Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2023 - 2027) –  Ein Förderprogramm des BMBF

 

Ausschreibung MusikLeben 3 (2023-2027)

für Kinder und Jugendliche
zwischen 3 und 18 Jahren

Ausschreibung MusikLeben 3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

MusikLeben 3

Der VdM ist einer von 27 bundesweit agierenden Verbänden und Initiativen, die einen Zuschlag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für das Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ erhalten haben. Bis 2027 können bis zu 20 Mio. Euro an Projekte, die dem VdM-Konzept MusikLeben 3 entsprechen, weitergeleitet werden.

 

Die Neuerungen ab der dritten Förderphase (2023-2027) sind:

  • Kinder und Jugendliche mit Behinderung zählen nun eindeutig zur Zielgruppe.
  • Projekttage und -wochen an allgemeinbildenden Schulen sind förderfähig.
  • Veranstaltungspauschalen für Vernetzungs- und Transferaktivitäten sind förderfähig.
  • Personalausgaben sind projektbezogen förderfähig (Teilzeitpersonal der antragstellenden Musikschulen, wenn das Projekt zusätzlich zur Regeltätigkeit stattfindet).
  • Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte sind förderfähig.
  • Die Verwaltungskostenpauschale wird von 5 auf 7% erhöht (mind. 500 €).
  • Die Mindestfördersumme für ein Projekt beträgt nun 2.000 € anstatt 1.500 €.

 

Der VdM verfolgt mit MusikLeben 3 das Ziel, dass sich lokale Bündnisse für Bildung konstituieren und zielgruppenorientierte musikalische Bildungsmaßnahmen vor Ort durchführen. Die Maßnahmen sollen bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren bei deren Stärkenentwicklung unterstützen, so dass diese eine größere Eigenständigkeit, mehr Teamfähigkeit und insgesamt bessere Bildungschancen entwickeln.

 

Ab 2023 können vom VdM als Projektformate u.a. Kurse im Vorschulbereich bzw. an allgemeinbildenden Schulen, Musicals und Ferienfreizeiten gefördert werden. Mit den digitalen Kursen wurde ein neues Förderformat eingeführt, welches digitale bzw. hybride Schwerpunkte legt.

 

Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen, die in MusikLeben 2 gefördert wurden, abgeschlossen sind und keine Anschlusszuwendungen erhalten können. Es müssen grundsätzlich neue Anträge gestellt werden.

 

Wenn auch Sie vor Ort ein Kooperationsprojekt für benachteiligte Kinder oder Jugendliche mit mindestens zwei weiteren lokalen Kooperationspartnern planen, können Sie sich um eine MusikLeben 3-Förderung bewerben.

 

Antragsverlauf

Das Antragsverfahren bei MusikLeben 3 ist für neue Projekte einstufig, d. h. nach Einreichen des Antragsformulars und der Anlagen „Projektkalkulation“ und „Kooperationsvereinbarung“ werden diese durch das Projektbüro geprüft. Bei allen Antragstellern ist ein Nachweis der Zeichnungsberechtigung zu erbringen (bei e.V. - Musikschulen zusätzlich der Auszugs aus dem Vereinsregister). Ebenso ist bei nichtkommunalen Antragstellern die Gemeinnützigkeit durch den Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid zu belegen.

 

Der vollständige Antrag wird im VdM einem Auswahlgremium zur Bewertung vorgelegt. Nach positivem Votum wird die Förderung auf den Weg gebracht.

 

 

Neue Projekte können ausschließlich über die KUMASTA – Datenbank beantragt werden.

 

https://kumasta3.buendnisse-fuer-bildung.de

 

Antragsfristen

Die Antragsfristen sind hier zu finden

 

Bei Fragen zur KUMASTA Datenbank (Registrierung und Antragseinreichung) richten Sie sich bitte telefonisch an Frau Komatowski (0228 / 95706 – 95) oder Frau Gemmel (0228 / 95706 – 96).

 

 

Im Downloadbereich erhalten SIe alle wichtigen Formulare und Unterlagen

Zuwendungsvertrag, Muster, Formulare, Logos

 

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gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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