Gewaltprävention und Kinderschutz in den Projekten

In der Projektdurchführung wird dringend empfohlen, folgende Maßnahmen hinsichtlich der Gewaltprävention und des Kinderschutzes zu ergreifen:
 

  • Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis (eFZ) der Hauptamtlichen, Honorarkräfte, Freiwilligendienstleistenden (über 18 Jahren)
  • Wenn ein Bündnispartner eine Vereinbarung mit dem örtlichen Jugendamt abgeschlossen hat oder ein qualifiziertes Schutzkonzept anwendet, soll dies für das ganze Bündnis gelten. Wenn notwendig, sind die Schutzkonzepte entsprechend zu ergänzen.
  • Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis von regelmäßig involvierten Ehrenamtlichen
  • Wurden die erweiterten Führungszeugnisse bereits vor Projektbeginn eingesehen, ist dies ausreichend. Eine Einsichtnahme muss spätestens alle fünf Jahre erneuert werden.
  • Eine Einsichtnahme ist auch dringend zu empfehlen, wenn die Gefährdungsbeurteilung bei kurzzeitig engagierten Ehrenamtlichen hinsichtlich Dauer, Art und Intensität des Kontakts eine Notwendigkeit darstellt.
  • In Ausnahmefällen kann eine Selbstverplichtungserklärung vorgelegt werden (zum Beispiel bei ausländischen Personen, die sich erst seit kurzer Zeit in Deutschland aufhalten, bei Vertretungen oder einem punktuellen Einsatz).

 

Hier finden Sie die notwendigen Muster:

 

Muster Antrag eFZ (word)

Muster Dokumentation Einsichtnahme eFZ

Muster Gefährdungsbeurteilung

Muster Selbstverpflichtungserklärung (word)

 

Die Arbeitshilfe "Musikschule: ein sicherer Ort! Arbeitshilfe und Materialsammlung zur Erstellung eines Schutzkonzeptes" können Sie hier bestellen.

 

Maßnahmen zur Beartung sowie Erarbeitung/Ausweitung eines Schutzkonzeptes sind im Rahmen der Transfer- und Vernetzungsaktivitäten förderfähig. Alle Details finden Sie in den Regelungen zu den Transfer- und Vernetzungsaktivitäten.

 

 

Musikschulsuche

Finden Sie Ihre
Musikschule
Jetzt suchen

Musikschulsuche

Finden Sie Ihre Musikschule

Musikschulsuche

Finden Sie Ihre Musikschule

(c) Verband deutscher Musikschulen e.V., www.musikschulen.de
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend