Beschäftigungsverhältnisse und Anzahl der Musikschullehrkräfte (ohne Schulleitungen und Stellvertretung)
Die Beschäftigungszahlen der Lehrkräfte an den VdM-Musikschulen wurden zum Stichtag 31.12.2023 erhoben.
Aus Sicht des VdM bleibt die seit ein paar Jahren zu beobachtende Entwicklung insgesamt erfreulich, dass der Anteil der Honorarverträge zugunsten von Anstellungsverhältnissen sinkt. Dies ist sicherlich auch durch den Einsatz des VdM begründet, bei den Trägern für Anstellungen der Lehrkräfte zu werben und die Nachwuchsgewinnung und -förderung in den Fokus zu nehmen. In seinem Stuttgarter Appell, verabschiedet von der Träger-/Bundesversammlung des VdM am 18. Mai 2017, fordert der VdM „die Träger seiner Mitgliedschulen auf, den Anteil angestellter Lehrkräfte kontinuierlich zu erhöhen, um die im Positionspapier der Kommunalen Spitzenverbände geforderte Qualität der öffentlichen Musikschulen zu gewährleisten." Nicht zuletzt wird sich die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 im Fall „Herrenberg“ auf die Beschäftigungsverhältnisse gravierend auswirken. Das Herrenberg-Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Musikschullehrkräfte, die Musikschulen und das öffentliche Musikschulwesen insgesamt, die in mehreren Bereichen spürbar sind. Da Honorarkräfte nicht mehr rechtsicher an Musikschulen tätig sein können, werden die Musikschulträger die Lehrkräfte nahezu alle sozialversicherungspflichtig anstellen müssen, was jedoch gleichsam die rechtliche Stellung von Musikschullehrkräften stärkt, da dies eine verbesserte soziale Absicherung bedeutet.

