MusikLeben 3 das Programm des VdM
Bündnisbildung

 


 

Zusammensetzung der Bündnispartner

Antragsteller und federführender Bündnispartner bei MusikLeben 3-Anträgen muss eine öffentliche, gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Musikschule in Deutschland sein. Die Antragsteller sollen Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Projektförderungen vorweisen können. Eine Mitgliedschaft im VdM ist kein Förderkriterium.

 

Zum Gelingen von lokalen Bildungsbündnissen ist das Zusammenwirken von mindestens drei lokalen Bündnispartnern mit unterschiedlichen, einander ergänzenden Kompetenzen erforderlich. Jeder Bündnispartner muss auf lokaler Ebene verankert sein. Ausnahmen bildet der ländnliche Raum. HIer kann auch ein überregionaler Bündnispartner mit einbezogen werden. Wir bitten aber um Abklärung mit dem Team des Projektbüros. Einzelpersonen sind als Bündnispartner ausgeschlossen. 

 

Alle Bündnispartner klären miteinander, welchen Beitrag sie jeweils zum Erfolg des gemeinsamen Projektvorhabens leisten und welche konkreten Aufgaben sie übernehmen werden. Die Bündnisse sollen auf Dauer angelegt sein und klare Aufgaben und Zuständigkeiten definieren. Festgehalten wird dies in einer Kooperationsvereinbarung, die dem VdM bei Antragstellung vorzulegen ist. Bitte beachten Sie unsere speziellen Vorgaben für Kooperationen mit Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen.

 

Zusätzlich zur Musikschule im obengenannten Sinne als Antragsteller müssen mindestens zwei weitere Partner Teil des Bündnisses sein.

 

Die Zusammensetzung der Bündnisse wird im Rahmen von MusikLeben 3 nach folgendem Muster empfohlen:
 

  • eine sozialräumliche Einrichtung, z.B. eine Jugendeinrichtung oder -verband, Jugend- und Schulsozialarbeit, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, kirchliche Institution oder Migrantenselbstorganisation
  • und / oder ein formaler Bildungsort, z.B. KiTa, allgemeinbildende Schule, Einrichtung beruflicher Bildung. Achtung: Das Projektvorhaben muss außerhalb des Regelunterrichts und für die Teilnehmenden freiwillig sein. Projekttage und -wochen von Schulen sind förderfähig. Projekte im Rahmen des gebundenen Ganztagsschulbetriebs sind grundsätzlich nicht förderfähig
  • und / oder ein weiterer Träger der kulturellen Bildung, z.B. freie Theater, Volkshochschulen, Musikvereine, Blasorchester, etc.

 

Bestehende lokale Kooperationen, die sich bereits in der ersten Programmphasen von 2013 bis 2022 bildeten, können ebenfalls in die Konzepte einfließen, sofern hier neue Angebote geschaffen werden, z.B. in Form eines Ausbaus, einer Anpassung oder Erweiterung der Projekte in Bezug aus Konzept und Zielgruppenkonfiguration. Eine unveränderte Fortführung der Projekte aus der ersten Förderphase ist nicht möglich.

Mögliche Bündnispartner für öffentliche Musikschulen

Verbände, Organisationen und Institutionen aus Kunst und Kultur, der freien Kulturszene und aus dem Themenfeld der musikalisch-kulturellen Bildung
z. B. Jugendkunstschulen, freie Theater, private Musikerzieher im DTKV (Ortsgruppen), Laienchöre und -orchester, Berufsorchester, professionelle Chöre und Ensembles, soziokulturelle Zentren
Soziale Dienste und Einrichtungen, Vereine und Initiativen auch jenseits der primären Bereiche Kultur und Bildung
z. B. Behindertenwerkstätten, Drogenberatungsstellen, Sportvereine, Volkshochschulen, Einrichtungen der Offenen Tür, Sozialverbände (z.B. AWO), Familienstützpunkte, Migrantenorganisationen, Kinderheime, Jugendsozialdienste, Elterninitiativen, Fördervereine, Jugendzentren, Kirchen, Hospizvereine
Bildungseinrichtungen (aus dem formalen und non-formalen Bildungskontext)
z. B. Kindertagestätten, Kindergärten, allgemein bildende Schulen, Förderschulen, Jugendkunstschulen, Kunstvereine, Bibliotheken, Orchester, Musik- und Kunsthochschulen, Fach- und Fortbildungsakademien
Institutionen aus Wirtschaft und Verwaltung
z. B. Instrumentenhersteller, Jobcenter, Jugendämter, Stiftungen
Medienpartner
z. B. Zeitungen, Lokaler Rundfunk, Internetradio

Anforderungen an die Bündnispartner

Bei den Anforderungen an die Bündnispartner handelt es sich um Empfehlungen gemäß „Bildungsplan Musik für die Elementarstufe/Grundstufe“ des VdM. Um zu überprüfen, wie gut Sie und Ihre Bündnispartner zueinander passen, klären Sie im Vorfeld miteinander, inwiefern Sie einander in folgenden Bereichen ergänzen oder sich Schnittmengen ergeben.

 

  • Rahmenbedingungen, Strukturen und Systeme (Infrastruktur, Vorschriften bezüglich Sicherheit und Aufsichtspflicht)
  • pädagogische und künstlerische Ziele und Strategien
  • Arbeitsbedingungen und -abläufe
  • Arbeitsweise
  • Personal (Berufskompetenz, persönlichen Ebene)
  • Ziele und Ansprüche der Eltern hinsichtlich des Angebotes der Einrichtungen

Alle Formulare finden Sie im Download-Bereich:

"Zuwendungsvertrag, Muster, Formulare und Logos"

 

 

 

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gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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