08.04.2014 | Landesverband der Musikschulen Thüringen e.V.

Thüringer Musikschulen bangen weiter

Land sagt Nein zur Forderung, Musikschularbeit als Pflichtaufgabe der Kommunen zu etablieren

Erfurt. Die Thüringer Musikschulen müssen weiter um ihre Existenz bangen. Mit ihren Forderungen, die Musikschulen als kommunale Pflichtaufgabe zu etablieren und damit deren Finanzierung abzusichern, beißen sie beim Land ebenso auf Granit wie mit dem Vorschlag, Planungssicherheit durch eine Festbetragsfinanzierung und eine Zweckbindung der Mittel zu erreichen.

Zu beidem sagt das zuständige Kulturministerium Nein. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag hervor. "Das Land stiehlt sich aus der Verantwortung unter Hinweis auf die Trägerschaft von Landkreisen und kreisfreien Städten", so die grüne Bildungspolitikerin Astrid Rothe-Beinlich.

 

Die 25 Thüringer Musikschulen in kommunaler Trägerschaft hatten noch im Januar gehofft, mit elf von ihnen aufgestellten Forderungen die Diskussion in Thüringen voranzubringen. An erster Stelle steht dabei der Wunsch, die Musikschularbeit als Pflichtaufgabe der Kommunen zu etablieren. Bisher ist es nur eine freiwillige Aufgabe, deren Finanzierung gerade in Zeiten leerer kommunaler Kassen auf immer wackligeren Beinen steht. Das Land sagt dazu Nein, auch mit der Begründung, dass die Etablierung als Pflichtaufgabe noch immer nichts über deren finanzielle Ausstattung aussage. Stattdessen weist das Bildungsministerium auf den in Thüringen etablierten Kulturlastenausgleich hin. "Das hilft aber auch nicht weiter", so Rothe-Beinlich, die darauf verweist, dass die Kultur in Thüringen insgesamt unter einer Unterfinanzierung leidet. Und auch nach Ansicht des Verbandes der Musikschulen ist dieses Konzept gescheitert, da es in der Regel nur Gelder zur Sicherung des kulturellen Status Quo bereitstellt.

 

Eine Zweckbindung von Geldern, die an die Kommunen vom Land überwiesen wird, wird ebenfalls von der Landesregierung abgelehnt. Die Musikschulen hatten verlangt, ihre Arbeit neben Kinderbetreuung und Schulen als dritte zweckgebundene Ergänzungszuweisung in den Kommunalen Finanzausgleich aufzunehmen.

 

Ebenfalls eine Abfuhr holten sich die Musikschulen mit ihrem Wunsch nach einer 25-prozentigen Kostenbeteiligung durch den Freistaat. Immerhin machen die Personalkosten 88 Prozent des verfügbaren Budgets von 23,8 Millionen Euro aus. Eine ähnliche Forderung hatte der Bayrische Städtetag erhoben.

 

An den Musikschulen in kommunaler Trägerschaft waren 2013 in Thüringen 989 Musikschullehrer beschäftigt, 22.443 Schüler nahmen das Angebot der Musikschulen wahr.

 

Hartmut Kaczmarek / 04.04.14 / TLZ


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