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In der Musikschule Bremen der Stadtgemeinde Bremen ist zum 1. Oktober 2024 die Stelle
einer Mitarbeiterin/ eines Mitarbeiters für Öffentlichkeitsarbeit (w/m/d)
- Entgeltgruppe 9b TV-L
unbefristet in Teilzeit als halbe Stelle (wöchentlich 19,1 Zeitstunden) zu besetzen.
Die Musikschule Bremen ist eine kommunale Dienststelle des Senators für Kultur und Mitglied im Verband deutscher Musikschulen (VdM). An der Musikschule Bremen werden aktuell ca. 3.400 Schülerinnen und Schüler von 104 Lehrkräften in drei eigenen Unterrichtsgebäuden und in weiteren 30 Außenstellen im gesamten Stadtgebiet unterrichtet. Ein wichtiger Angebotsschwerpunkt sind Kooperations- und Drittmittelprojekte mit Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen.
Im Rahmen des vielseitigen Aufgabengebietes einer öffentlichen Musikschule erwartet Sie eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit einer hohen Eigenverantwortlichkeit.
Ihre Aufgaben sind u.a.:
- Erstellung von Werbe-, Presse- und Dokumentationsmaterial in Print und Media
- Pflege des Internetauftritts und der Social-Media-Kanäle der Musikschule
- Erstellung von Druckvorlagen und Kommunikation mit Druckereien
- Erstellung von Programmen und Formularen für Veranstaltungen und Kursangebote
- Erstellen und Bearbeiten von Grafiken, Fotos und Videos
- Kontaktpflege zu relevanten Medienvertreterinnen und -vertretern mit Pflege des Verteilers für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
- Organisation und Durchführung der an die Musikschule gekoppelten Wettbewerbe im Rahmen von „Jugend musiziert“
Dabei setzen wir voraus:
- ein abgeschlossenes einschlägiges Studium (vorzugsweise Kulturmanagement oder Musikpädagogik) und/oder eine vergleichbare nachgewiesene langjährige Praxiserfahrung in Öffentlichkeitsarbeit und Marketing im Kulturbereich
- nachgewiesene Erfahrungen in der Erstellung von Werbe- und Dokumentationsmaterial
- gute Kenntnisse in Webdesign und Erfahrung mit der Erstellung und Betreuung von Websites
- gute Kenntnisse in Grafik Design und Medienkompetenz
- sehr gute Kenntnisse in und versierter Umgang mit professionellen Grafik-, Layout- und Bildbearbeitungsprogrammen
- sehr gute Kenntnisse in der Foto- und Videoerstellung und -bearbeitung
- zeitliche Flexibilität für Live-Mitschnitte und Fotodokumentationen in Veranstaltungen der Musikschule, ggf. auch in den Abendstunden und am Wochenende
- ausgeprägte Selbstführungskompetenz, eine strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise und eine ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit
Vorteilhaft sind:
- Berufserfahrung im Bereich Musikschule
- Bereitschaft Tonstudio Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern zu betreuen und Aufnahmekenntnisse pädagogisch zu vermitteln
Wir bieten Ihnen:
- eine sehr gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch eine grundsätzlich flexible Arbeitszeitregelung. Im Rahmen der dienstlichen Gegebenheiten besteht die Möglichkeit, nach erfolgreicher Einarbeitungszeit mobil (Homeoffice) zu arbeiten.
- Unterstützung durch ein kollegiales und engagiertes Musikschulkollegium
- Interne und externe Fort- und Weiterbildungsangebote
- zusätzliche Altersvorsorge und Sozialleistungen im Rahmen des öffentlichen Dienstes
- die Möglichkeit eines vergünstigten Job-Tickets der VBN bzw. BSAG und einer Firmenfitness-Mitgliedschaft (EGYM-Wellpass)
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
Für Rückfragen zum ausgeschriebenen Aufgabenbereich steht Ihnen Frau Ulrike Petritzki
(Tel. 0421/361-5676) gern zur Verfügung.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 19. August 2024 unter dem Kennwort „MS3262-07“ an die Musikschule Bremen, Frau Petritzki, Ellmerstr. 24, 28217 Bremen oder per E-Mail (Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument zusammengefügt) an ira.bluhm@musikschule.bremen.de.
Bitte reichen Sie nur Kopien ein, da diese aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der Frist gem. § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
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