5. Nachweise führen

Verwendungsnachweis (Schlussnachweis)

Der Verwendungsnachweis muss nach Beendigung des Projektes (siehe Vertragslaufzeit) innerhalb von 8 Wochen erstellt werden. Fristverlängerungen sind nicht möglich!

Dies gilt auch für Projekte, für die ein Antrag auf Anschlusszuwendung bewilligt wurde!

 

Für jeden Verwendungsnachweis muss ein rechnerischer Nachweis (mit allen Ausgaben!) erfolgen und ein Sachbericht (Schlussbericht) ausgefüllt werden. Dieser ist nach spezifischen Vorgaben zu erstellen.
 

weitere Informationen zur Erstellung eines Verwendungsnachweises

weitere Informationen zur Erstellung des Sachberichtes

 

 

TIPP: Wie ein Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht zu erstellen ist, findet sich Schritt für Schritt und mit Bildausschnitten aus dem Kumasta-System in der Anlage „Handreichung Verwendungsnachweiserstellung in Förderdatenbank“.

 


Zwischennachweis

Die Erstellung eines Zwischennachweises erfolgt bei jahresübergreifenden Projekten. Der Nachweis wird über das Kumasta-System erstellt. Der ausgedruckte und unterschriebene Zwischennachweis ist anschließend an das Projektbüro zu schicken. Der Zwischennachweis muss innerhalb der ersten 8 Wochen des neuen Kalenderjahres eingereicht werden (beachten Sie hierbei die Vorgaben zur Einreichung).

 

Die Zwischennachweis umfasst den zahlenmäßigen Nachweis sowie die Anlagen. Ein Sachbericht muss erst für den abschließenden Verwendungsnachweis erstellt werden.

 

weitere Informationen zur Erstellung eines Zwischennachweises

 

 

TIPP: Wie ein Zwischennachweis zu erstellen ist, findet sich Schritt für Schritt und mit Bildausschnitten aus dem Kumasta-System auch in der Anlage „Handreichung Zwischennachweiserstellung in Förderdatenbank“.


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Alle wichtigen Unterlagen finden Sie unter:
Zuwendungsvertrag, Muster, Formulare, Logos

 

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