6. Verwaltungspauschale erhaltenAntragsteller können eine Verwaltungspauschale für die Administration und Organisation der Projekte beantragen. Die Verwaltungspauschale beträgt 7 Prozent der anerkannten Ausgaben, bei För-
Die Pauschale muss weder begründet noch belegt werden. Auch eine gesonderte Aufzählung der mit der Pauschale einhergegehenden Aufwände, Tätigkeiten o.ä. ist nicht erforderlich. Die Berechnungsgrundlage ist die Gesamtsumme der tatsächlich getätigten und anerkannten Ausgaben.
Die endgültige Höhe der Verwaltungspauschale wird bei der Prüfung des Verwendungsnachweises durch den Verband ermittelt und anschließend ausgezahlt.
Antragsteller, die die Pauschale NICHT erhalten möchten, müssen dies dem VdM schriftlich (per Brief oder E-Mail) mitteilen. Anderfalls geht der VdM davon aus, dass die Antragsteller die Pauschale in Anspruch nehmen werden und überweist die Verwaltungspauschale nach Abschluss der Nachweisprüfung ohne vorherige Aufforderung.
Zuwendungsvertrag, Muster, Formulare, Logos
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