4. Änderungen mitteilen und beantragen
Änderungen mitteilen
Wenn sich im Laufe des Projekts inhaltliche Änderungen ergeben, insbesondere die Laufzeit, die Zusammensetzung des Bündnisses, die Zielgruppe und die Teilnehmerstärke betreffend, sind diese umgehend dem VdM-Projektbüro mitzuteilen. Gemeinsam mit dem Projektbüro wird dann nach Lösungsmöglichkeiten gesucht und ggf. der Zuwendungsvertrag sowie der Gesamtfinanzierungsplan angepasst.
Änderungen beantragen
Wenn die Förderung bereits läuft und wider Erwarten Mittelumwidmungen oder Laufzeitverschiebungen nötig werden, muss dies mitgeteilt und der Zuwendungsvertrag sowie der Gesamtfinanzierungsplan durch den VdM entsprechend ergänzt oder geändert werden.
Mittelumwidmung: für Mittel, die für eine bestimmte Ausgabenart (Honorare, Aufwandsentschädigungen oder Sachausgaben) bewilligt, jedoch aufgrund äußerer Umstände in einer anderen Ausgabenart dringender benötigt werden, kann ein Antrag auf Mittelumwidmung gestellt werden. Die bewilligte Gesamtsumme darf sich jedoch nicht ändern und einzelne Ausgabearten dürfen bei gleichzeitiger Reduzierung anderer Ausgabearten i.d.R. maximal 20% der ursprünglich bewilligten Teilsummen überschreiten. Die Umwidmung muss begründet werden.
Laufzeitverschiebung: für Mittel, die für bestimmte Ausgaben in bestimmten Zeitfenstern bewilligt wurden, die jedoch aufgrund einer Verschiebung in der Projektlaufzeit, Änderungen im Gesamtfinanzierungsplan nach sich ziehen, kann ein Antrag auf Laufzeitverschiebung gestellt werden. Die bewilligte Gesamtsumme darf sich jedoch nicht ändern. Die Laufzeitverschiebung muss begründet werden.
So beantragen Sie eine Änderung Ihrer Förderung
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