Musikschulkongress '01
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Plenum I |
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Referent: Prof. Walther Ch. Zimmerli, Präsident der Universität Witten/Herdecke
Einführung: Dr. Gerd Eicker, Vorsitzender des VdM
Gegenwärtig ist Marktwirtschaft angesagt: Alle Institutionen, deren öffentlich-rechtlicher Status bislang nicht hinterfragt wurde, sowie alle Institutionen, die bisher stark von einer Förderung durch die öffentliche Hand abhingen, werden einer kritischen Neubewertung unterzogen, und das Kriterium dabei ist häufig die Frage, ob eine Einrichtung marktgerecht und marktgängig agiert. Im Falle von öffentlichen Mitteln abhängiger Kulturinstitutionen lassen sich dabei zwei deutlich voneinander abgegrenzte Argumentationsphasen unterscheiden: Während in vielen Kulturbereichen sich immer noch die Idee findet, Kultur und Bildung seien reine Subventionsbereiche, in denen die betreffenden Einrichtungen und Schulen „am Tropf des Staates“ hingen oder auf „Staatsknete“ angewiesen seien, hat sich im Zusammenhang einer stärker marktwirtschaftlichen Betrachtung auch der Ausgaben der öffentlichen Hand inzwischen bei vielen bereits herumgesprochen:
In Sachen Bildung und Kultur handelt es sich nicht um Subventionen, sondern um Investitionen. Dass, marktwirtschaftlich gedacht, die Zukunft unserer Gesellschaft nicht zuletzt davon abhängt, wie viel in Ausbildung, Bildung und Kultur investiert wird, ist zwar eine gedankliche Engführung, leuchtet aber unterdessen vielen ein. Dagegen muss jedoch geltend gemacht werden, dass auch dies nur die halbe Wahrheit ist: Die zweite Phase des Umdenkens in Sachen Kultur besteht darin, Kultur nicht nur als Investition aufzufassen, sondern zugleich eine Kultur der Investition zu entwickeln: Öffentliche und private Hände müssen in Deutschland erst langsam daran gewöhnt werden, dass die Förderung von Kultur eine Selbstverständlichkeit sein muss, die sich als „Kulturauftrag“ bezeichnen lässt.
Daraus ergibt sich auch, dass es völlig falsch wäre, nun alle vorwiegend staatlich finanzierten oder subventionierten Bildungseinrichtungen vollständig zu privatisieren; es gilt ja nicht, die Fehler eines sozialistischen Systems mit umgekehrten Vorzeichen zu wiederholen! Vielmehr muss ein arbeitsteiliges Modell zu Grunde gelegt werden, in dem Einrichtungen in privater Trägerschaft und Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft sich gegenseitig ergänzen, um aus dieser Aufrechterhaltung der Differenz voneinander zu lernen. Das gilt für Universitäten ebenso wie für allgemeinbildende Schulen, für Akademien ebenso wie für Musikschulen.