04.09.2026 | Landesverband der Musikschulen in Mecklenburg-Vorpommern e.V.
15 Musikschulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten staatliche Anerkennung
Kulturministerin Bettina Martin überreicht Urkunden bei feierlicher Veranstaltung in Stralsund
Vertreterinnen und Vertreter der 15 Musikschulen im Landesverband Mecklenburg-
Vorpommern nach der Übergabe der Urkunden zur staatlichen Anerkennung am 31.08.2026
in Stralsund, gemeinsam mit Kulturministerin Bettina Martin.
Foto: Christiane Zenkert, LVdM MV
Alle öffentlichen, gemeinnützigen Musikschulen im Landesverband der Musikschulen haben
mit ihren Trägern Anträge zur staatlichen Anerkennung ihrer Musikschule durch das Land
Mecklenburg-Vorpommern gestellt. Die 15 Musikschulen haben dabei ein aufwändiges
Verfahren mit dem Ziel durchlaufen, qualitative und quantitative Kriterien entsprechend der
Verordnung des Landes nachzuweisen. Dabei wurde insbesondere nach „QsM#2 –
Qualitätssystem Musikschule“ gearbeitet, ein durch den Verband deutscher Musikschulen (VdM)
bereitgestelltes Modell zur Qualitätssicherung an Musikschulen. Der Titel „Staatlich
anerkannte Musikschule“ steht für hohe Qualitätsstandards in der Ausbildung und bei dem Umfang der Bildungsangebote. Der Titel ist jeweils fünf Jahre gültig und kann erneuert werden.
Nach einem Grußwort durch Oberbürgermeister Alexander Badrow überreichte die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, Bettina Martin, die Urkunden am 31. August 206 bei einer festlichen Veranstaltung in der Musikschule der Hansestadt Stralsund an die Vertreterinnen und Vertreter der 15 Musikschulen.
„Musikschulen eröffnen vor allem Kindern und Jugendlichen die Welt der Musik. Aber sie vermitteln noch mehr als musikalische Fähigkeiten“ sagte Kulturministerin Bettina Martin anlässlich der Urkundenverleihung. „Sie fördern Selbstvertrauen, Konzentration, Kreativität und soziale Kompetenz. Wer gemeinsam im Ensemble musiziert, muss auf andere hören, Verantwortung übernehmen und seinen eigenen Beitrag in ein größeres Ganzes einfügen.“
Folgende Musikschulen haben die Urkunde „Staatlich anerkannte Musikschule“ erhalten:
- Landkreis Rostock, Kreismusikschule des Landkreises Rostock
- Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Kreismusikschule Kon.centus,
- Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Kreismusikschule Müritz
- Landkreis Vorpommern-Rügen, Musikschule des Landkreises Vorpommern-Rügen
- Landkreis Nordwestmecklenburg, Kreismusikschule „Carl Orff“
- Landkreis Vorpommern-Greifswald, Kreismusikschule Wolgast-Anklam
- Landkreis Vorpommern-Greifswald, Kreismusikschule Uecker-Randow
- Landkreis Ludwigslust-Parchim, Kreismusikschule „Johann Matthias Sperger“
- Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Musikschule der Hansestadt Greifswald
- Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Konservatorium Musikschule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Landeshauptstadt Schwerin, Konservatorium Schwerin Musikschule „Johann Wilhelm Hertel“
- Hansestadt Stralsund, Musikschule der Hansestadt Stralsund
- kultur.schule c/o Regionalmusikschule Malchin e. V.
- Welt-Musik-Schule „Carl Orff" e. V. Rostock
- Musik- und Kunstschule ATARAXIA e. V. Schwerin
Der Landesverband der Musikschulen Mecklenburg-Vorpommern gratuliert allen 15 Musikschulen zu dieser Auszeichnung und dankt dem Land Mecklenburg-Vorpommern für die wertvolle Unterstützung und das klare Bekenntnis zur musikalischen Bildung. Die staatliche Anerkennung stärkt die Musikschulen in ihrer wichtigen Aufgabe, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und die musikalische Bildung nachhaltig zu sichern. Gemeinsam setzt sich der Verband dafür ein, dass kulturelle Bildung für alle zugänglich bleibt.
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