Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2023 - 2027)
Ein Förderprogramm des BMBF

 

 


 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2023 – 2027)“ für weitere fünf Jahre außerschulische Bildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der kulturellen Bildung. Das Programm unterstützt bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung. Neben dieser konkreten Unterstützung ist ein weiteres Förderziel die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen. Damit will das BMBF einen wirksamen Beitrag dazu leisten, dass der in Deutschland ausgeprägte Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg abgeschwächt wird.

 

Das Gesamtvolumen der Bundesförderung beträgt in dieser Förderperiode max. 250 Mio. Euro. Mit seinem Konzept MusikLeben 3 hat der VdM neben weiteren 27 bundesweit tätigen Förderern und Initiativen, Fördermittel zur Umsetzung von "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2023 – 2027)" zugesprochen bekommen. Für den Zeitraum 2023 bis 2027 stehen dem VdM max. 20 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Wer wird gefördert?

Zielgruppen

Was wird gefördert?

lokale Kooperationsprojekte

Wie wird gefördert?

Vergabe der Mittel


 

Wer wird gefördert?

Die Maßnahmen sollen insbesondere Kindern und Jugendlichen im Alter von drei bis 18 Jahren zugutekommen, die in Risikolagen leben und aufwachsen. Der Nationale Bildungsbericht 2016 beschreibt Risikolagen, die

  • sozial (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile),
  • finanziell (geringes Familieneinkommen, Erhalt von Transferleistungen) und
  • bildungsbezogen (z.B. Eltern sind formal gering qualifiziert)

ausgeprägt sein können.

 

Das Ziel der Förderung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher lässt grundsätzlich auch die Teilnahme anderer Kinder und Jugendlicher zu, sofern dies der Zielerreichung dient. Die Hauptzielgruppe muss jedoch stets im Fokus bleiben.

 

Zum Gelingen von lokalen Bildungsbündnissen ist das Zusammenwirken von mindestens drei lokalen Bündnispartnern mit unterschiedlichen, einander ergänzenden Kompetenzen erforderlich. Jeder Bündnispartner muss auf lokaler Ebene verankert sein und die Kooperation muss durch eine gemeinsame Vereinbarung aller Kooperationspartner nachgewiesen werden (Kooperationsvereinbarung).

 

Eine weitere Voraussetzung des Verbandskonzepts MusikLeben 3 ist es, dass eine öffentliche, gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Musikschule als Antragsteller fungiert und die finanzielle und verwaltungstechnische Abwicklung des Projektes federführend übernimmt.

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Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung durch das BMBF sind außerschulische* Bildungsmaßnahmen insbesondere der kulturellen Bildung, die im Rahmen von Bündnissen für Bildung, d.h. von lokalen Zusammenschlüssen von wenigstens drei Akteuren erbracht werden. Hierzu zählen Maßnahmen zur Förderung kognitiver Kompetenzen, von sozialem Lernen, der Persönlichkeitsbildung und von Erfahrungswissen, da sie besonders geeignet sind, Selbstmotivation, Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft zu stärken. Dabei wird ein weit gefasster Kulturbegriff zugrunde gelegt, nach dem kulturelle Bildung alle künstlerischen Sparten bis hin zur Medienbildung und Alltagskultur umfasst. Hierzu zählen auch Maßnahmen der Lese- und Sprachförderung. Kulturelle Bildung verbindet kognitive, emotionale und gestalterische Handlungsprozesse. Sie umfasst sowohl die eigene kreative Auseinandersetzung mit den Künsten als auch die aktive Rezeption von Kunst und Kultur. Ein wesentlicher Bestandteil kultureller Bildung ist auch die interkulturelle Bildung.

 

Zu förderungswürdigen Maßnahmen im Rahmen von Bündnisse für Bildung auf lokaler Ebene können beispielsweise gehören:

 

·         Kurse, Seminare und Veranstaltungen (einmalig oder regelmäßig)

·         Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienakademien (mehrtägig)

·         Patenschafts- und Mentorenprogramme

 

Ausgenommen sind solche Maßnahmen, für die anderweitig bereits öffentliche Fördermittel zur Verfügung stehen, etwa auf Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).

 

Die Förderformate des VdM finden Sie unter dem Menüpunkt „MusikLeben 3“.

 

* d.h. die Maßnahme findet außerhalb des Regelunterrichtes statt oder im Offenen Ganztag sowie an Projekttagen. Die Teilnahme muss weiterhin freiweillig sein. (Definition des BMBF zur Abgrenzung zum Schulunterricht und Integration in den Ganztag s.u.)

 

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Wie wird gefördert?

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse auf Ausgabenbasis als Anteilfinanzierung, in begründeten Fällen bis zur Vollfinanzierung, gewährt werden. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

 

Zuwendungsfähig für die Durchführung von Maßnahmen sind insbesondere

 

·         Honorare, soweit diese für die Sicherung des Erfolges der Maßnahmen erforderlich sind

·         Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche

·         die bei der Durchführung der Maßnahme entstehenden Sachausgaben

 

Der VdM als Erstzuwendungsempfänger gibt die Fördermittel des Bundes nach Maßgabe des Zuwendungsgebers (BMBF) durch privatrechtliche Zuwendungsverträge weiter.

 

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