Sie möchten Ihre Begeisterung für Musik teilen und scheuen sich nicht vor der Ausübung einer leitenden Position? Dann ist das genau die richtige Stelle für Sie! Der Landkreis Uckermark sucht mit Wirkung zum 01.09.2025 einen engagierten Musikschullehrer/Nebenstellenleiter (m/w/i/t) der Kreismusikschule Uckermark am Standort Templin im Bildungsamt.
Ihre Aufgaben:
• Unterrichtstätigkeit im vokalen/instrumentalen Einzel- und Gruppenunterricht
• Talentförderung
• Leitung von Ensembles und/oder Mitarbeit daran
• Projekttätigkeit
• Unterrichtstätigkeit in der Grundausbildung
• Vor- und Nachbereitung des Unterrichts
• Organisation und Durchführung von Konzerten und Veranstaltungen
• Zusammenarbeit mit Partner- und Bildungseinrichtungen
• Koordinierungsaufgaben für die Nebenstelle in Templin (Ansprechpartner, Bürotätigkeit,
Raumplanung, Zuarbeiten erstellen, u. a.)
Ihr Profil:
• ein künstlerischer und/oder pädagogischer Hochschulabschluss, alternativ ein Fachschulabschluss
oder eine vergleichbare Qualifikation
• Berufserfahrung ist wünschenswert
• Leitungskompetenzen wie Empathie aber auch Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit
• hohe Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative, Eigenverantwortung
• selbstständiges Arbeiten, Zuverlässigkeit, Loyalität
• Belastbarkeit, Organisations- und Kommunikationsvermögen und Kreativität
• PKW-Führerschein (zwingend erforderlich)
Es muss die Bereitschaft vorliegen auch außerhalb der Regelarbeitszeit tätig zu sein.
Haben Sie Interesse?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 14.07.2025 mit Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) per E-Mail ausschließlich im PDF-Format an personal@uckermark.de.
Bewerbungen inkl. Anlagen per E-Mail, die in anderen Datei-Formaten als im PDF-Format eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Ihre Ansprechpartner:
Fachliche Rückfragen:
Frau Müller
Telefon: 03984 70 1441
E-Mail: kms@uckermark.de
Fragen zu Ihrer Bewerbung:
Frau Oschatz
Telefon: 03984 70 3911
E-Mail: personal@uckermark.de
Der Landkreis Uckermark verarbeitet die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten im Zusammen-hang mit der ausgeschriebenen Stelle zum Zwecke der Bearbeitung des Bewerbungsverfahrens (vgl. § 26 BbgDSG). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Sollte es zu einer Einstellung kommen, wird der Landkreis Uckermark ein behördliches Führungszeugnis anfordern.
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