Bei der Rheinischen Musikschule der Stadt Köln sind ab sofort zwei Stellen als
Musikschullehrer*in (m/w/d)
im Fachbereich Grundstufe zu besetzen.
Die Rheinische Musikschule bietet mit über 350 engagierten Lehrkräften an acht Regionalschulen über 10000 Unterrichtsplätze in 18 Fachbereichen an und ist die wichtigste außerschulische musikalische Bildungseinrichtung in Köln. Neben dem traditionellen Unterricht, zu dem auch die Tanzakademie und die Musikzweige am Humboldt-Gymnasium und dem Stadtgymnasium Porz gehören, gestaltet Sie an inzwischen mehr als 100 allgemeinbildenden Schulen und Kindertagesstätten musikalische Angebote.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Sie…
- erteilen Grundstufenunterricht in den Fächern Musikzwerge, Lied und Spiel sowie musikalische Früherziehung an mehreren Regionalschulen im Rahmen des Lehrplans des Verbands deutscher Musikschulen.
- gestalten das Musikschulleben durch inhaltliche Beteiligung an Konferenzen und Veranstaltungen.
- nehmen an Veranstaltungen, Konzerten, Fort- und Weiterbildungen der Rheinischen Musikschule teil.
- organisieren und führen Konzerte selbständig und im Team durch.
- übernehmen die Kommunikation mit Schüler*innen und Eltern im Rahmen Ihres Unterrichtes.
Wir erwarten von Ihnen:
Sie verfügen über…
- ein abgeschlossenes musikpädagogisches Studium (FH-Diplom oder Bachelor) oder ein abgeschlossenes Studium (FH-Diplom oder Bachelor) sowie
- eine Qualifikation im Bereich Elementare Musikpädagogik (EMP) oder eine abgeschlossene mindestens zweijährige berufsbegleitende Weiterbildung im Bereich Rhythmik.
Hierüber sollten Sie verfügen:
Sie…
- können aufgrund Ihrer Ausbildung einen Schwerpunkt auf Bewegungsaspekte legen.
- sind innovationsfähig und in der Lage, innovative Unterrichtskonzepte zu entwickeln.
- zeigen Lern- und Leistungsbereitschaft und handeln zielorientiert.
- weisen Kommunikations- und Argumentationsfähigkeit auf.
- verfügen über digitale Kompetenz.
- verfügen über Genderkompetenz und Diversitätsüberzeugung.
- sind mit verschiedenen, auch aktuellen pädagogischen Konzepten sowie den musikalischen und musikpädagogischen Diskursen vertraut.
Wir bieten Ihnen:
Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 9b TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst).
Die Eingruppierung erfolgt gemäß den tariflichen Regelungen
Die wöchentliche Arbeitszeit der einen Stelle beträgt 2,50 Jahreswochenstunden und erfolgt derzeit montag im Regionalschulstandort Rodenkrichen.
Die wöchentliche Arbeitszeit der anderen Stelle beträgt 3,00 Jahreswochenstunden und erfolgt derzeit montags im Regionalstandort Mülheim/Holweide
Ihre Bewerbung:
Telefonische Auskunft zum Aufgabengebiet erteilt der Direktor der Rheinischen Musikschule, Herr Dr. Fischer, Telefon 0221/221-95005.
Bitte senden Sie Ihre aussagkräftige Bewerbung unter der Kennziffer 313-25-RoKi bis spätestens 27.08.2025 mit mindestens folgenden Unterlagen:
- tabellarischer Lebenslauf
- Hochschulzeugnis/se
an:
Stadt Köln- Die Oberbürgermeisterin
Rheinische Musikschule Köln
Vogelsanger Str. 28-32
50823 Köln
oder per E-Mail an das Postfach: musikschule@stadt-koeln.de
Wir fördern aktiv die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vielfalt aller Menschen in der Verwaltung.
Daher begrüßen wir Bewerbungen von People of Color, Menschen aller Nationalitäten, Religionen und Weltanschauungen, sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten, aller Altersgruppen sowie Menschen mit Behinderung. Ebenso freuen wir uns auf Bewerbungen von Personen mit familiärer Migrations-, insbesondere Fluchtgeschichte.
Die Stadt Köln ist Trägerin des Prädikats TOTAL E-QUALITY - Engagement für Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie des Zusatzprädikats DIVERSITY und des Zertifikats audit berufundfamilie - Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Wir bieten flexible Arbeitszeiten und -formen, die auch mit mobilem Arbeiten kombiniert werden können. Diese orientieren sich an den verschiedenen Lebensmodellen und den persönlichen und dienstlichen Belangen.
Wir unterstützen als öffentliche Arbeitgeberin mit unserer Inklusionsvereinbarung das Ziel, behinderte, schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen in das Arbeitsleben einzugliedern. Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt
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