09.07.2018 | Weitere Institutionen und Einrichtungen Bundeswettbewerb Jugend komponiert 2019Bewerbungsmöglichkeit für junge Komponierende bis 5. Januar 2019
In den Werkkategorien 1 und 2 können in diesem Jahr Kompositionen für Querflöte, Klarinette, Violine, Harfe und Akkordeon eingereicht werden. Diese Werke werden, wenn sie mit einem Preis ausgezeichnet werden, öffentlich aufgeführt und in einer hochwertigen Aufnahme produziert. In der Werkkategorie 3 können zudem auch Kompositionen für andere Besetzungen eingesendet werden. Einsendeschluss ist der 5. Januar 2019. Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt Anfang Februar 2019. Die Kompositionswerkstatt der Förderpreisträger findet vom 22. bis 28. April 2019 statt, die Kompositionswerkstatt der Bundespreisträger vom 9. bis 17. August 2019.
Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und der Anmeldung zum 34. Bundeswettbewerb Jugend komponiert finden Sie unter www.jmd.info/jugend-komponiert/bjk/wettbewerb-2019. |