6. Verwaltungspauschale erhalten

Antragsteller können eine Verwaltungspauschale für die Administration und Organisation der Maßnahmen beantragen. Die Verwaltungspauschale beträgt 7 Prozent der anerkannten Ausgaben, bei För-
derungen unter 7.000,- EUR mindestens 500,- EUR.
Die Auszahlung der Verwaltungspauschale
erfolgt nach Abschluss der Förderung mit dem Verwendungsnachweis.

 

Die Pauschale muss weder begründet noch belegt werden. Auch eine gesonderte Aufzählung der mit der Pauschale einhergegehenden Aufwände, Tätigkeiten o.ä. ist nicht erforderlich. Die Berechnungsgrundlage ist die Gesamtsumme der tatsächlich getätigten und anerkannten Ausgaben. 

 

Die endgültige Höhe der Verwaltungspauschale wird bei der Prüfung des Verwendungsnachweises durch den Verband ermittelt und anschließend ausgezahlt. 

 

Antragsteller, die die Pauschale NICHT erhalten möchten, müssen dies dem VdM schriftlich (per Brief oder E-Mail) mitteilen. Anderfalls geht der VdM davon aus, dass die Antragsteller die Pauschale in Anspruch nehmen werden und überweist die Verwaltungspauschale nach Abschluss der Nachweisprüfung ohne vorherige Aufforderung.

 


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Zuwendungsvertrag, Muster, Formulare, Logos

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Änderungen mitteilen

Nachweis führen

 

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