2. Zuwendungsvertrag, Muster, Formulare, Logos

 

Zuwendungsvertrag erhalten

 

Durch die VdM-Jury wird entschieden welche Projekte eine Förderung erhalten sollen. Der VdM setzt daraufhin den Zuwendungsvertrag (Fördervertrag) auf. Der Antragsteller erhält den Antrag und den Zuwendungsvertrag inklusive Gesamtfinanzierungsplan in doppelter Ausführung auf dem Postweg. Beide Unterlagen sind durch den/die bevollmächtigte/n Zeichnungsberechtigte/n zu unterschreiben. Erst wenn der VdM ein unterschriebenes Exemplar des Antrags und des Zuwendungsvertrags vorliegen hat, können Fördermittel im Rahmen des vorgegebenen Gesamtfinanzierungsplans abgerufen werden.

 

Antrag und Zuwendungsvertrag müssen unterschrieben per Post an das Projektbüro gesendet werden. Adresse: Verband deutscher Musikschulen e.V., Projektbüro „Bündnisse für Bildung“, Simrockallee 2, 53173 Bonn.


Anlagen zum Vertrag zum Download

 

Anlage C - Weitere Nebenbestimmungen und Hinweise (PDF)
Anlage D - Formular Zahlungsabrufe (Excel)

Anlage D - Projektkalkulation 2023/2024 (Excel)

Anlage D - Projektkalkulation 2024/2025 (Excel)
Anlage F - Muster Kooperationsvereinbarung (Word)

Anlage F - Muster Verlängerung der Kooperationsvereinbarung (Word)

Anlage G - Muster Kooperationsvereinbarung mit Schulen (Word)
Anlage H - Muster Kooperationsvereinbarung mit Kindertageseinrichtungen (Word)
Anlage I - Muster Teilnehmer- und Anwesenheitsliste - 28 Teilnehmer (Excel)
Anlage I - Muster Teilnehmer- und Anwesenheitsliste - 100 Teilnehmer (Excel)
Anlage J - Muster Stundennachweise für Fachkräfte und Betreuer mit Auszahlungsbeleg - 45 Min (Excel)

Anlage J - Muster Stundennachweise für Fachkräfte und Betreuer mit Auszahlungsbeleg - 60 Min (Excel)
Anlage K - Muster Einsatzplan ehrenamtliche Kräfte mit Auszahlungsbeleg (Excel)
Anlage L - Muster Reisekostenabrechnung (Excel)

Anlage O - Muster Belegliste als Anlage zum Verwendungsnachweis 2023-2024 (Excel)

Anlage P - Muster Honorarvertrag (Word)

Anlage Q - Muster Erklärung zum Einsatz digitaler Software (Word)

Anlage R - Erklärung Lohnbestandteile (Word)

Anlage T - Muster Dokumentation Vernetzungsaktivitäten (Word)

 

 

Personalausgaben

Regelungen zu Personalausgaben in „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“

 

 

Weitere Unterlagen

 

Einwilligungserklärung Fotoaufnahmen (gültig ab 10.2023)

Hinweisblatt zum Datenschutz für LZE (gültig ab 10.2023)

Einräumung von Nutzungsrechten (gültig ab 10.2023)

 

Handreichungen

 

Handreichung zur Diskriminierungssensiblen Sprache

Netzwerken für kulturelle Teilhabe - Ein Prozessleitfaden

Arbeitshilfe Bildungslandschaften der BKJ

 

 

Logos, visuelle Elemente und Materialien zum Download

 

Logo VdM (JPG)

Logo VdM (EPS)

Logo VdM (TIF)

Logo VdM (GIF)

 

Styleguide BMBF "Kultur macht stark" (PDF)

Absendermarken "Kultur macht stark" (RAR)

Silhouetten "Kultur macht stark" (ZIP)

 

 

Wie geht es weiter?  -  Checkliste, was zu tun ist nach Erhalt des Zuwendungsvertrags

 

SOFORT nach Erhalt der Unterlagen

 

  • Antrag und Vertrag unterzeichnen lassen durch „bevollmächtigte/n Unterzeichner/in“ (letzte Seite)

 

  • Antrag und Vertrag per Post senden an:
    VdM, Projektbüro „Bündnisse für Bildung“, Simrockallee 2, 53173 Bonn

 

 

SPÄTESTENS 2 WOCHEN nach Erhalt der Unterlagen

 

  • Kooperationsvereinbarung an VdM senden – falls noch nicht geschehen

   Gemeinsame schriftliche Kooperationsvereinbarung ALLER beteiligten Bündnispartner (s. Anlage F).

   Ein von allen Bündnispartnern unterzeichnetes Exemplar ist per Post an den VdM zu senden.

 

  • Achtung: SONDERFALL Schulkooperationen und Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen: Bitte beachten Sie die gesonderten Kooperationsvereinbarungen Anlage G (Muster Kooperationsvereinbarung mit Schulen) und Anlage H (Muster Kooperationsvereinbarung mit Kindertageseinrichtungen) die verpflichtend für diese Kooperationsprojekte zu verwenden sind.

 

  • Honorarverträge schließen (die Nutzung des im Anhang befindlichen Musters wird empfohlen)

 

 

IMMER / während der gesamten Projektlaufzeit!!!

 

  • Teilnehmerlisten durch Fachkraft führen und unterschreiben lassen

 

  • Anwesenheitslisten durch Fachkraft führen und unterschreiben lassen

 

  • Stundennachweise führen und unterschreiben lassen
 
  • spätestens alle drei Monate Mittel abrufen

 

  • Auszahlung der Honorare quittieren lassen bzw. Kontoauszüge dazu sammeln

  • Auszahlungen (Geldfluss, z.B. Kontoauszüge) zu jedem Beleg sammeln

 

  • bei allen Veröffentlichungen auf die BMBF-Förderung hinweisen und das „Kultur macht stark“-Logo sowie das VdM-Logo nutzen

 

  • Änderungen inhaltlicher / konzeptioneller oder finanzieller Art sofort dem VdM mitteilen
     

 

Zahlungen abrufen

 

  • ist ab Beginn des Bewilligungszeitraums bis zum Ende des Bewilligungszeitraums monatlich möglich (die genauen Abruftermine werden noch online zur Verfügung gestellt)

 

  • muss nicht monatlich erfolgen, die Musikschule kann in Vorleistung gehen
    • jedoch ist spätestens alle drei Monate eine Teilsumme abzurufen und
    • die Kalenderjahre und das Ende des Bewilligungszeitraums sind dringend einzuhalten, so sind Abrufe nach Ende des Bewilligungszeitraums oder im neuen Kalenderjahr für das vorangegangene Jahr NICHT möglich

 

  • beim Abruf noch zu verausgabender Mittel (d.h. die Musikschule ist nicht in Vorleistung gegangen), ist eine Verausgabungsfrist von sechs Wochen einzuhalten

 

 weitere Informationen zu Zahlungsabrufen

 

 


Antrag auf Erstzuwendung stellen

Zahlung abrufen

Änderungen mitteilen

Nachweis führen

Verwaltungspauschale erhalten

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(c) Verband deutscher Musikschulen e.V., www.musikschulen.de
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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