18.12.2014 | Landesverband niedersächsischer Musikschulen e.V.

Es geht los: MuBiKi

Berufsfelderweiterndes Qualifizierungsangebot für Musikerinnen und Musiker, Erzieherinnen und Erzieher

Kunst- und Kulturschaffende mit musikalisch-künstlerischer Vorqualifikation und musikalisch interessierte Erzieherinnen/Erzieher haben die Möglichkeit, ab Sommer 2015 an einer berufsfelderweiternden Weiterbildungsmaßnahme des Landesverbandes teilzunehmen.

 

Im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahme MuBiKi erhalten die Teilnehmenden grundlegende Qualifikationen für die musikalische Bildungsarbeit mit 3 bis 6 jährigen Kindern in Kitas und haben somit die Möglichkeit, ihr Berufsfeld zu erweitern und neu gestalten.

 

In Tandem- und Gruppenphasen erwerben die Teilnehmenden grundlegende Kenntnisse, Fertigkeiten und Methoden, um musikalische Bildung in Kitas zu befördern. Die Lehrinhalte berücksichtigen z.B. folgende Bereiche: Pädagogik der frühen Kindheit, Musik und Bewegung, Hören, Singen und Sprechen sowie elementares Instrumentalspiel.

 

Die Besonderheit der Lehrgänge besteht darin, dass eine heterogene Teilnehmergruppe bestehend aus Kunst-und Kulturschaffenden sowie Erzieherinnen und Erziehern mit unterschiedlichen Fachkompetenzen gemeinsam geschult wird. Die Bildung von Lerntandems ermöglicht den kontinuierlichen wechselseitigen Erfahrungsaustausch und Kompetenzerwerb der Teilnehmenden.

 

Es werden zwei Lehrgänge angeboten, die jeweils eine Dauer von rund 18 Monaten umfassen. Der erste der beiden Fortbildungslehrgänge beginnt im Juli 2015 und findet in der Landesmusikakademie Wolfenbüttel statt. Der zweite Lehrgang beginnt im Oktober 2015 und ist im Kulturzentrum Koppelschleuse in Meppen angesiedelt.


Beide Fortbildungslehrgänge umfassen je sechs Wochenendblöcke und zwei Wochenphasen. Hinzu kommen weitere Hospitations- und Tandemphasen, die von den Teilnehmenden in Eigenregie durchgeführt werden. Zwischen den Phasen sind praktische und schriftliche Aufgaben zu absolvieren.

 

Die Teilnahme an den Qualifizierungslehrgängen ist kostenfrei. Es sind lediglich anfallende Fahrt/-Übernachtungs- und Verpflegungskosten selbst zu tragen. Auf Grund der Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können für den Teilnehmerkreis der Kunst- und Kulturschaffenden auch diese Kosten übernommen werden. Die Übernachtungs- und  Verpflegungskosten betragen pro Person für die gesamte Lehrgangszeit rund 1.000,00 €.

 

Weitere Information: Aussschreibung als PDF

 

Kontakt:

Landesverband niedersächsischer Musikschulen e.V.
Arnswaldtstraße 28, 30159 Hannover
Projektkoordinatorin: Rhea Richter
Tel. 0511 / 360 55 04

Fax 0511 /159 01
richter( at )musikschule-niedersachsen.de

 

 


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gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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