Gesucht werden Fachkräfte (m/w/d) oder geeignete Quereinsteigerinnen/-einsteiger (m/w/d)
- für den Gruppenunterricht mit Kindern vom Krippen- bis Grundschulalter
- am Nachmittag an einer Unterrichtsstätte der Musikschule
- im Kooperationsunterricht mit Kitas und Grundschulen
Fächer:
- Musikalische Früherziehung
- Baby- / Rhythmik
- Grundkurs mit Blockflöte oder Glockenspiel
- Gerne auch Orientierungsangebote (Instrumentenkarussell)
Die sozialversicherungspflichtige Festanstellung zum 01.08.2027 ist zunächst auf zwei Jahre befristet mit dem Ziel der Entfristung. Der Stellenumfang kann in Abhängigkeit der persönlichen Einsatzfähigkeit und Unterrichtskompetenzen vertraglich vereinbart werden. Das Gehalt für eine halbe Stelle mit 15 Unterrichtseinheiten beträgt 1.685 Euro (kein Ferienüberhang).
Die musikpädagogische Tätigkeit erfordert den mobilen Einsatz im Landkreis Goslar. Ein eigener PKW ist daher zwingend notwendig (Fahrtkostenerstattung). Ein Wohnsitz in direkter Nähe zum (oder im) Landkreis Goslar ist von großem Vorteil.
Ausschlaggebend sind die grundsätzliche musikpädagogische Eignung und Freude an der musikpädagogischen Arbeit auch mit kleineren Kindern. Eine musikalische Vorbildung mit einem Musikinstrument und Notenkenntnisse sind erforderlich. Ein Studium ist nicht unbedingt erforderlich: Die grundsätzliche Eignung kann beispielsweise durch ein entgeltfreies Orientierungspraktikum festgestellt werden. Die Musikschule ist bereit, geeignete Bewerber/innen durch Fortbildungen berufsbegleitend auf eigene Kosten zu qualifizieren. Da diesbezüglich gegebenenfalls Anmeldefristen zu berücksichtigen sind, empfiehlt sich eine frühe Kontaktaufnahme zur Musikschulleitung bis zum 30. November 2026, um vorausschauend den passenden berufsbegleitenden „Bildungsweg“ auszusuchen.
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