Finanzierung der Musikschulen
Mitgliedschulen im VdM müssen als gemeinnützige Einrichtungen einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen. Öffentliche Musikschulen können und sollen als Bildungsanbieter nicht „gewinnorientiert“ arbeiten, haben jedoch in den letzten Jahren größte Anstrengungen unternommen, ihre Wirtschaftlichkeit (Kostendeckungsgrad) zu verbessern. Der wesentliche Posten auf der Kostenseite sind die Gehälter für das pädagogische Personal (81,56 Prozent). Die Ausgaben für Verwaltungspersonal sind mit 7,71 Prozent verhältnismäßig niedrig. Die Sachkosten machen im Gesamtetat einen Anteil von 9,65 Prozent aus.
Beim Anteil der öffentlichen Mittel (Summe kommunaler und Landesmittel sowie weiterer öffentlicher Mittel) gab es im Vergleich zum Vorjahr einen erneuten Anstieg auf 59,31 Prozent. Der Anteil der Unterrichtsgebühren ist gesunken und betrug 36,83 Prozent. Diese stark veränderte Anteilsverteilung bei den Einnahmen ist ebenfalls eine deutliche Auswirkung des Pandemiegeschehens, da ca. 11 Millionen Euro Gebühren und Entgelte weniger eingenommen wurden als im Vorjahr. Diese Mindereinnahmen mussten in den Haushalten durch entsprechend erhöhte Trägerzuwendungen aufgefangen werden oder wurden durch Entnahmen aus den Rücklagen bei e.V.-Musikschulen ausgeglichen.
