MusikLeben 3 das Programm des VdM
Fördersummen


 

Die folgenden Richtwerte sind die Basis für die Formatvorgaben und dienen der Orientierung für die Kalkulation zuwendungsfähiger Ausgaben. Die Angaben sind Richtwerte, keine Pauschalen. Alle zuwendungsfähigen Ausgaben müssen im Verwendungsnachweis mit Rechnungen / Quittungen belegt werden. Ggf. müssen vor der Vergabe von Aufträgen schriftliche Vergleichsangebote eingeholt werden.

 

Bitte orientieren Sie sich bei der Kalkulation Ihrer Projekte, was das Verhältnis von Teilnehmenden und Fachkräften / BetreuerInnen / Ehrenamtlichen betrifft an den Formatvorgaben für Ihre jeweilige Zielgruppe. Alle Abweichungen von diesen Vorgaben müssen erläutert und eingehend begründet werden.


Honorar für Lehrkräfte einschl. KSK-Abgabe

pro Stunde à 45 Min. Mit den Honoraren sind die Vor- und Nachbereitung, Aufführungen, Teamsitzungen und Fahrtkosten für das Projekt abgegolten. In begründeten Ausnahmefällen im ländlichen Raum ist ein Stundenhonorar bis max. 60,- EUR möglich

max. 50 €
Lohnbestandteile für Fachkräfte in Teilzeit Nach Gehalt der Fachkraft

Honorar für Betreuende

pro Stunde à 45 Min. Mit den Honoraren sind die Vor- und Nachbereitung, Aufführungen, Teamsitzungen und Fahrtkosten für das Projekt abgegolten.

max. 20 €

Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche

pauschal pro Kurstag, zzgl. Fahrtausgaben

10 € / Tag

Fahrtausgaben für Ehrenamtliche

pro Projekt insgesamt

max. 130 €

Publikationen / Dokumentation / Printmaterial pro Projekt

z. B. Druck von Flyern / Postern und/oder Druck von Dokumentationen der Projekte
max. 200 €

Geschäftsbedarf pro Projekt

bei einer Laufzeit von einem Jahr

max.

150 €

Material

Richtwert pro Person pro Monat für z. B. Notenmaterial oder Leasing von Instrumenten; ACHTUNG: Ihnen müssen vor der Vergabe von Miet- oder Leasingaufträgen drei Vergleichsangebote schriftlich vorliegen!

Richtwert bei Musical-Kursen: Aufführungskosten (Kostüme, Bühnenbild, etc.) in Höhe von max. 3.500,- EUR

16 €

Sonstige Ausgaben

Eintrittsgelder für Besuche von Konzerten o.ä.

pro Person pro Halbjahr

5 €

Sonstige Ausgaben

Versicherungen pro Person pro Halbjahr bzw. pro Freizeit

Bei außerschulischen Projekten müssen für die Projekte entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden.

5 €

Mieten

Ausgaben für Mieten werden als Eigenleistung erwartet und sind nur in besonderen, zu begründenden Ausnahmefällen zulässig.

-  €

 

 

Fördersummen für externe Formate (Freizeiten)

Achtung: Diese Ausgaben können nicht für Kursformate beantragt werden!

 

Fahrtausgaben* Betreuende

max. 200 €

Fahrtausgaben* für Teilnehmende

ggf. Leihfahrzeuge / Transporter

max. 650 €

Unterkunft und Vollverpflegung für Erwachsene

pro Tag und Person (ReferentInnen, BetreuerInnen, Ehrenamtliche)

Durchschnittspreis einer Jugendherberge / Akademie

max. 50 €

Unterkunft und Vollverpflegung für Teilnehmende

pro Tag und Person

Durchschnittspreis einer Jugendherberge / Akademie

max. 35 €
Geschäftsbedarf

bei einer 7-tägigen Freizeit

bei einer 3-tägigen Freizeit

max.

150 €

150 €

Material

Richtwert pro Person pro Kurstag

z. B. Miete von Notenmaterial / Leasing von Instrumenten

10 €

 

* Es gelten die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes BRKG.

 

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