Finanzierung der Musikschulen
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Mitgliedschulen im VdM müssen als gemeinnützige Einrichtungen einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen. Musikschulen können und sollen als Bildungsanbieter nicht „gewinnorientiert“ arbeiten, haben jedoch in den letzten Jahren größte Anstrengungen unternommen, ihre Wirtschaftlichkeit (den „Kostendeckungsgrad“) zu verbessern. Der wesentliche Posten auf der Kostenseite sind die Gehälter für das pädagogische Personal (ca. 82 %). Die Ausgaben für Verwaltungspersonal sind mit etwas mehr als 7 % verhältnismäßig niedrig. Die Sachkosten machen im Gesamtetat einen Anteil von ca. 10 % aus.
Beim Anteil der öffentlichen Mittel (Summe kommunaler und Landesmittel sowie weiterer öffentlicher Mittel) gab es im Vergleich zum Vorjahr (51,66 %) einen erneuten Anstieg auf 52,27 %. Der Anteil der Unterrichtsgebühren ist leicht gesunken und betrug 43,02 % (Vorjahr 43,86 %).