16.04.2020 | VdM Verband deutscher Musikschulen

Aktueller Stand zur Schließung von Musikschulen (16.04.2020)

In der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 wurden die Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie neu diskutiert.

Unter Punkt 6 der Anlage 1 (Grobübersicht über fortbestehende Maßnahmen aus früheren Beschlüssen) lautet die Formulierung zu Musikschulen:

„Verboten sind

  1. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von
  2. Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich."

Diese Liste, so die Bundesregierung, „dient der Übersicht und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ist kein Beschlussbestandteil.“ (Quelle Bundesregierung.de: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/telefonschaltkonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-15-april-2020-1744232)

Wir rechnen in Kürze mit weiteren Informationen und werden Sie an dieser Stelle schnellstmöglich informieren.


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gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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