2. Zuwendungsvertrag, Muster, Formulare, Logos

 

Zuwendungsvertrag erhalten

 

Durch die VdM-Jury wird entschieden, welche Projekte eine Förderung erhalten. Der VdM setzt daraufhin den Zuwendungsvertrag (Fördervertrag) auf. Der Antragsteller erhält den Zuwendungsvertrag inklusive Gesamtfinanzierungsplan in doppelter Ausführung auf dem Postweg. Der Vertrag ist durch den/die bevollmächtigte/n Zeichnungsberechtigte/n zu unterschreiben. Erst wenn der VdM ein unterschriebenes Exemplar des Zuwendungsvertrags vorliegen hat, können Fördermittel im Rahmen des vorgegebenen Gesamtfinanzierungsplans abgerufen werden.

 

Der Zuwendungsvertrag muss unterschrieben per Post an das Projektbüro gesendet werden. Adresse: Verband deutscher Musikschulen e.V., Projektbüro „Bündnisse für Bildung“, Simrockallee 2, 53173 Bonn.


Anlagen zum Download

Grundlagen der Förderung

 

Förderrichtlinie "Kultur macht starkt. Bündnisse für Bildung" (2023-2027)

Anlage C - Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise (PDF)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Anlagen zur Antragsstellung und Projektvorbereitung

 

Anlage E - Projektkalkulation 2026 (Excel)

Anlage E - Projektkalkulation 2026/2027 (Excel)

Anlage F - Muster Kooperationsvereinbarung (Word)

Anlage F - Muster Verlängerung der Kooperationsvereinbarung (Word)

Anlage G - Muster Kooperationsvereinbarung mit Schulen (Word)
Anlage H - Muster Kooperationsvereinbarung mit Kindertageseinrichtungen (Word)

Anlage P1 - Muster Honorarvertrag (Word)

Anlage P2 - Muster Zusatzerklärung zum Honorarvertrag (Word)

Anlage R - Erklärung Lohnbestandteile (Word)

 

Anlagen zur Projektdurchführung


Anlage D - Formular Zahlungsabrufe (Excel)
Anlage I - Muster Teilnehmer- und Anwesenheitsliste - 28 Teilnehmer (Excel)
Anlage I - Muster Teilnehmer- und Anwesenheitsliste - 100 Teilnehmer (Excel)
Anlage J - Muster Stundennachweise für Fachkräfte/Betreuer mit Auszahlungsbeleg - 45 Min (Excel)

Anlage J - Muster Stundennachweise für Fachkräfte/Betreuer mit Auszahlungsbeleg - 60 Min (Excel)
Anlage K - Muster Einsatzplan ehrenamtliche Kräfte mit Auszahlungsbeleg (Excel)
Anlage L - Muster Reisekostenabrechnung (Excel)

 

Anlagen zum Zwischen- und Verwendungsnachweis

(Bitte denken Sie auch an die Einreichung der ausgefüllten Teilnehmer- und Anwesenheitslisten)

 

Anlage O - Muster Belegliste als Anlage zum Verwendungsnachweis 2024-2025 (Excel)

Anlage O - Muster Belegliste als Anlage zum Verwendungsnachweis 2025-2026 (Excel)

Anlage Q - Muster Erklärung zum Einsatz digitaler Software (Word)

Anlage T - Muster Dokumentation Vernetzungsaktivitäten (Word)

Anlage U - Formular Zwischenbericht (PDF) (nur auszufüllen bei einer Laufzeit von über einen Jahr)

Regelungen und Voraussetzungen

 

Regelungen zu Personalausgaben in „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“
Regelungen zu den Transfer- und Vernetzungsaktivitäten

Abgrenzung zum Schulunterricht und Integration in den Ganztag

Voraussetzungen für Förderungen in Kindertageseinrichtungen

Wichtige Informationen zur Projektorganisation

 

Unterlagen zur Öffentlichkeitsarbeit

 

Textpassage für Einwilligungserklärung Fotoaufnahmen (gültig ab 01.2026)

Hinweisblatt zum Datenschutz für LZE (gültig ab 10.2023)

Einräumung von Nutzungsrechten (gültig ab 01.2026)

Formular für Projektsammlung

 

Logo VdM (JPG)

Logo VdM (EPS)

Logo VdM (TIF)

Logo VdM (GIF)

 

Styleguide BMBFSFJ "Kultur macht stark" (PDF)

Absendermarken "Kultur macht stark" (RAR)

Silhouetten "Kultur macht stark" (ZIP)

 

Handreichungen

 

Handreichung zur Diskriminierungssensiblen Sprache

Netzwerken für kulturelle Teilhabe - Ein Prozessleitfaden

Arbeitshilfe Bildungslandschaften der BKJ

Handreichung zur Zielgruppenerreichung und Diskriminierungssensibilität

 

Wie geht es weiter?  -  Checkliste, was zu tun ist nach Erhalt des Zuwendungsvertrags

 

SOFORT nach Erhalt der Unterlagen

 

  • Vertrag durch „Bevollmächtigte/n" unterzeichnen (letzte Seite)

 

  • Vertrag per Post senden an:
    VdM, Projektbüro „Bündnisse für Bildung“, Simrockallee 2, 53173 Bonn

 

 

SPÄTESTENS 2 WOCHEN nach Erhalt der Unterlagen

 

  • Kooperationsvereinbarung an VdM senden – falls noch nicht geschehen

   Gemeinsame schriftliche Kooperationsvereinbarung ALLER beteiligten Bündnispartner (s. Anlage F).

   Ein von allen Bündnispartnern unterzeichnetes Exemplar ist per Post an den VdM zu senden.

 

  • Achtung: SONDERFALL Schulkooperationen und Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen: Bitte beachten Sie die gesonderten Kooperationsvereinbarungen Anlage G (Muster Kooperationsvereinbarung mit Schulen) und Anlage H (Muster Kooperationsvereinbarung mit Kindertageseinrichtungen), die verpflichtend für diese Kooperationsprojekte zu verwenden sind.

 

  • Honorarverträge schließen (die Nutzung des im Anhang befindlichen Musters wird empfohlen)
     
  • Aufstockungsvertrag mit den Teilzeitbeschäftigten schließen

 

 

IMMER / während der gesamten Projektlaufzeit!!!

 

  • Teilnehmerlisten durch Fachkraft führen und unterschreiben lassen

 

  • Anwesenheitslisten durch Fachkraft führen und unterschreiben lassen

 

  • Stundennachweise führen und unterschreiben lassen
 
  • spätestens alle drei Monate Mittel abrufen

 

  • Auszahlung der Honorare quittieren lassen bzw. Kontoauszüge dazu sammeln

  • Auszahlungen (Geldfluss, z.B. Kontoauszüge) zu jedem Beleg sammeln

 

  • bei allen Veröffentlichungen auf die BMBFSFJ-Förderung hinweisen und das „Kultur macht stark“-Logo sowie das VdM-Logo nutzen wie im Styleguide (s. o.) angegeben

 

  • Änderungen inhaltlicher / konzeptioneller oder finanzieller Art sofort dem VdM mitteilen
     

 

Zahlungsabrufe

 

  • sind ab Beginn des Bewilligungszeitraums bis zum Ende des Bewilligungszeitraums monatlich möglich (die genauen Abruftermine werden noch online zur Verfügung gestellt)

 

  • müssen nicht monatlich erfolgen, die Musikschule kann in Vorleistung gehen
    • jedoch ist spätestens alle drei Monate eine Teilsumme abzurufen und
    • die Kalenderjahre und das Ende des Bewilligungszeitraums sind dringend einzuhalten, so sind Abrufe nach Ende des Bewilligungszeitraums oder im neuen Kalenderjahr für das vorangegangene Jahr NICHT möglich

 

  • Beim Abruf noch zu verausgabender Mittel (d.h. die Musikschule ist nicht in Vorleistung gegangen), ist eine Verausgabungsfrist von sechs Wochen einzuhalten

 

 weitere Informationen zu Zahlungsabrufen

 

Verwendungsnachweise/Zwischennachweise einreichen
 

  • Die Zwischen- und Verwendungsnachweise müssen fristgerecht eingereicht werden! Weitere Informationen finden Sie hier.

Antrag auf Erstzuwendung stellen

Zahlung abrufen

Änderungen mitteilen

Nachweis führen

Verwaltungspauschale erhalten

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(c) Verband deutscher Musikschulen e.V., www.musikschulen.de
gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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