Finanzierung der Musikschulen
Mitgliedschulen im VdM müssen als gemeinnützige Einrichtungen einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen. Öffentliche Musikschulen können und sollen als Bildungsanbieter nicht „gewinnorientiert“ arbeiten, arbeiten jedoch auch stetig daran, ihre Wirtschaftlichkeit (Kostendeckungsgrad) zu verbessern. Der wesentliche Posten auf der Kostenseite sind die Gehälter für das pädagogische Personal (80,72 Prozent). Die Ausgaben für Verwaltungspersonal sind mit 7,55 Prozent verhältnismäßig niedrig. Die Sachkosten machen im Gesamtetat einen Anteil von 10,38 Prozent aus.
Beim Anteil der öffentlichen Mittel (Summe kommunaler und Landesmittel sowie weiterer öffentlicher Mittel) gab es im Vergleich zum Vorjahr eine Absenkung auf 58,66 Prozent (Vorjahr: 56,82 Prozent). Der Anteil der Unterrichtsgebühren ist gestiegen und betrug 38,33 Prozent (Vorjahr: 38,74 Prozent). Die Mehreinnahmen bei den Unterrichtsgebühren und -entgelten sind einerseits durch die die gestiegenen Zahlen der Schülerinnen und Schüler zu erklären, andererseits auch durch Gebührenanpassungen.
