20.07.2017 | Weitere Institutionen und Einrichtungen GEMA: Nachberechnung aufgrund fehlender Musikfolgen mit Live-MusikMusikfolgen für das erste Halbjahr 2016 spätestens bis 31. August 2017 nachreichenZwischen dem Verband deutscher Musikschulen und der GEMA besteht ein Gesamtvertrag, wonach die Mitgliedschulen im VdM unter der Voraussetzung der rechtzeitigen und vollständigen Anmeldung von Musikwiedergaben einen sog. Gesamtvertragsnachlass von 20 Prozent auf die Lizenzvergütungen erhalten. Im Juli 2017 nimmt die GEMA die Nachberechnung bei Veranstaltern vor, die Musikfolgen für durchgeführte Veranstaltungen mit Live-Musik im ersten Halbjahr 2016 nicht eingereicht haben.
Hintergrund: Wer Live-Musik-Veranstaltungen durchführt, ist gesetzlich verpflichtet, der GEMA eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung genutzten Werke (,,Musikfolge") zu übersenden (vgl. § 42 Abs. 2 Verwertungsgesellschaftengesetz – VGG). Diese Meldungen sind die Grundlage für eine transparente und gerechte Verteilung der Vergütungen an die Urheber.
Werden Musikfolgen nicht ordnungsgemäß eingereicht, berechnet die GEMA einen Betrag in Höhe von 10 Prozent der Normalvergütung (veröffentlichter Tarif ohne Berücksichtigung des Nachlasses aufgrund der Mitgliedschaft in einer Gesamtorganisation) nach. Entsprechende Bestimmungen finden sich auch in den Vergütungssätzen für Live-Veranstaltungen.
Die Nachberechnung wird direkt an den jeweiligen Veranstalter versandt. Die Rechnung enthält eine Übersicht der Veranstaltungen im ersten Halbjahr 2016, für die der GEMA keine Musikfolgen vorliegen. Die GEMA erklärt sich bereit, die fehlenden Musikfolgen noch bis zum 31. August 2017 entgegenzunehmen. Sofern die Musikfolgen bis zu diesem Datum an das KundenCenter der GEMA nachgereicht werden, storniert die GEMA die entsprechenden Abrechnungspositionen.
Musikschulen, denen Veranstaltungen im ersten Halbjahr 2016 aufgrund nicht eingereichter Musikfolgen nachberechnet werden, erhalten zusammen mit der Rechnung ein Anschreiben, das hier als Muster abgerufen werden kann: FAQ zur Musikfolgennachberechnung
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