Antragsfristen - Ausschreibung MusikLeben 3

 

Ausschreibung für den Zeitraum 2023 und 2024

Antragsfristen

In dringenden Ausnahmefällen ist auch eine Förderung im Januar oder Februar 2023 möglich. Bei Bedarf ist zwingend bis spätestens zum 19. Dezember 2022 telefonisch Kontakt mit dem Projektbüro aufzunehmen!

 

  • 31. Januar 2023: Projekte, die im April 2023 beginnen oder Freizeiten in den Osterferien
  • 31. März 2023: Projekte, die mit dem neuen Schuljahr 2023/24 starten bzw. Freizeiten in den Sommerferien

 

 

Anträge außerhalb der Frist können nur bei vorheriger telefonischer Rücksprache mit dem Projektbüro eingereicht werden.   

 

 


 

 

Ausführliche Informationen zur Ausschreibung MusikLeben 3 finden Sie hier in Kürze.

 


 

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(c) Verband deutscher Musikschulen e.V., www.musikschulen.de
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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