MusikLeben 3 das Programm des VdM
Fördersummen


 

Die folgenden Richtwerte sind die Basis für die Formatvorgaben und dienen der Orientierung für die Kalkulation zuwendungsfähiger Ausgaben. Die Angaben sind Richtwerte, keine Pauschalen. Alle zuwendungsfähigen Ausgaben müssen im Verwendungsnachweis mit Rechnungen / Quittungen belegt werden. Ggf. müssen vor der Vergabe von Aufträgen schriftliche Vergleichsangebote eingeholt werden.

 

Bitte orientieren Sie sich bei der Kalkulation Ihrer Projekte, was das Verhältnis von TeilnehmerInnen und Fachkräften / BetreuerInnen / Ehrenamtlichen betrifft an den Formatvorgaben für Ihre jeweilige Zielgruppe. Alle Abweichungen von diesen Vorgaben müssen erläutert und eingehend begründet werden.


Honorar für Referenten einschl. KSK-Abgabe

pro Stunde à 45 Min. Mit den Honoraren sind die Vor- und Nachbereitung, Aufführungen, Teamsitzungen und Fahrtkosten für die Maßnahme abgegolten. In begründeten Ausnahmefällen im ländlichen Raum ist ein Stundenhonorar bis max. 60,- EUR möglich

max. 50 €
Lohnbestandteile für Fachkräfte in Teilzeit Nach Gehalt der  Fachkraft

Honorar für Betreuende

pro Stunde à 45 Min. Mit den Honoraren sind die Vor- und Nachbereitung, Aufführungen, Teamsitzungen und Fahrtkosten für die Maßnahme abgegolten.

max. 20 €

Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche

pauschal pro Kurstag, zzgl. Fahrtausgaben

10 € / Tag

Fahrtausgaben für Ehrenamtliche

pro Maßnahme insgesamt

max. 130 €

Publikationen / Dokumentation / Printmaterial pro Maßnahme

z. B. Druck von Flyern / Postern und/oder Druck von Dokumentationen der Maßnahme
max. 200 €

Geschäftsbedarf pro Maßnahme

bei einer Laufzeit von einem Jahr

max.

150 €

Material

Richtwert pro Person pro Monat für z. B. Notenmaterial oder Leasing von Instrumenten; ACHTUNG: Ihnen müssen vor der Vergabe von Miet- oder Leasingaufträgen drei Vergleichsangebote schriftlich vorliegen!

Richtwert bei Musical-Kursen: Aufführungskosten (Kostüme, Bühnenbild, etc.) in Höhe von max. 3.500,- EUR

16 €

Sonstige Ausgaben

Eintrittsgelder für Besuche von Konzerten o.ä.

pro Person pro Halbjahr

5 €

Sonstige Ausgaben

Versicherungen pro Person pro Halbjahr bzw. pro Freizeit

Bei außerschulischen Maßnahmen müssen für die Maßnahmen entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden.

5 €

Mieten

Ausgaben für Mieten werden als Eigenleistung erwartet und sind nur in besonderen, zu begründenden Ausnahmefällen zulässig.

-  €

 

 

Fördersummen für externe Formate (Freizeiten)

Achtung: Diese Ausgaben können nicht für Kursformate beantragt werden!

 

Fahrtausgaben* Betreuer

max. 200 €

Fahrtausgaben* für Teilnehmer

ggf. Leihfahrzeuge / Transporter

max. 650 €

Unterkunft und Vollverpflegung für Erwachsene

pro Tag und Person (ReferentInnen, BetreuerInnen, Ehrenamtliche)

Durchschnittspreis einer Jugendherberge / Akademie

max. 50 €

Unterkunft und Vollverpflegung für Teilnehmer

pro Tag und Person

Durchschnittspreis einer Jugendherberge / Akademie

max. 35 €
Geschäftsbedarf

bei einer 7-tägigen Freizeit

bei einer 3-tägigen Freizeit

max.

150 €

150 €

Material

Richtwert pro Person pro Kurstag

z. B. Miete von Notenmaterial / Leasing von Instrumenten

10 €

 

* Es gelten die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes BRKG.

 

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