Finanzierung der Musikschulen

 

Mitgliedschulen im VdM müssen als gemeinnützige Einrichtungen einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen. Öffentliche Musikschulen können und sollen als Bildungsanbieter nicht „gewinnorientiert“ arbeiten, haben jedoch in den letzten Jahren größte Anstrengungen unternommen, ihre Wirtschaftlichkeit (Kostendeckungsgrad) zu verbessern. Der wesentliche Posten auf der Kostenseite sind die Gehälter für das pädagogische Personal (80,69 Prozent). Die Ausgaben für Verwaltungspersonal sind mit 7,82 Prozent verhältnismäßig niedrig. Die Sachkosten machen im Gesamtetat einen Anteil von 10,45 Prozent aus.


Beim Anteil der öffentlichen Mittel (Summe kommunaler und Landesmittel sowie weiterer öffentlicher Mittel) gab es im Vergleich zum Vorjahr eine Absenkung auf 56,82 Prozent (Vorjahr: 59,31 Prozent). Der Anteil der Unterrichtsgebühren ist gestiegen und betrug 38,74 Prozent (Vorjahr: 36,83 Prozent). Die stark veränderte Anteilsverteilung bei den Einnahmen aus den Pandemiejahren rückt wieder etwas zurück hin zur Verteilungsquote vor dem Jahr 2020, da über 40 Millionen Euro Gebühren und Entgelte mehr eingenommen wurden als im Vorjahr. Diese Mehreinnahmen sind durch die wieder gestiegenen Schülerzahlen zu erklären.

 

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(c) Verband deutscher Musikschulen e.V., www.musikschulen.de
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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