Die folgenden Richtwerte sind die Basis für die Formatvorgaben und dienen der Orientierung für die Kalkulation zuwendungsfähiger Ausgaben. Die Angaben sind Richtwerte, keine Pauschalen. Alle zuwendungsfähigen Ausgaben müssen im Verwendungsnachweis mit Rechnungen / Quittungen belegt werden. Ggf. müssen vor der Vergabe von Aufträgen schriftliche Vergleichsangebote eingeholt werden.
Bitte orientieren Sie sich bei der Kalkulation Ihrer Projekte, was das Verhältnis von TeilnehmerInnen und Fachkräften / BetreuerInnen / Ehrenamtlichen betrifft an den Formatvorgaben für Ihre jeweilige Zielgruppe. Alle Abweichungen von diesen Vorgaben müssen erläutert und eingehend begründet werden.
Honorar für Referenten einschl. KSK-Abgabe
pro Stunde à 45 Min. Mit den Honoraren sind die Vor- und Nachbereitung, Aufführungen, Teamsitzungen und Fahrtkosten für die Maßnahme abgegolten. In begründeten Ausnahmefällen im ländlichen Raum ist ein Stundenhonorar bis max. 60,- EUR möglich
max. 50 €
Lohnbestandteile für Fachkräfte in Teilzeit
max.
55 €
Honorar für Betreuende
pro Stunde à 45 Min. Mit den Honoraren sind die Vor- und Nachbereitung, Aufführungen, Teamsitzungen und Fahrtkosten für die Maßnahme abgegolten.
max. 20 €
Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche
pauschal pro Kurstag, zzgl. Fahrtausgaben
10 € / Tag
Fahrtausgaben für Ehrenamtliche
pro Maßnahme insgesamt
max. 100 €
Publikationen / Dokumentation / Printmaterial pro Maßnahme
z. B. Druck von Flyern / Postern und/oder Druck von Dokumentationen der Maßnahme
max. 200 €
Geschäftsbedarf pro Maßnahme
bei einer Laufzeit von einem Jahr
bei einer Laufzeit von einem halben Jahr
max.
150 €
75 €
Material
Richtwert pro Person pro Monat für z. B. Notenmaterial oder Leasing von Instrumenten; ACHTUNG: Ihnen müssen vor der Vergabe von Miet- oder Leasingaufträgen drei Vergleichsangebote schriftlich vorliegen!
Richtwert bei Musical-Kursen: Aufführungskosten (Kostüme, Bühnenbild, etc.) in Höhe von max. 3.500,- EUR
16 €
Sonstige Ausgaben
Eintrittsgelder für Besuche von Konzerten o.ä.
pro Person pro Halbjahr
5 €
Sonstige Ausgaben
Versicherungen pro Person pro Halbjahr bzw. pro Freizeit
Bei außerschulischen Maßnahmen müssen für die Maßnahmen entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden.
5 €
Mieten
Ausgaben für Mieten werden als Eigenleistung erwartet und sind nur in besonderen, zu begründenden Ausnahmefällen zulässig.
- €
Fördersummen für externe Formate (Freizeiten)
Achtung: Diese Ausgaben können nicht für Kursformate beantragt werden!
Fahrtausgaben* Betreuer
max. 200 €
Fahrtausgaben* für Teilnehmer
ggf. Leihfahrzeuge / Transporter
max. 650 €
Unterkunft und Vollverpflegung für Erwachsene
pro Tag und Person (ReferentInnen, BetreuerInnen, Ehrenamtliche)
Durchschnittspreis einer Jugendherberge / Akademie
max. 50 €
Unterkunft und Vollverpflegung für Teilnehmer
pro Tag und Person
Durchschnittspreis einer Jugendherberge / Akademie
max. 35 €
Geschäftsbedarf
bei einer 7-tägigen Freizeit
bei einer 3-tägigen Freizeit
max.
150 €
150 €
Material
Richtwert pro Person pro Kurstag
z. B. Miete von Notenmaterial / Leasing von Instrumenten
10 €
* Es gelten die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes BRKG.