespolitischen Themen und Aufgaben, die unseren Bereich betreffen, würden wir in der nächsten Legislaturperiode in Ihnen einen Ansprechpartner finden?
  • Wie sichern Sie nachhaltige Strukturen für Zugangsoffenheit und Qualität öffentlicher Musikschulen?

 

SPD-BUNDESTAGSFRAKTION:

Die musikalische Bildung ist in Deutschland im Vergleich zu anderen Kunstsparten klar organisiert, einerseits durch den schulischen Musikunterricht, andererseits durch die vielen öffentlichen und privaten Musikschulen. Freiberufliche Musikpädagogen und Musikvereine ergänzen das musikalische Bildungsangebot. In Verbindung mit den Musikhochschulen und –akademien verfügt Deutschland im internationalen Vergleich deshalb über eine herausragende Stellung und ist für Spitzenqualität bekannt. Das ist ein großes Glück, aber diese Qualität will auch gehalten werden. Dafür setzte sich die SPD ein.

 

Besonders der schulische Musikunterricht ist von der Erosion der musischen Fächer betroffen. In den Genuss von Instrumentalunterricht kommen nur 10 Prozent einer Alterskohorte. Und diejenigen, die Musik unterrichten, leben davon meistens mehr schlecht als recht, weil an den Schulen keine Stellen für Musiklehrer geschaffen werden, weil an Musikschulen und Musikhochschulen Festangestellte sukzessive durch Lehrbeauftragte und Honorarkräfte ersetzen. Es ist daher kein Wunder, dass das Alltagsmusizieren zurückgeht. Hinzu kommt die Frage der Entlohnung von Lehrbeauftragten und Honorarkräften, die oftmals nicht gut ist. Die Lehrbeauftragten an Musikhochschulen befänden sich aufgrund ihrer arbeitnehmerähnlichen Stellung in einer Sondersituation und sind teilweise inakzeptablen Benachteiligungen ausgesetzt. Das Problem reicht allerdings weiter, denn im gesamten Kulturbetrieb müssen prekäre Beschäftigungsverhältnisse aufgearbeitet werden.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu in ihrem Konzept des Kreativpaktes (www.kreativpakt.org/) und im Antrag „Die soziale undwirtschaftliche Lage der Kultur- und Kreativschaffenden verbessern“ (BT-Drs. 17/11832, abrufbar unter www.bundestag.de) entsprechende Vorschläge unterbreitet. U.a. treten wir dafür ein, dass auch in öffentlich geförderten Kulturinstitutionen und –projekten sozialer Mindeststandards und –honorare eingehalten werden. Das Prinzip „Gute Arbeit“, also dass eine volle Beschäftigung auch unterhaltssichernd ist und eine selbständige Lebensführung ermöglicht, muss auch in der musisch-künstlerischen Bildung gelten. Mit unserem Bildungsfinanzprogramm und dem zweiten Ganztagsschulprogramm werden wir hier zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, damit die erforderliche Ausweitung nicht Zulasten der Beschäftigten erfolgt.

 

Zum Zweiten hat der aktuelle Nationale Bildungsbericht den Finger in die Qualitätswunde gelegt. Zu oft wird etwa musisch-künstlerischer Regelunterricht von fachfremden Personal – oft dem oder der Klassenlehrer/in – abgehalten, zudem sind viele Lehrkräfte hinsichtlich ihrer eigenen Ausbildung und Kompetenzen verunsichert, Ihnen fehlt es oft entweder an geeigneten Angeboten der Fort- und Weiterbildung oder der Möglichkeit, diese zu nutzen. Hier muss die Lehrerausbildung weiterentwickelt und müssen mit Fördermöglichkeiten untersetzte Weiterbildungsrechte die Beschäftigten in die Lage bringen, ihre Qualifizierungswege selbst zu bestimmen.

 

Auch hat Drittens die kulturelle Bildung ihren Beitrag zu leisten, den Kampf gegen Bildungsarmut und eine breite gesellschaftliche Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien voranzubringen. Das Teilhabepaket im SGB II ist ein erster wichtiger Schritt. Weitere, insbesondere diskriminierungsfreie Angebote an den Schulen, müssen folgen.

Und schließlich sehen wir mit Sorge, dass das Angebot musisch-künstlerischer Bildung für Erwachsene etwa an den Volkshochschulen tendenziell abnimmt. Es gilt somit sicherzustellen, dass erreichbare und bezahlbare Angebote kultureller Bildung über die gesamte Biografie zur Verfügung stehen. Das Recht auf kulturelle Bildung endet auch hier nicht mit dem Verlassen der Schule oder Hochschule und dem Eintritt ins Erwerbsleben. Auch deshalb haben wir uns im Rahmen des Jahressteuergesetzes dafür eingesetzt, dass auch private Musikschulen als Bildungsträger weiterhin umsatzsteuerbefreit bleiben.

 

Die SPD setzt sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Künstlersozialkasse (KSK) ein. In verschiedenen Anträgen hat die SPD im Bundestag deutlich gemacht, dass die Künstlersozialkasse, im Jahr 1981 unter der sozial-liberalen Bundesregierung von Bundeskanzler Helmut Schmidt beschlossen, erhalten bleiben und zukunftsfest ausgestaltet werden muss. Angesichts der Situation, dass sich aufgrund ihrer Attraktivität immer mehr selbstständige Kultur-, Medien- und Kreativschaffende in der KSK – jährlich sind es etwa 4.500 zusätzliche Versicherte – versichern, muss diese einzigartige kultur- und sozialpolitische Errungenschaft stabilisiert werden. Gleichzeitig entwickelt sich der im Künstlersozialver-sicherungsgesetz (KSVG) zugrunde gelegte Begriff des Künstlers und Publizisten durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts weiter und passt sich damit an neue Formen künstlerischer und publizistischer Tätigkeiten an. Demgegenüber gefährdet die schwarz-gelbe Koalition mit ihrer Entscheidung, die turnusmäßige Überprüfung der Künstlersozialabgabepflicht von Unternehmen durch die Träger der Rentenversicherung gesetzlich nicht zu verankern, die Stabilität und damit die Zukunft der KSK. Die SPD setzt sich dafür ein, dass Unternehmen regelmäßig auf die Abgabepflicht  zur KSK überprüft werden, um den Abgabesatz stabil zu halten.

 

Bezüglich des geplanten transatlantischen Handels- und Investitionsabkommens (TTIP) hat sich die SPD im Bundestag und im Bundesrat dafür eingesetzt, Kulturgüter und kulturelle Dienstleistungen, die sowohl Waren, aber auch Träger von Werten und Identität sind, aus den Verhandlungen auszuklammern. Wir wollen nicht, dass Kultur der Liberalisierungslogik des Marktes unterworfen wird, eine Position, die die scharz-gelbe Bundesregierung in ihren Verhandlungen komplett ignoriert hat.

 

Themenkomplex III.)
Die Sicherung von Rahmenbedingungen für Musikkultur und Musikalische Bildung tangiert auch Bereiche, die über den Kern der Musikschularbeit hinausgehen, etwa Bereiche des Steuerrechts, der Künstlersozialversicherung oder von internationalen Handelsabkommen, um nur einige zu nennen. Hierzu bitten wir um Beantwortung der nachstehenden Fragen.

FRAGE:

  • Wird Ihre Partei die Sicherung der Umsatzsteuerfreiheit für Angebote Musikalischer Bildung gewährleisten?

 

SPD-BUNDESTAGSFRAKTION:

Eine Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen war Gegenstand des Entwurfs des Jahressteuergesetzes 2013, den die schwarz-gelbe Regierung im Mai 2012 vorlegte.

 

Eine äußerst missverständliche Formulierung in der Gesetzesbegründung erweckte den Eindruck, dass viele musikalische Bildungsangebote künftig mit Umsatzsteuer belegt und dadurch spürbar verteuert werden sollten.

 

Die berechtigte Verärgerung der Eltern und die Existenzsorgen der Inhaber und Mitarbeiter von Musikschulen bezeichnete das Bundesfinanzministerium damals als „Sturm im Wasserglas“ und versprach erst nach wochenlanger Kritik eine Klarstellung im Gesetzgebungsverfahren. Dennoch warfen die geplanten Umsatzsteueränderungen immer mehr Zweifelsfragen auf, so dass CDU/CSU und FDP die Bestimmungen im Oktober 2012 schließlich aus dem Gesetzentwurf strichen und die Neuregelung auf die Zeit nach der Bundestagswahl 2013 vertagten.

 

Die europäische Rechtslage ist eindeutig: Deutschland muss den Schul- und Hochschulunterricht, die Aus- und Fortbildung sowie die berufliche Umschulung von der Umsatzsteuer befreien, um den Zugang zu diesen Bildungsleistungen nicht durch die Besteuerung zu versperren. Außerdem sollen private und öffentliche Schulen, welche regelmäßig nicht der Umsatzsteuer unterliegen, gleich behandelt werden.

 

Die heute in Deutschland geltende Steuerbefreiung bereitet jedoch, wie die umfangreiche Rechtsprechung hierzu belegt, in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. Eine bundesweit einheitliche Rechtsanwendung ist – wie das Bundesfinanzministerium uns bestätigt – nicht gewährleistet. Ursächlich dafür ist nicht zuletzt, dass Deutschland das maßgebliche europäische Recht nicht vollständig umgesetzt hat. Zur Durchsetzung ihrer Rechte dürfen die Unternehmer aber nicht auf den Rechtsweg angewiesen sein.

 

Die SPD strebt eine sachgerechte und handhabbare Regelung der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen an, die den Belangen der Anbieter und Nutzer von Bildungsleistungen Rechnung trägt. Die betroffenen Einrichtungen und Verbände wie der VdM müssen künftig frühzeitig in die fachlichen Überlegungen eingebunden werden.

 

FRAGE:

  • Wie wird Ihre Partei steuerliche Erleichterungen für das Engagement von Familien im Bereich Musikalischer Bildung gestalten?

 

SPD-BUNDESTAGSFRAKTION:

Die steuerliche Förderung von Familien findet in erster Linie im Rahmen des Familienleistungs-ausgleichs durch die Gewährung von Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge statt. Die SPD beabsichtigt das Kindergeld mit dem Ziel einer stärkeren Förderung einkommensschwacher Familien zu reformieren. Das Neue Kindergeld soll nach den Vorstellungen der SPD einkommensabhängig gestaffelt werden und den bisherigen Kinderzuschlag integrieren. Familien mit niedrigen Einkommen sollen ein erhöhtes Kindergeld erhalten, das maximal 324 Euro beträgt. Dieses erhöhte Kindergeld wird bis zu einem Einkommen von 3.000 Euro degressiv abgeschmolzen. Familien mit höheren Einkommen erhalten je Kind einheitlich wie bisher ein Kindergeld von 184 Euro im Monat. Für dritte und weitere Kinder bleibt es bei den erhöhten Kindergeldsätzen. Der darüber hinaus gehende bisherige Steuervorteil für Familien mit hohen Einkommen entfällt. Familien mit geringen Einkommen wird es so erleichtert, Ihre Kinder auch durch den Besuch einer Musikschule zu fördern.

 

FRAGE:

  • Wie wird Ihre Partei die Gleichbehandlung bei der Erhebung der Künstlersozialabgabe im Bereich der Verwerter bzw. Abgabepflichtigen gewährleisten?

 

SPD-BUNDESTAGSFRAKTION:

Die Künstlersozialversicherung, die Kulturschaffenden auch mit einem geringen Einkommen eine soziale Absicherung ermöglicht, ist aus Sicht der SPD ein notwendiges System der sozialen Sicherung.

Um hier Beitragsgerechtigkeit zwischen den Verwertern von künstlerischen bzw. publizistischen Leistungen zu schaffen, halten wir es für notwendig, dass eine regelmäßige Prüfung auf Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse erfolgt, damit der Abgabesatz bei denjenigen, die zur Abgabepflicht herangezogen werden, begrenzt wird.

 

FRAGE:

  • Wie wird Ihre Partei zum Schutz von Kultur und kulturbezogenen Dienstleistungen (etwa musikalische Bildungsangebote) Einfluss auf internationale Handelsabkommen nehmen, auch dann, wenn sie in der Verantwortung der europäischen Ebene liegen (etwa das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und den USA)?

 

SPD-BUNDESTAGSFRAKTION:

Auch wenn die Verantwortung für Handelsabkommen bei der Kommission auf EU-Ebene liegt, werden wir uns als Bundesregierung selbstverständlich über den Europäischen Rat in die Verhandlungen einbringen. Die Bemühungen um das von Ihnen genannte transatlantische Freihandelsabkommen finden unsere ausdrückliche Unterstützung. Bei derartigen Handelsabkommen müssen ökonomische, soziale und ökologische Standards und Regelungen gesetzt werden, die grundsätzlich für alle Branchen gelten. Die Eigenständigkeit des Kultur- und Mediensektors – wie sie auch in der »UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen« festgelegt ist – muss jedoch besonders berücksichtigt werden.

 

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