5. Nachweise führen

Verwendungsnachweis (Schlussnachweis)

Alle Projekte, deren Bewilligungszeit beendet ist, müssen 8 Wochen nach Beendigung des Projektes einen Verwendungsnachweis einreichen. Fristverlängerungen sind nicht möglich!

Dies gilt auch für Projekte, für die ein Antrag auf Anschlusszuwendung bewilligt wurde!

 

Für jeden Verwendungsnachweis muss ein rechnerischer Nachweis erfolgen und ein Sachbericht (Schlussbericht) ausgefüllt werden. Dieser ist nach spezifischen Vorgaben zu erstellen.
 

weitere Informationen zur Erstellung eines Verwendungsnachweises

weitere Informationen zur Erstellung des Sachberichtes

 

 

TIPP: Wie ein Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht zu erstellen ist, findet sich Schritt für Schritt und mit Bildausschnitten aus dem Kumasta-System in der Anlage „Handreichung Verwendungsnachweiserstellung in Förderdatenbank“.

 


Zwischennachweis

Die Erstellung eines Zwischennachweises ist immer dann notwendig, wenn Projekte nicht in dem Kalenderjahr enden, in dem sie begonnen haben. In diesen Fällen sind die geförderten Projekte dazu verpflichtet, jeweils zu Beginn des neuen Kalenderjahres über das vorangegangene Kalenderjahr einen Zwischennachweis über die Kumasta-Datenbank und in Schriftform abzufassen und einzureichen. Der Zwischennachweis muss innerhalb der ersten 8 Wochen des neuen Kalenderjahres eingereicht werden.

 

Die Zwischennachweis umfasst den zahlenmäßigen Nachweis sowie die Anlagen. Ein Sachbericht muss erst für den abschließenden Verwendungsnachweis erstellt werden.

 

weitere Informationen zur Erstellung eines Zwischennachweises

 

 

TIPP: Wie ein Zwischennachweis zu erstellen ist, findet sich Schritt für Schritt und mit Bildausschnitten aus dem Kumasta-System auch in der Anlage „Handreichung Zwischennachweiserstellung in Förderdatenbank“.


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Zuwendungsvertrag, Muster, Formulare, Logos

 

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