27.03.2025 | Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V. Angebotskürzungen an Brandenburger MusikschulenGerrit Große fordert Erhöhung der Musik- und Kunstschulförderung des LandesVor dem Hintergrund erster Angebotskürzungen fordert der Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg (VdMK) die Landesregierung auf, die im Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung der Musik- und Kunstschulförderung rasch umzusetzen. Unterrichtskürzungen schränken die Entwicklungschancen der Brandenburger Kinder und Jugendlichen ein und behindern eine Berufs- und Studienwahl entsprechend Neigung und Talent.
Eine aktuelle Erhebung des Verbands der Musik- und Kunstschulen verzeichnet vor dem Hintergrund der engen öffentlichen Haushalte erste Angebotseinschränkungen für Schülerinnen und Schülern von Musikschulen. Ein Beispiel hierfür ist die renommierte städtische Musikschule in Frankfurt/Oder, wo Unterrichtsverträge mit Schülern aus finanziellen Gründen nicht mehr verlängert werden können. Dabei haben die kommunalen Musik- und Kunstschulträger in Brandenburg in den letzten Monaten erhebliche zusätzliche Mittel bereitgestellt, um das sogenannte Herrnberg-Urteil umzusetzen. Es fordert aufgrund von Eingliederungstatbeständen der Pädagogen in die Musik- und Kunstschulen die weitgehende Umwandlung von Honorarverträgen in Festanstellungen. Die Mehrkosten hierfür tragen bisher die Kommunen und Landkreise als Musikschulträger, aber auch die Eltern durch vielfach erhöhte Unterrichtsentgelte.
Die VdMK-Vorsitzende Gerrit Große fordert daher eine substanzielle Erhöhung der Musik- und Kunstschulförderung des Landes, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. „Die Träger der Musik- und Kunstschulen sind in Vorleistung gegangen, um den rechtlichen Anforderungen durch das Herrenberg-Urteil mit mehr Festanstellungen zu genügen. Auch die Gebühren für den Unterricht – getragen von den Eltern – sind zum Teil kräftig erhöht worden. Jetzt ist das Land an der Reihe, die bewährte Aufteilung der Gesamtfinanzierung zwischen Musik- und Kunstschulträgern, den Eltern und dem Land wieder ins Lot zu bringen. Von der angestrebten Drittelfinanzierung zu gleichen Teilen durch Eltern, kommunale Träger und das Land ist Brandenburg weit entfernt. Heute finanzieren die Eltern rund ein Drittel der Kosten, die kommunalen Schulträger den Löwenanteil, das Land bislang zwischen 10 und 15 Prozent der Kosten. Dieser Anteil ist jetzt weiter deutlich abgesunken.
Die Musik- und Kunstschulangebote sind Teil des öffentlichen Bildungssystems. Sie ermöglichen den Kindern und Jugendlichen neben dem vertieften Zugang zu Kunst und Musik eine breite Spanne kreativer und sozialer Kompetenzen zu erlernen. Zugleich übernehmen die Musik- und Kunstschulen im Rahmen der Talentförderung die Studienvorbereitung. Diese Studienvorbereitung kann im großen Bereich der künstlerischen Studienfächer, wie beispielsweise einem Geigen- oder Grafik-Studium, nicht von den allgemeinbildenden Schulen geleistet werden. Ohne leistungsfähige Musik- und Kunstschulen ist faktisch die Studien- und Berufswahl junger Brandenburger eingeschränkt.
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