26.03.2020 | Weitere Institutionen und Einrichtungen

EILT: Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für März/April – noch heute (26. März 2020) beantragen!

Mitteilung des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW)

Hier eine Mitteilung des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), die evtl. für alle Musikschulen in privat-rechtlicher Trägerschaft von Interesse ist:

 

Alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich kurzfristig die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen. Der Antrag ist noch bis heute, 26. März 2020 einzureichen.

Stundungen können längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juni 2020 gewährt werden. 

 

Achtung: Um die Beiträge für März noch stunden zu lassen, müssen sich die betroffenen Unternehmen bis spätestens am Donnerstag, den 26. März 2020, formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt.

 

Einen Musterantrag für die Krankenkasse können Sie hier abrufen:
https://www.bvmw.de/themen/coronavirus/downloads/

Die Pressemitteilung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung dazu finden Sie hier:https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf .


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