Musik integrativ

Musikunterricht für Menschen mit Behinderung


Am 12. Mai 2000 verabschiedete der VdM Verband deutscher Musikschulen eine "Empfehlung für die Arbeit mit Behinderten an Musikschulen" von bleibender Aktualität. Darin fordert er die Musikschulen und ihre Träger auf, den Musikunterricht für Menschen mit Behinderung engagiert zu fördern.

Zur Zeit bieten 474 Musikschulen – jede zweite in Deutschland – speziellen Musikunterricht für Behinderte an, auch in Zusammenarbeit mit Sonderschulen oder Behinderteneinrichtungen. Für rund 6.500 behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene geht damit der Wunsch in Erfüllung, selbst Musik machen zu können. Laut VdM-Statistik nimmt ihre Zahl beständig zu.

Der VdM führt regelmäßig eine spezielle berufsbegleitende Ausbildung für Musikschullehrer/innen durch, um sie für die besonderen Erfordernisse mit körperlich und geistig behinderten Menschen zu qualifizieren. Zum Herunterladen finden Sie hier die aktuelle Ausschreibung sowie die aktuelle Anmeldung.

Ein wichtiges Ziel ist die Integration behinderter Musikschüler in Musikgruppen in Musikschulen.


Kontaktadresse: Fachausschuss "Behinderte an Musikschulen" im VdM (Vorsitzende: Robert Wagner, Fürth), Verband deutscher Musikschulen, Bundesgeschäftsstelle, Plittersdorfer Straße 93, 53173 Bonn, Tel. 0228/95706-18 (Britta Schütz), Fax 0228/95706-33, E-Mail schuetz@musikschulen.de.

 

Weitere Informationen zum Musikunterricht für Menschen mit Behinderung finden Sie hier →

 

 

Empfehlungen des VdM für die Arbeit mit Behinderten an Musikschulen

Behinderte haben wie nichtbehinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene ein Recht auf Förderung und Bildung. Sie haben wie nichtbehinderte Menschen Freude am Musizieren. Die Beschäftigung mit Musik nimmt in ihrer Freizeit einen großen Raum ein. Sie sind – in individuell unterschiedlicher Ausprägung – fähig, Musik zu erleben, zu hören und selbst auszuüben. Wenn es um das Instrumentalspiel geht, ist die Musikschule für sie der richtige Ort.

Der VdM erkennt die pädagogische Notwendigkeit des Unterrichts und der Förderung von behinderten Menschen in Musikschulen. So entstehen hier neue und spezifische Angebote, die auch von einem sozialen und humanen Bewusstsein der dort Tätigen zeugen. Der VdM möchte mit den nachfolgenden Empfehlungen der musikalischen Arbeit mit behinderten Menschen einen organisatorischen und, soweit möglich, einen inhaltlichen Rahmen geben.

Musikschulen sind aufgefordert, Angebote für behinderte Menschen einzurichten. Aufgrund der unterschiedlichen Art und Schwere der Behinderungen liegt es in der Natur der Sache, dass der Unterricht sich an den individuellen Möglichkeiten des Schülers orientiert und somit eine über das normale Maß hinausgehende Differenzierung erfordert. Ziel ist das gemeinsame sowie das individuelle Musizieren. Die Arbeit in integrativen Gruppen steht hierbei gleichberechtigt neben behindertenspezifischem Einzel- und Gruppenunterricht. Der Unterricht ist Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.

Die Lehrkräfte an Musikschulen sind in der Regel auf die besonderen Anforderungen der Arbeit mit Behinderten nicht vorbereitet. Sie müssen die Möglichkeit erhalten, die erforderlichen sonderpädagogischen Fachkenntnisse durch entsprechende regelmäßige Fortbildungen zu erwerben. Der vom VdM ausgeschriebene berufsbegleitende Lehrgang "Instrumentalspiel für Menschen mit Behinderung an Musikschulen" bildet dazu eine Grundlage.

Die Lehrkräfte halten mit dem vom jeweiligen Landesverband benannten "Fachsprecher für Behindertenarbeit an Musikschulen" regelmäßig Kontakt. Sie sollen einmal im Jahr an einer Fachtagung des Landesverbandes teilnehmen. Die entsendende Musikschule übernimmt nach Möglichkeit die Kosten.

Weitere Informationen zu "Musik mit Blinden und Sehbehinderten Kindern" finden Sie hier!

Musikschulsuche

Finden Sie Ihre Musikschule
Jetzt suchen

Kultur macht stark

weitere Informationen

Terminkalender

Musikschulsuche

Finden Sie Ihre Musikschule

Musikschulsuche

Finden Sie Ihre Musikschule

(c) Verband deutscher Musikschulen e.V., www.musikschulen.de
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend