Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2023 - 2027)
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Wer wird gefördert? |
Was wird gefördert? |
Wie wird gefördert? |
Die Maßnahmen sollen insbesondere Kindern und Jugendlichen im Alter von drei bis 18 Jahren zugutekommen, die in Risikolagen leben und aufwachsen. Der Nationale Bildungsbericht 2016 beschreibt Risikolagen, die
ausgeprägt sein können.
Das Ziel der Förderung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher lässt grundsätzlich auch die Teilnahme anderer Kinder und Jugendlicher zu, sofern dies der Zielerreichung dient. Die Hauptzielgruppe muss jedoch stets im Fokus bleiben.
Zum Gelingen von lokalen Bildungsbündnissen ist das Zusammenwirken von mindestens drei lokalen Bündnispartnern mit unterschiedlichen, einander ergänzenden Kompetenzen erforderlich. Jeder Bündnispartner muss auf lokaler Ebene verankert sein und die Kooperation muss durch eine gemeinsame Vereinbarung aller Kooperationspartner nachgewiesen werden (Kooperationsvereinbarung).
Eine weitere Voraussetzung des Verbandskonzepts MusikLeben 3 ist es, dass eine öffentliche, gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Musikschule als Antragsteller fungiert und die finanzielle und verwaltungstechnische Abwicklung des Projektes federführend übernimmt.
Gegenstand der Förderung durch das BMBF sind außerschulische* Bildungsmaßnahmen insbesondere der kulturellen Bildung, die im Rahmen von Bündnissen für Bildung, d.h. von lokalen Zusammenschlüssen von wenigstens drei Akteuren erbracht werden. Hierzu zählen Maßnahmen zur Förderung kognitiver Kompetenzen, von sozialem Lernen, der Persönlichkeitsbildung und von Erfahrungswissen, da sie besonders geeignet sind, Selbstmotivation, Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft zu stärken. Dabei wird ein weit gefasster Kulturbegriff zugrunde gelegt, nach dem kulturelle Bildung alle künstlerischen Sparten bis hin zur Medienbildung und Alltagskultur umfasst. Hierzu zählen auch Maßnahmen der Lese- und Sprachförderung. Kulturelle Bildung verbindet kognitive, emotionale und gestalterische Handlungsprozesse. Sie umfasst sowohl die eigene kreative Auseinandersetzung mit den Künsten als auch die aktive Rezeption von Kunst und Kultur. Ein wesentlicher Bestandteil kultureller Bildung ist auch die interkulturelle Bildung.
Zu förderungswürdigen Maßnahmen im Rahmen von Bündnisse für Bildung auf lokaler Ebene können beispielsweise gehören:
· Kurse, Seminare und Veranstaltungen (einmalig oder regelmäßig)
· Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienakademien (mehrtägig)
· Patenschafts- und Mentorenprogramme
Ausgenommen sind solche Maßnahmen, für die anderweitig bereits öffentliche Fördermittel zur Verfügung stehen, etwa auf Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).
Die Förderformate des VdM finden Sie unter dem Menüpunkt „MusikLeben 3“.
* d.h. die Maßnahme findet außerhalb des Regelunterrichtes statt und die Teilnahme daran ist für die SchülerInnen freiwillig; Projekttage und -wochen von Schulen werden nicht gefördert (Definition des BMBF „außerschulisch“ / „außerunterrichtlich“ s.u.)
Zuwendungen können im Wege der Projektförderung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse auf Ausgabenbasis als Anteilfinanzierung, in begründeten Fällen bis zur Vollfinanzierung, gewährt werden. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Zuwendungsfähig für die Durchführung von Maßnahmen sind insbesondere
· Honorare, soweit diese für die Sicherung des Erfolges der Maßnahmen erforderlich sind
· Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche
· die bei der Durchführung der Maßnahme entstehenden Sachausgaben
Der VdM als Erstzuwendungsempfänger gibt die Fördermittel des Bundes nach Maßgabe des Zuwendungsgebers (BMBF) durch privatrechtliche Zuwendungsverträge weiter.
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