Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2023 - 2027)
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Wer wird gefördert? |
Was wird gefördert? |
Wie wird gefördert? |
Die Projekte sollen insbesondere Kindern und Jugendlichen im Alter von drei bis 18 Jahren zugutekommen, die in Risikolagen leben und aufwachsen. Der Nationale Bildungsbericht 2020 beschreibt Risikolagen, die
ausgeprägt sein können.
Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung gehören ebenfalls zur Zielgruppe.
Das Ziel der Förderung Kinder und Jugendlicher aus Risikolagen Teilhabe an kultureller Bildung zu ermöglichen, lässt grundsätzlich auch die Teilnahme anderer Kinder und Jugendlicher zu, sofern dies der Zielerreichung dient. Die Hauptzielgruppe muss jedoch stets im Fokus bleiben.
Zum Gelingen von lokalen Bildungsbündnissen ist das Zusammenwirken von mindestens drei lokalen Bündnispartnern mit unterschiedlichen, einander ergänzenden Kompetenzen erforderlich. Jeder Bündnispartner muss auf lokaler Ebene verankert sein und die Kooperation muss durch eine gemeinsame Vereinbarung aller Kooperationspartner nachgewiesen werden (Kooperationsvereinbarung).
Eine weitere Voraussetzung des Verbandskonzepts MusikLeben 3 ist es, dass eine öffentliche, gemeinnützige, nicht gewinnorientierte Musikschule als Antragsteller fungiert und die finanzielle und verwaltungstechnische Abwicklung des Projektes federführend übernimmt.
Gegenstand der Förderung durch das BMBF sind außerschulische* Bildungsprojekten insbesondere der kulturellen Bildung, die im Rahmen von Bündnissen für Bildung, d.h. von lokalen Zusammenschlüssen von wenigstens drei Akteuren erbracht werden. Hierzu zählen Projekte zur Förderung kognitiver Kompetenzen, von sozialem Lernen, der Persönlichkeitsbildung und von Erfahrungswissen, da sie besonders geeignet sind, Selbstmotivation, Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft zu stärken. Dabei wird ein weit gefasster Kulturbegriff zugrunde gelegt, nach dem kulturelle Bildung alle künstlerischen Sparten bis hin zur Medienbildung und Alltagskultur umfasst. Hierzu zählen auch Projekte der Lese- und Sprachförderung. Kulturelle Bildung verbindet kognitive, emotionale und gestalterische Handlungsprozesse. Sie umfasst sowohl die eigene kreative Auseinandersetzung mit den Künsten als auch die aktive Rezeption von Kunst und Kultur. Ein wesentlicher Bestandteil kultureller Bildung ist auch die interkulturelle Bildung.
Ausgenommen von der Förderung sind Projekte, für die anderweitig bereits öffentliche Fördermittel zur Verfügung stehen, etwa auf Grundlage des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).
Die Förderformate des VdM finden Sie unter dem Menüpunkt „MusikLeben 3“.
* d.h. das Projekt findet außerhalb des Regelunterrichtes statt oder im Offenen Ganztag sowie an Projekttagen. Die Teilnahme muss weiterhin freiweillig sein. (Definition des BMBF zur Abgrenzung zum Schulunterricht und Integration in den Ganztag s.u.)
Zuwendungen können im Wege der Projektförderung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse auf Ausgabenbasis als Anteilfinanzierung, in begründeten Fällen bis zur Vollfinanzierung, gewährt werden. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Zuwendungsfähig für die Durchführung von Projekten sind insbesondere
· Honorare, soweit für die Sicherung des Erfolges des Projektes erforderlich
· Lohnbestandteile, soweit für die Sicherung des Erfolges des Projektes erforderlich
· Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche
· Sachausgaben, die bei der Durchführung des Projektes entstehenden
· Transfer- und Vernetzungsaktivitäten zur Verstetigung der Projekte
Der VdM als Erstzuwendungsempfänger gibt die Fördermittel des Bundes nach Maßgabe des Zuwendungsgebers (BMBF) durch privatrechtliche Zuwendungsverträge weiter.
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