Wir freuen uns auf Sie und bieten Ihnen:
- Attraktive Vergütung entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung bis zur Entgeltgruppe 9b nach den Bestimmungen des TVöD-VKA
- Ein lebendiges Musikschulleben und die Zusammenarbeit in einem engagierten Team
- Unterricht in sehr gut ausgestatteten Räumlichkeiten (verschiedene Blockflöten und ein Neupert-Cembalo sind vorhanden)
- Krisensicheren Arbeitsplatz in einem attraktiven Arbeitsumfeld
- Fortbildungen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
- Betriebliche Altersversorgung und betriebliches Gesundheitsmanagement
- Verschiedene Angebote für städtische Mitarbeitende (Mitarbeiterfest, Sport, Gesundheitstag, usw.)
- VGN-Firmenabo und Deutschlandticket Job mit monatlichem Zuschuss durch die Stadt Schwabach
Wir erwarten:
- Ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Blockflöte oder eine gleichwertige musikpädagogische Ausbildung
- Nachrangig dürfen sich auch Studierende bewerben. Allerdings ergibt sich hier im Falle der dann zunächst befristeten Einstellung die Eingruppierung in Entgeltgruppe 9a TVöD (bis zum Nachweis des Studienabschlusses)
- Pädagogisch-didaktische Fähigkeiten und Erfahrungen im Umgang mit Schüler/innen aus allen Altersstufen und Unterrichtserfahrung im Fach Blockflöte im Einzel- und Kleingruppenunterricht sind von Vorteil
- Aktive Mitarbeit und innovative Ideen zur Weiterentwicklung des Musikschullebens
- Bereitschaft zur Leitung von Blockflöten- und/oder gemischten Ensembles und den Aufbau eines Blockflöten-Consorts
- Erfahrung hinsichtlich des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ ist von Vorteil
- Eigenverantwortliches Arbeiten und kreative Unterrichtsgestaltung
- Durchführung von Klassenvorspielen und Teilnahme an weiteren Veranstaltungen der Musikschule
- Vorbereitung von Schüler/innen auf Wettbewerbe und Prüfungen
- Motivierende Kommunikationsfähigkeit mit Schüler/innen und Eltern
- Bereitschaft zur konstruktiven und verlässlichen Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Musikschulbüro und Schulleitung
Hinweis:
Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Auf Grund dieses Gesetzes ist der Nachweis eines vollständigen Masernschutzes bzw. von Masernimmunität Voraussetzung für eine mögliche Einstellung von nach 1970 geborenen Personen.
Weitere Informationen:
Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Herr Spiecker unter der Telefonnummer 09122 8367-08 gerne zur Verfügung.
Allgemeine Fragen zum Stellenbesetzungsverfahren beantworten Ihnen gerne Herr Rabus, Telefonnummer 09122 860-370, oder Frau Marschner, Telefonnummer 09122 860-817.
Das Auswahlverfahren, welches aus einem Vorspiel, einer Lehrprobe sowie einem Vorstellungsgespräch in Form eines strukturierten Interviews bestehen wird, findet voraussichtlich am
23. September 2024 (Kalenderwoche 39) statt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Stadt Schwabach verfolgt eine Politik der Chancengleichheit.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung!
|