VdM-Rundschreiben

E-Mail Rundschreiben 04 / 2018
3. Juli 2018

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

mit diesem Rundschreiben vor der Sommerpause möchten wir Sie gerne über aktuelle Themen informieren, die sicherlich für Sie von Interesse sind.

 

Zu diesem E-Mail-Rundschreiben erhalten Sie das Protokoll der Bundesversammlung mit Hauptarbeitstagung in Hamburg mit den zugehörigen Anlagen. Besonders hinweisen möchten wir Sie auf das von der Bundesversammlung verabschiedete „Hamburger Memorandum“ mit der Forderung „Musikschulen brauchen politische und finanzielle Unterstützung auf dem Weg in die digitale Zukunft!“.

 

Wir bitten Sie auch, die Hinweise zum Pauschalvertrag Kopierlizenzen mit einem Schreiben des VdM-Bundesvorsitzenden Prof. Ulrich Rademacher zu beachten. Weiter finden Sie Informationen zu „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2018-2022)“, Hinweise zu rechtlichen Anforderungen an Ihre Internetseiten sowie zur rechtlichen Problematik bei der Nutzung von Whatsapp, von dessen Einsatz der VdM abrät, Informationen zur Sommertournee der Deutschen Streicherphilharmonie, zu verschiedenen Fortbildungen im 2. Halbjahr 2018, zu Anmeldeterminen für Internationale Jugendbegegnungen, zu einer Abfrage des Bundesweiten Arbeitskreises Musiktherapie an Musikschulen (BAMMS), zum Fach Musiktherapie an VdM-Musikschulen sowie zum Bundeskongress Musikunterricht 2018 und zum Bundeswettbewerb Jugend komponiert 2019.

 

Per Post haben Sie bereits eine Ausgabe des neu erschienenen „Verzeichnis der Musikschulen und Fördernden Mitglieder 2018/2019“ sowie das Faltblatt zur VBSM-Fachtagung „Entwicklung einer inklusiven Unterrichtspraxis an Musikschulen“ am 28./29. September 2018 in Fürth erhalten.

 

Für Ihre Terminplanung möchten wir Sie insbesondere auf den Musikschulkongress 2019 hinweisen, den der VdM unter dem Motto „Musik teilen – Menschen gewinnen“ vom 17. bis 19. Mai 2019 im Berliner Congress Center (bcc) in Berlin veranstaltet. Für den Vortag, 16. Mai 2019, wird der VdM-Bundesvorsitzende Sie mit dem ersten Rundschreiben im kommenden Jahr zur Bundesversammlung als Trägerkonferenz einladen. Wir hoffen sehr, Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen in Berlin begrüßen zu können.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine erholsame Sommerzeit und einen guten Beginn des nächsten Schuljahres.

 

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Pannes (Bundesgeschäftsführer)

und das Team der Bundesgeschäftsstelle


Bitte beachten Sie:
Am Ende jedes Informationspunktes haben wir die Zielgruppen vermerkt, für die diese Informationen bestimmt sind. Bitte leiten Sie die entsprechenden Informationen an Ihren Musikschulträger, Ihre Musikschulverwaltung, Ihre Lehrkräfte und/oder Ihre Elternvertretung/Ihren Förderverein weiter.

1. VdM-Bundesversammlung und Hauptarbeitstagung 2018 in Hamburg

– Zusendung des Protokolls mit Anlagen zur Trägerversammlung/Bundesversammlung und Hauptarbeitstagung

 

2. Hamburger Memorandum

– Trägerversammlung/Bundesversammlung fordert Unterstützung für die digitale Entwicklung von Musikschulen

 

3. Pauschalvertrag Kopierlizenzen

– Rücksendung bitte bis 31. Juli 2018

 

4. Kultur macht Stark. Bündnisse für Bildung (2018-2022)

– MusikLeben 2“ gut gestartet / Antragstellungen auch für 2018 noch möglich

 

5. Internetseiten für Musikschulen

a) Was müssen Sie beachten?

b) Neues Musikschulen-Internetseitenpaket

 

6. Whatsapp für Musikschulen?

–  VdM rät vom Einsatz des US-Messengers ab

 

7. Deutsche Streicherphilharmonie 

– Sommertournee mit Konzerthöhepunkten in Dresden, Wien und bei den Festspielen Mecklenburg-Vorpommern

 

8. Fortbildungen

a) Fachtagung „Entwicklung einer inklusiven Unterrichtspraxis an Musikschulen“

b) Führungsforum Musikschulen

c) Digitale & instrumentale Praxis: Weiterbildungen der Bundesakademie Trossingen in Kooperation mit dem VdM

 

9. Internationale Jugendbegegnungen

a) Fördermittel rechtzeitig beantragen

b) Datenschutz: Neue Formulare für den deutsch-polnischen Austausch

c) „Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt im Kinder- und Jugendreisen“

 

10. Bundesweiter Arbeitskreis Musiktherapie an Musikschulen (BAMMS)

– Abfrage zum Fach Musiktherapie an VdM-Musikschulen

 

11. Verzeichnis der Musikschulen und Fördernden Mitglieder im VdM

– Aktuelle Ausgabe 2018/2019

 

12. Bundeskongress Musikunterricht 2018 vom 26. bis 30. September 2018 in Hannover

– Ermäßigte Teilnahmegebühren für Lehrkräfte an VdM-Mitgliedschulen

 

13. Bundeswettbewerb Jugend komponiert 2019

– Bewerbungsmöglichkeit für junge Komponierende bis 5. Januar 2019

 

14. Treffen junge Musik-Szene vom 7. bis 12. November 2018

– Bewerbungen noch bis 31. Juli 2018 möglich


Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Rundschreiben nur die maskuline Singular- und Pluralform verwendet, wenn beide Geschlechter gemeint sind.

1. VdM-Trägerversammlung/Bundesversammlung und Hauptarbeitstagung 2018 in Hamburg

– Zusendung des Protokolls mit Anlagen zur Trägerversammlung/Bundesversammlung und Hauptarbeitstagung

 

Beigefügt erhalten Sie das Protokoll der am 4. Mai 2018 in Hamburg stattgefundenen Bundesversammlung des VdM mit den jeweiligen Anlagen. Für Informationen zu dem von der Bundesversammlung verabschiedeten Hamburger Memorandum der Musikschulen im VdM beachten Sie bitte Punkt 2.

 

Protokoll der Trägerkonferenz/Bundesversammlung

Protokoll-Anlage zu TOP 6.4 Studie Leitungspersonal

Protokoll-Anlage zu TOP 6.5 DSGVO

Protokoll-Anlage zu TOP 9 Hamburger Memorandum

→ Musikschulleitung, Musikschulträger

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2. Hamburger Memorandum

– Bundesversammlung/Trägerversammlung fordert Unterstützung für die digitale Entwicklung von Musikschulen

 

„Musikschulen brauchen politische und finanzielle Unterstützung auf dem Weg in die digitale Zukunft!“, lautet der Tenor des Hamburger Memorandums, das der VdM auf seiner Hauptarbeitstagung und Trägerversammlung am 4. Mai 2018 in Hamburg verabschiedet hat. Darin heißt es: „Der Ausbau der digitalen Strukturen in öffentlichen Musikschulen muss schneller und umfassender voranschreiten. Dazu bedürfen die Musikschulen politischer Unterstützung durch alle verantwortlichen Stellen in Bund, Ländern und Kommunen. Hierbei dürfen die Kommunen in ihrer Verantwortung für Musikschulen nicht allein gelassen werden.“ Digitalpakte von Bund und Ländern und die entsprechenden Förderprogramme müssten dabei „auch dem Ausbau digitaler Strukturen, Prozesse und Ressourcen in Musikschulen zugutekommen“. Die Trägerversammlung des VdM in Hamburg fordert daher von Bund, Ländern und Kommunen „eine bedarfsgerechte, abgestimmte Unterstützung für die digitale Entwicklung von Musikschulen und eine Bereitstellung von Ressourcen dazu in angemessenem Umfang".

 

Das Hamburger Memorandum können Sie auch auf den VdM-Internetseiten unter www.musikschulen.de/vdm/positionen abrufen. Machen Sie es in Ihren Städten, Kreisen und Gemeinden bekannt! 

→ Musikschulleitung, Musikschulträger, Musikschulverwaltung, Lehrerkollegium, Elternvertretung

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3. Pauschalvertrag Kopierlizenzen

– Rücksendung bitte bis 31. Juli 2018

 

Nachfolgend finden Sie das Schreiben des VdM-Bundesvorsitzenden Prof. Ulrich Rademacher zum Pauschalvertrag Kopierlizenzen sowie weitere Informationen der Bundesgeschäftsstelle zum Pauschalvertrag, die wir Ihnen bereits vorab per E-Mail zugesandt haben:

 

Sehr geehrte Trägervertretungen und Vorstände,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem es in Stuttgart im Rahmen der Bundesversammlung große Zustimmung zu der erfolgreich mit der VG Musikedition nachverhandelten Lösung der Kopierlizenzen-Problematik durch einen deutlich vergünstigten Pauschalvertrag gegeben hatte, erfüllt die Entwicklung der Vertragsabschlüsse noch nicht die in sie gesetzten Erwartungen. Auch der Appell der kommunalen Spitzenverbände, in Sachen Urheberrecht und Schutz des geistigen Eigentums angemessene Lösungen zu finden, hat der Entwicklung keine erkennbar neue Dynamik gebracht. Ich möchte daher die Chance nicht versäumen, Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einmal ans Herz zu legen, die Frage der Kopierlizenzen nochmals zu überdenken. Dies tue ich durchaus in Hochachtung und mit Respekt vor der bewussten Entscheidung derjenigen, die konsequent und kontrolliert das Kopieren geschützter Werke an ihren Schulen ausschließen wollen. Für diejenigen aber, die dies (noch) nicht umsetzen können oder auch gerade im Hinblick auf Unterricht für bildungsbenachteiligte Familien nicht wollen, kann der vorliegende Pauschalvertrag eine praktikable, legale und bezahlbare Möglichkeit darstellen. Jeder Neuabschluss im noch laufenden Jahr erhöht für alle Schulen die Chancen, die derzeit günstigen Bedingungen auch über den Jahreswechsel hinaus halten zu können.
Die GEMA hat uns mitgeteilt, dass sie sich in nächster Zeit an einige Musikschulen direkt wenden wird, um einmal nicht gefiltert durch Geschäftsführung und Bundesvorsitz, sondern direkt von Mitgliedsschulen einen Eindruck von der Motivationslage zu gewinnen, die den Abschluss einer Vereinbarung befördert, behindert oder eine Entscheidung in der Sache als wenig dringlich erscheinen lässt.
In der Hoffnung, dass sich bis zum Herbst eine Tendenz abzeichnet, die Grundlage für eine Erörterung und möglichst auch eine Empfehlung des Erweiterten Bundesvorstandes sein könnte, grüßt Sie alle mit besten Wünschen für ein unbeschwertes Auftanken in den Sommerferien sehr herzlich

Prof. Ulrich Rademacher
Bundesvorsitzender des VdM

Alle Musikschulen, die noch nicht am Pauschalvertrag teilnehmen, aber im Laufe des Jahres 2018 ihre Teilnahme am Pauschalvertrag über Kopierlizenzen unterzeichnen wollen, bitten wir, uns aus zeitlichen Bearbeitungsgründen den Vertrag bis spätestens 31.07.2018 in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet zuzusenden. Sie erhalten danach ein vom VdM unterzeichnetes Exemplar wieder zurückgeschickt.

Den Vertrag mit dem VdM zur Teilnahme am Pauschalvertrag können Sie im VdM-Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt „Dokumente“, Rubrik „Musikschulorganisation und Info Recht“ abrufen. Musikschulen, die bereits während des Jahres 2018 (unterjährig) am Pauschalvertrag teilnehmen wollen, können dies in ihrem Vertrag entsprechend angeben. Es fällt dann nur der für die jeweiligen Monate anteilige Betrag an.

 

Hinweis zum Nutzungsumfang:

  • Wir möchten Sie hier auch noch einmal darauf hinweisen, dass innerhalb des Umfangs der im Vertrag unter Punkt 3 eingeräumten Rechte Kopien nicht nur für Instrumental- und Vokalschüler, sondern ebenso für andere Musikschüler wie etwa im Bereich der Elementaren Musikerziehung oder des Ensemblemusizierens erstellt werden dürfen.
  • Im Rahmen der unter Punkt 3 des Vertrages eingeräumten Rechte dürfen ebenfalls Kopien für öffentliche Musikschulaufführungen genutzt werden (ausgenommen davon sind nur Chornoten).

 

Hinsichtlich der Lizenzberechtigungen und der Mandatierungen der Verlage verweisen wir auf unsere Rundschreiben (vgl. VdM-Rundschreiben 2015/4 vom 22.6.2015). Die aktualisierte Liste der durch die VG-Musikedition vertretenen Verlage (Dokument „VG Musikedition: Liste der Mitglieder (Urheber und Verlage)“ steht für Sie im VdM-Mitgliederbereich VdM-Mitgliederbereich unter „Dokumente“/ Rubrik „Musikschulorganisation und Info Recht“ zum Abruf bereit.

 

Die von der VG Musikedition beauftragte GEMA hat in den letzten Wochen an alle Musikschulen, die noch nicht am Pauschalvertrag teilnehmen, ein Informationsschreiben zu diesem Angebot geschickt. Das Schreiben ist ebenfalls abrufbar im VdM-Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt „Dokumente“/ Rubrik „Musikschulorganisation und Info Recht“, Stichwort „Kopierlizenzen“.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bundesgeschäftsstelle des VdM vdm (at) musikschulen.de, Tel. 0228/957060).
→ Musikschulleitung, Musikschulträger, Musikschulverwaltung

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4.  Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung

– „MusikLeben 2“ gut gestartet / Antragstellungen auch für 2018 noch möglich

 

Der VdM ist in das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ gut gestartet. Bislang wurden von der VdM-Jury 254 Projekte mit einer Fördersumme von knapp drei Millionen Euro bewilligt. Die Bewilligungen reichen teilweise bis in das Jahr 2019 hinein. Über weitere 35 Anträge muss die VdM-Jury noch vor der Sommerpause entscheiden. Erfreulich ist, dass sich unter den bisher 77 geförderten Musikschulen elf neue Antragsteller befinden, die in den Förderjahren 2013 bis 2017 noch keine Anträge gestellt hatten. Die Projekte sind bislang auch gut „gestreut“: Lediglich aus einem Bundesland ist noch kein Antrag beim VdM eingegangen.

 

Anträge können auch jetzt noch gestellt werden, da es noch einige wenige Restmittel für das Jahr 2018 gibt. Wenn auch Sie vor Ort ein Kooperationsprojekt für benachteiligte Kinder oder Jugendliche mit mindestens zwei weiteren lokalen Kooperationspartnern planen, können Sie sich um eine „MusikLeben 2“-Förderung bewerben.

Der Antrag enthält eine Kurzbeschreibung, in welcher das Vorhaben, die Bündnispartner (mind. zwei weitere), die Zielgruppe (Alter, Anzahl, Art der Bildungsbenachteiligung) und die Wahl des Formats beschrieben werden. Zusätzlich ist eine Projektkalkulation, eine Kooperationsvereinbarung und der Nachweis über die Gemeinnützigkeit der Musikschule einzureichen. Detaillierte Antragsmodalitäten entnehmen Sie bitte unserer Ausschreibung unter www.vdm-musikleben.de.

Die Mitarbeiter des VdM-Projektbüros „Bündnisse für Bildung“ beraten Sie gerne zu den Details der Antragstellung (Dr. Stefan Ohm, Tel. 0228/95706-92, Melanie Wiesen, Tel. 0228/95706-94, buendnisse (at) musikschulen.de. Anträge sind über die vom Ministerium bereitgestellte Datenbank einzureichen (unter www.vdm-musikleben.de, Menüpunkt „Förderung“).

 

Der VdM ist einer von 30 bundesweit agierenden Verbänden und Initiativen, die einen Zuschlag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für das Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2018-2022)“ erhalten haben. Bis 2022 können bis zu etwa 16,2 Millionen Euro an Projekte, die dem VdM-Konzept  MusikLeben 2 entsprechen, weitergeleitet werden.

Der VdM verfolgt mit „MusikLeben 2“ das Ziel, dass sich lokale Bündnisse für Bildung konstituieren und zielgruppenorientierte musikalische Bildungsmaßnahmen vor Ort durchführen. Die Maßnahmen sollen bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren bei deren Stärkenentwicklung unterstützen, sodass diese eine größere Eigenständigkeit, mehr Teamfähigkeit und insgesamt bessere Bildungschancen entwickeln.

→ Musikschulleitung, Musikschulträger, Musikschulverwaltung

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5. Internetseiten von und für Musikschulen

a) Was müssen Sie beachten?

Da uns gerade auch im Zuge der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) immer wieder Fragen zu den Anforderungen an Internetseiten erreichen, möchten wir an dieser Stelle auf einige wichtige Erfordernisse für Ihre Musikschul-Internetseiten hinweisen, die zum Teil auch schon vor Inkrafttreten der DSGVO geltendes Recht waren:

 

  • Impressumspflicht: Internetseiten müssen der Impressumspflicht genügen, vgl. § 5 Telemediengesetz (TMG). Das Impressum muss von jeder Seite aus mit einem direkten Link aufrufbar sein. Darin müssen auch immer Angaben enthalten sein, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem/den Verantwortlichen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post. (Vorlagen dafür gibt es auch im Internet ebenso wie sog. Impressum-Generatoren z.B. unter http://e-recht24.de.)
  • Datenschutzerklärung: Achten Sie darauf, dass Sie auf Ihren Musikschulseiten eine rechtssichere Datenschutzerklärung haben. Auch diese muss von jeder Seite aus mit einem direkten Link aufrufbar sein. Vergessen Sie auch nicht, in der Datenschutzerklärung Ihren Datenschutzbeauftragten mit direkter, unmittelbarer und vertraulicher Kontaktaufnahmemöglichkeit per E-Mail anzugeben. Informieren Sie in Ihrer Datenschutzerklärung u.a. ebenfalls über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung nach Art. 13 DSGVO.
    (Beispiele hierfür finden Sie z.B. in Datenschutzerklärungs-Generatoren wie dem von http://e-recht24.de oder in der Musterdatenschutzerklärung nach EU-DSGVO der Universität Münster: https://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien).
  • Cookie-Hinweis: Nach § 15 Abs. 3 TMG müssen die Nutzer Ihrer Internetseiten über einen Einsatz von Cookies unterrichtet und auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Das sollte in einem Cookie-Hinweis mit Link auf die Datenschutzerklärung bei Aufruf Ihrer Internetseiten erfolgen.
  • Verschlüsselung bei der Erhebung von Daten mittels SSL/TLS: Wenn Sie auf Ihren Internetseiten Angebote haben, bei denen personenbezogene Daten erhoben werden (wie beispielsweise bei Kontaktformularen, Online-Anmeldungen für Newsletter und Unterrichtsangebote sowie bei Online-Bestellungen) müssen nach dem Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz der personenbezogenen Daten getroffen werden (vgl. Art. 32 Abs. 1 lit. a) DSGVO). Eine Verschlüsselung mittels eines SSL- oder TLS-Protokolls dafür entspricht dem Stand der Technik und wird auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlen. (SSL steht für Secure Sockets Layer, TLS steht für Transport Layer Security und ist das Nachfolgeprotokoll von SSL; HTTPS bezeichnet die Verwendung von HTTP über SSL oder TLS. Die Verwendung von HTTPS erkennt man im Browser daran, dass der besuchten Internetadresse https statt http vorangestellt ist.)
    Auch nach § 13 Abs. 7 TMG wurde bereits bei unverschlüsselten Kontaktformularen ein Verstoß gesehen und hierfür ein Bußgeld verhängt.
  • Informationen nach Art. 13/14 DSGVO: Bei allen Angeboten auf Ihren Internetseiten, bei denen personenbezogene Daten erhoben werden, müssen Sie über deren Verarbeitung mit den sog. Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13/14 DSGVO informieren.
  • Double-Opt-In-Verfahren: Bei Online-Anmeldungen (z.B. für einen Newsletter oder zum Unterricht) ist das sog. Double-Opt-In-Verfahren erforderlich. Dabei setzt der Interessent das entsprechende Häkchen bei der Einwilligung in die Verarbeitung seiner Daten. Im Anschluss erhält er eine E-Mail mit dem Bestätigungslink. Erst das Anklicken des Links bewirkt, dass der Interessent z.B. dem E-Mail-Verteiler hinzugefügt wird.
  • Widerrufsbelehrung: Vergessen Sie auch nicht, in Ihren Anmeldeformularen (sowohl bei Online-Anmeldungen wie auch bei abrufbaren Anmeldeformularen z.B. als PDF-Dateien) eine Widerrufsbelehrung aufzunehmen, deren Kenntnisnahme vom  Anmeldenden unterschrieben werden muss. Weitere Information dazu finden Sie im VdM-Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt „Dokumente“, Rubrik „Musikschulorganisation und Info Recht“: „Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen: Musterbelehrungen“ sowie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

 

Bitte beachten Sie, dass dies keine abschließende Auflistung von Anforderungen ist.

→ Musikschulleitung, Musikschulverwaltung, Musikschulträger

 

b) Neues Musikschulen-Internetseitenpaket

 

Der VdM kooperiert seit einigen Jahren mit dem Webdesigner Jan Engelking aus Hannover (DbjE Design Marketing IT), der ein Internetseitenpaket im Erscheinungsbild der Musikschulen im VdM anbietet, das bereits etliche VdM-Musikschulen nutzen.

Das bisherige Internetseitenangebot ist nun komplett neu aufgebaut worden. Das exklusiv für VdM-Musikschulen ausgearbeitete aktuelle Angebot bietet die Möglichkeit, Ihre Musikschul-Internetseiten zu einem günstigen Preis auf den neuesten Stand in Sachen „Wie gewinne ich über meine Webseite neue Schüler?“, Technik und Design zu bringen.

 

Nähere Informationen dazu finden Sie auf den VdM-Internetseiten und unter https://webseiten-fuer-musikschulen.de

→ Musikschulleitung, Musikschulverwaltung, Öffentlichkeitsarbeit

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6. Whatsapp für Musikschulen?

– VdM rät vom Einsatz des US-Messengers ab

 

Mit dem Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 hat die kritische Nutzung von US-Diensten wie Whatsapp oder Dropbox im Unterricht eine neue Aktualität bekommen. Die DSGVO soll die Art und Weise verbessern, wie der Datenschutz in der EU grundsätzlich gehandhabt wird. Insbesondere öffentliche Institutionen wie Schulen aber auch Musikschulen sind gezwungen, die DSGVO zu beachten und datenschutzkonforme Lösungen für die Kommunikation zu nutzen.

 

Nach den Nutzungsbedingungen von WhatsApp müssen Nutzer mindestens 16 Jahre alt sein, um den Dienst zu nutzen. Bei unter 16-Jährigen müssen die Erziehungsberechtigten der Nutzung zustimmen, um der Verarbeitung von personenspezifischen Daten zuzustimmen. Auch nach der DSGVO ist unter anderem die Nutzung von Internetdiensten und Plattformen wie beispielsweise Facebook, WhatsApp, Snapchat, YouTube und Co. für unter 16-Jährige nur mit elterlicher Zustimmung erlaubt.

 

Datenschutz betrifft personenbezogene Daten. Er schützt in erster Linie die Personen hinter den Daten und dabei nicht nur die eigenen Daten, sondern auch die Daten der Menschen, die den Einzelnen umgeben, hier konkret: die Daten der Personen, die auf den jeweiligen Endgeräten im Adressbuch gespeichert sind. Relevant wird dies bei US-Messengern wie Whatsapp, die das endgerätbezogene Adress- oder Kontaktbuch nutzen, um die Benutzerliste zu generieren. Dazu liest Whatsapp Adress- und Kommunikationsdaten automatisch aus. Hinzu kommt, dass der Mutterkonzern Facebook die neuen Möglichkeiten der DSGVO nutzt, um seine Nutzerinformationen mit Whatsapp abzugleichen (s. u.a. "So dreist legen Facebook und WhatsApp die DSGVO aus" von Benedikt Fuest in der Welt vom 25. Mai 2018)  Die Daten werden auf Servern verarbeitet, die in rechtlicher und technischer Hinsicht nicht europäischem Datenschutz-Standard entsprechen. Sie unterliegen einem unkontrollierten Zugriff durch US-amerikanische Stellen. Die DSGVO sieht die Speicherung von personenbezogenen Daten aber ausschließlich in EU-Mitgliedsländern vor.

 

Rechtswidrig ist die Nutzung von Whatsapp auch, soweit nicht die Zustimmung aller in den jeweiligen Endgeräten gespeicherten Kontakte vorliegt, die ausgelesen werden. Erforderlich wäre daher für Lehrkräfte, von den Kontakten – hier z.B. von den Schülern und ggf. deren Erziehungsberechtigten – schriftliche Einwilligungserklärungen vor Beginn der Nutzung einzuholen. Dabei muss es sich immer um informierte Einwilligungen i.S.d. DSGVO handeln, bei denen der Einwilligende versteht, wer seine Daten nutzt und warum; dies erfordert eine transparente, faire und umfassende Unterrichtung über den Zweck und die Konsequenzen der Einwilligung (siehe hierzu die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie von Whatsapp).

 

Datenschutzrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Probleme können darüber hinaus entstehen, wenn Fotos und Filme, auf denen Schüler erkennbar sind, per Whatsapp versandt werden, da WhatsApp Zugriff auf diese Bilder und Filme erhalten kann. Dabei handelt es sich um eine Datenübertragung an WhatsApp, für die die darauf Abgebildeten und ggf. deren Erziehungsberechtigten i.d.R. keine informierte Einwilligung erteilt haben. Eine gesetzliche Grundlage für den Datentransfer besteht nicht.

 

Verschiedene Landesdatenschutzbeauftragte haben bereits den Einsatz von Whatsapp in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen für unzulässig erklärt (z.B. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Thueringens-Datenschuetzer-Whatsapp-wird-meist-rechtswidrig-genutzt-3983437.html,
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutzbeauftragter-warnt-vor-WhatsApp-Co-an-Schulen-3704816.html). Stattdessen empfehlen sie, auf alternative Messenger-Dienste aus Europa zurückzugreifen, die einen besseren Schutz der Nutzerdaten gewährleisten (wie etwa Threema).

 

► Der VdM empfiehlt daher seinen Mitgliedschulen, WhatsApp nicht als Kommunikationsmittel in der Musikschule zu nutzen, sondern alternative datenschutzkonforme Kommunikationsmittel zu verwenden.

 

Hinweis: Die Verbraucherzentralen bieten einen aktuellen Überblick (Stand: 18.06.2018) zu WhatsApp-Alternativen und deren Datenschutzregeln (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/whatsappalternativen-die-datenschutzregeln-im-ueberblick-13055).

→ Musikschulleitung, Musikschulverwaltung, Musikschulträger, Lehrerkollegium, Elternvertretung

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7. Deutsche Streicherphilharmonie 

– Sommertournee mit Konzerthöhepunkten in Dresden, Wien und bei den Festspielen Mecklenburg-Vorpommern

 

Rund drei Wochen lang und 4.500 Kilometer weit werden die 11- bis 20-jährigen Musiker der Deutschen Streicherphilharmonie (DSP) in diesem Sommer miteinander unterwegs sein. Zu Beginn der Tournee erwartet die jungen Streichertalente eine intensive Probenzeit mit den langjährigen Dozenten des Rundfunk-Sinfonieorchesters Berlin, dem Patenorchester der DSP. Unter Leitung von Chefdirigent Wolfgang Hentrich schließt sich dann ein umfangreicher Konzertreigen an. Höhepunkte werden unter anderem die beiden Premieren in der Dresdner Frauenkirche (7. Juli) und im Großen Saal des Wiener Musikvereins (13. Juli) sein – das Orchester spielt an beiden historischen Aufführungsorten zum ersten Mal. Doch damit lässt der Spannungsbogen keineswegs nach: Bei den Festspielen Mecklenburg-Vorpommern hat die Deutsche Streicherphilharmonie nach fünf Jahren Stabswechsel in Neubrandenburg (18. Juli) und Wismar (19. Juli) erstmalig wieder die Gelegenheit, mit ihrem ehemaligen Chefdirigenten Michael Sanderling sowie der Virtuosin Julia Fischer zu konzertieren. Zum Abschluss der Tournee geht es dann bis in den Norden von Dänemark, wo sich die Besucher des renommierten Festivals Vendsyssel auf die hochbegabten Streicher aus Deutschland freuen. Im musikalischen Gepäck werden die Orchestermitglieder unter anderem „Viatore“ des lettischen Zeitgenossen Pēteris Vasks, die zauberhafte Liebesklärung von Gustav Mahler an seine Frau Alma in Form des „Adagietto“ aus seiner 5. Sinfonie, Klavierkonzerte von Mozart (KV 449) und Chopin (Nr. 1, op. 11) sowie das Konzert für Streichorchester von Grażyna Bacewicz haben. Mit „Deux Danses“ und der hervorragenden Dresdner Harfenistin Sarah Christ würdigt die Deutsche Streicherphilharmonie den 100. Todestag von Claude Debussy.

 

Wenn Sie die Deutsche Streicherphilharmonie auch einmal für ein Konzert engagieren wollen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf oder weisen Sie Ihr Kulturamt auf die Möglichkeiten hin. Ihre Ansprechpartnerin hierzu beim VdM ist Brigitte Baldes, Tel. 0228/95706-15, baldes (at) musikschulen.de.

Den vollständigen Tourneeplan und weitere aktuelle Informationen zum jungen Spitzenensemble der Musikschulen finden Sie unter www.deutsche-streicherphilharmonie.de.

→ Musikschulleitung, Ensembleleiter/innen, Lehrerkollegium

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8. Fortbildungen

a) Fachtagung „Entwicklung einer inklusiven Unterrichtspraxis an Musikschulen“

 

Der VdM veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen in Zusammenarbeit gemeinsam mit der Musikschule Fürth e.V. und der Wilhelm Löhe Hochschule Fürth vom 28. bis 29. September 2018 die Fachtagung „Entwicklung einer inklusiven Unterrichtspraxis an Musikschulen“ in Fürth.

Die Tagung zeigt Perspektiven inklusiver Musikschularbeit auf, indem sie in die Herausforderungen für wertegebundene Bildungs- und Kultureinrichtungen einführt und die Gestaltung und Umsetzung einer stimmigen Werteorientierung in der täglichen Unterrichtspraxis diskutiert. Welchen Beitrag können Musikschulen leisten, um die politisch gewollte Entwicklung hin zu einer inklusiven Gesellschaft zu unterstützen? Wie können bewährte Methoden des Unterrichtes weiterentwickelt werden, um dem Werteverständnis einer inklusiven Gesellschaft zu entsprechen?

Anmeldeschluss ist der 14. September 2018 (Teilnehmerbeitrag: 90,00 Euro).

Das Tagungsfaltblatt, das wir Ihnen bereits per Post zugeschickt haben, und die Online-Anmeldung finden Sie auf den Internetseiten des VdM unter www.musikschulen.de/service/termine

→ Musikschulleitung, Lehrerkollegium, Elternvertretung

b) Führungsforum Musikschule

 

– Die Fachbereichsleitung an Musikschulen
15. bis 18. Oktober 2018 in der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen

 

Die Fortbildung für angehende Führungskräfte wendet sich an Fachbereichsleiter und Lehrkräfte an VdM-Musikschulen, die eine Fachbereichsleitung anstreben. Kursinhalte sind u.a.: Die VdM-Musikschule im Gesamtfeld der Bildungseinrichtungen, Aufgaben der Fachbereichsleitung, Mitarbeiterführung, Organisationsentwicklung, Leistungsförderung, Qualitätsmanagement und aktuelle Herausforderungen.

Anmeldeschluss ist der 17. September 2018.

Die Ausschreibung und Online-Anmeldung finden Sie auf den Internetseiten des VdM unter www.musikschulen.de/service/termine

→ Musikschulleitung, Fachbereichsleiter/innen, Bezirksleiter/innen

–  Orientierungsseminar: Anforderungen an Leitungskräfte in Musikschulen
5. bis 8. November 2018 in der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen

 

Das Orientierungsseminar „Anforderungen an Leitungskräfte in Musikschulen“ gewährt Einblicke in die Vielfalt der Tätigkeiten auf Leitungsebene in einer Musikschule des VdM. Die Fortbildung vermittelt erste Erfahrungen in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern durch Fallbeispiele und Praxisbezüge und gibt die Möglichkeit zur Selbsteinschätzung. Zielgruppe sind Lehrkräfte an VdM-Musikschulen, die Leitungsaufgaben innerhalb einer Musikschule anstreben – z.B. als Musikschulleiter, stv. Musikschulleiter, Bezirksleiter, Zweigstellen-/Außenstellenleiter oder Fachbereichsleiter.

Anmeldeschluss ist der 8. Oktober 2018.

Die Ausschreibung und Online-Anmeldung finden Sie auf den Internetseiten des VdM unter www.musikschulen.de/service/termine

→ Musikschulleitung, Lehrerkollegium

–  Rechtsfragen an Musikschulen
5. bis 7. November 2018 in der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen

 

Die Fortbildung „Rechtsfragen an Musikschulen“ richtet sich an Musikschulleiter und Verwaltungsleiter und behandelt ausgewählte Themen zu Rechtsfragen an Musikschulen.

Von RA Wolf Steinweg werden u. a. Themeneinheiten zu Personalrecht, Rechtsformen der Musikschule, Beschäftigungsverhältnissen an Musikschulen, Vertragsgestaltung und Abmahnung/Kündigung abgehalten sowie Probleme aus der praktischen Arbeit der Teilnehmenden thematisiert.

Anmeldeschluss ist der 8. Oktober 2018.

Die Ausschreibung und Online-Anmeldung finden Sie auf den Internetseiten des VdM unter www.musikschulen.de/service/termine

→ Musikschulleitung, Verwaltungsleitung, Musikschulträger

Weitere Informationen zu den oben genannten Fortbildungen erhalten Sie beim VdM, Anja Krupa, fortbildung (at) musikschulen.de, Tel. 0228 / 95706-18, www.musikschulen.de/service/termine.

 

 

c) Digitale & instrumentale Praxis: Weiterbildungen der Bundesakademie Trossingen in Kooperation mit dem VdM

 

– Barock: Ein Kreativpool für Unterricht & Konzert
23. bis 25. November 2018 in der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen

 

Groove, Rhythmus, Timing, Fantasie und Exzentrik, Klangfarben, Intensität und Ausdruck: Mit dem Seminar „Barock“ sind (bislang vorwiegend „klassisch“ orientierte) Streicher, Holzbläser und Tastenspieler eingeladen, die Vielfalt und Kreativität der barocken Musik jenseits der Grabenkämpfe zwischen moderner und historischer Aufführungspraxis zu erkunden. Themen sind u.a.:

  • Artikulation und Phrasierung
  • Verzierungs- und Improvisationspraxis
  • Klangfarben und Tongebung
  • Generalbass
  • Impulse für die Probenarbeit und Unterrichtspraxis

Die Ausschreibung und Online-Anmeldung finden Sie unter www.bundesakademie-trossingen.de

→ Musikschulleitung, Lehrerkollegium

– Keyboards & digitale Medien im Unterricht

17. bis 21. September 2018 und 7. bis 11. Januar 2019 in der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen

 

Partizipatives Unterrichten mithilfe von digitalen Medien, kreatives Musizieren am Keyboard: In dieser berufsbegleitenden Fortbildung lernen die Teilnehmer, wie sich Keyboards und digitale Medien im Instrumentalunterricht einsetzen lassen – stets unter Einbezug der medialen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen selbst. Themen sind u.a.:

  • Songwriting und Komposition
  • kreatives Arbeiten mit Tasteninstrumenten
  • Smartphones, Tablets, Apps & Internet
  • partizipativer Unterricht
  • Teaching & Coaching

Die Ausschreibung und Online-Anmeldung finden Sie unter www.bundesakademie-trossingen.de

→ Musikschulleitung, Musikschulverwaltung

 

– Partizipation: Unterricht & Ensemblearbeit gemeinsam gestalten

19. bis 21. Oktober 2018 in der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen

 

Das Seminar „Partizipation“ lädt dazu ein, die vielfältigen Elemente von beteiligungsorientiertem Musizieren, Lehren und Lernen zu erfahren. Anhand von konkreten Situationen werden Beteiligungsmöglichkeiten aufgezeigt, kreative Ideen für ein partizipatives Miteinander ausgelotet und alltagstaugliche Herangehensweisen erarbeitet. Themen sind u.a.:

  • didaktische Grundlagen
  • Beteiligungsformen in Lehr- und Lernsituationen sowie auf institutioneller Ebene
  • Anregungen zur Umsetzung im eigenen Umfeld

  • persönlicher Zugang, Selbsterfahrung, Rollenbewusstsein

Die Ausschreibung und Online-Anmeldung finden Sie unter www.bundesakademie-trossingen.de

→ Musikschulleitung, Lehrerkollegium

Informationen und Anmeldung jeweils unter www.bundesakademie-trossingen.de

 

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9. Internationale Jugendbegegnungen

a) Fördermittel rechtzeitig beantragen

Hiermit erinnern wir Sie bereits jetzt an die diesjährigen Antragsfristen für die Förderung internationaler Jugendbegegnungen. Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Anträge für die Begegnungen des Folgejahres mit den jeweiligen Ländern bis zu diesen Terminen ein:

  • Israel: 1. September 2018

  • Russische Föderation: 1. September 2018
  • Tschechien: 1. September 2018
  • Griechenland: ganzjährig
  • China: 1. Oktober 2018
  • Frankreich: 1. November 2018
  • Polen: 1. November 2018
  • Sonstige Länder: 1. November 2018

 

Auf folgende Regelungen möchten wir nochmals hinweisen:

  • Zielsetzung: Die Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes ist mit dem Auftrag verbunden, Jugendbegegnungen zu fördern. Diese dürfen nicht nur aus Proben und Aufführungen bestehen. Die Ermöglichung interkultureller und hier auch individueller Erfahrungen muss Teil der Projekte sein.
  • Zentral für die Förderung ist der Begegnungscharakter der Maßnahme. Um eine Begegnung zu ermöglichen, ist eine gemeinsame Teilnahme beider Gruppen am überwiegenden Teil des Programms notwendig.

  • Die Fördermittel können erst abgerufen werden, wenn ein vom Antragsteller und der Zentralstelle (VdM) unterschriebener Weiterleitungsvertrag der Zentralstelle vorliegt.
  • Die Auszahlung der Mittel erfolgt auf Abruf mit Angabe des Namens der unterschriftsberechtigten Person. Die Frist für die alsbaldige Verwendung beträgt maximal sechs Wochen nach Auszahlung der Mittel (Nr. 8.5 ANBest-P).

 

Wichtig: Rückforderungen aufgrund von Beanstandungen, die durch die prüfungsberechtigten Stellen im Zuge ihrer Prüfungen festgestellt und geltend gemacht werden, sind einschließlich ggfs. erforderlicher Zinsen nach Aufforderung durch die Zentralstelle mittels entsprechendem Prüfungsbescheid unverzüglich zu erstatten.

Für den Verwendungsnachweis bitten wir Sie, die entsprechenden Formblätter zu verwenden. Alle Dokumente stehen im VdM-Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt „Internationales“ zum Abruf bereit.

 

Wichtig: Aus aktuellem Anlass erinnern wir daran, dass die Unterlagen im Verwendungsnachweis auf Vollständigkeit zu prüfen sind. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem aussagekräftigen, vollständigen Sachbericht und einer vollständig ausgefüllten Teilnehmerliste, die auf jedem Blatt von der Leitung der Maßnahme zu unterschreiben ist.

Bitte beachten Sie, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Träger im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit von der Förderung ausgeschlossen sind.

 

Des Weiteren beinhaltet der Verwendungsnachweis einen Programmverlauf, eine vollständige Belegliste über alle Ein- und Ausgaben und das Formblatt M (Statistische Mitteilung). Alle Unterlagen sind dem VdM als Zentralstelle zeitnah nach Beendigung der Maßnahme (innerhalb von sechs Wochen) vorzulegen. Für die Originalbelege besteht eine Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren gem. Nr. 6.5 ANBest.

 

​b) Datenschutz: Neue Formulare für den deutsch-polnischen Austausch

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) handelt in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft trat. Demzufolge wurden folgende Dokumente des DPJW geändert: „Gemeinsamer Antrag“ sowie die Teilnehmerlisten, die durch zwei neue Formulare ersetzt werden: „Teilnahmebestätigung“ und „Sammelliste der Projektteilnehmenden“.

Die neuen Unterlagen finden Sie auf im VdM-Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt „Internationales“.

 

c) Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt im Kinder- und Jugendreisen“

Der Verein transfer e.V., das BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. und das Reisenetz – Deutscher Fachverband für Jugendreisen e.V. haben die Handreichung „Unterstützungstools zur Umsetzung umfassender Schutzkonzepte im Kinder- und Jugendreisen“ veröffentlicht. Ziel der Publikation ist es, Jugendreiseorganisationen und -unterkünfte in die Lage zu versetzen, ihr bereits bestehendes Schutzkonzept mit weiteren Bausteinen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu optimieren oder eigenständig ein gänzlich neues, umfassendes Schutzkonzept zu erarbeiten.

Die Handreichung kann per E-Mail (service (at) transfer-ev.de), Telefon (0221 9592190) oder Fax (0221 9592193) mit Angabe der Organisation, des Namens sowie der Liefer- und Rechnungsadresse bestellt werden. Es werden je Exemplar 5,00 Euro Schutzgebühr zzgl. Versandkosten in Rechnung gestellt. Unter http://www.bundesforum.de/dokumente/publikationen/ können Sie die Broschüre auch als PDF-Datei abrufen.

 

In Ergänzung zur Publikation finden Fachtage zu „Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt im Kinder- und Jugendreisen“ statt, die Anregungen zur praktischen Umsetzung geben:

 

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt muss auch im Kinder- und Jugendreisen eine zentrale Rolle spielen. Um Organisationen dabei zu unterstützen, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, hat eine Arbeitsgruppe mit Mitteln des Bundesjugendministeriums (BMFSFJ) und Unterstützung des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) sowie des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ein umfassendes Schutzkonzept entwickelt. Neben einem Grundlagenimpuls zur Bedeutung der Prävention sexualisierter Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stehen die erarbeiteten Bausteine des umfassenden Schutzkonzeptes im Mittelpunkt der Fachtage.

→ Musikschulleitung, Musikschulverwaltung, Lehrerkollegium

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10. Bundesweiter Arbeitskreis Musiktherapie an Musikschulen (BAMMS)

–  Abfrage zum Fach Musiktherapie an VdM-Musikschulen


Der Bundesweite Arbeitskreis Musiktherapie an Musikschulen im VdM (BAMMS) möchte mithilfe einer Abfrage zum Fach Musiktherapie an VdM-Musikschulen einen Überblick über das musiktherapeutische Angebot an öffentlichen Musikschulen in Deutschland erhalten. Bereits im Dezember 2016 hatten wir Sie gebeten, an einer Umfrage – damals im Rahmen einer Bachelorthesis an der SRH Hochschule Heidelberg – mitzuwirken. Die Rückmeldungen hierzu waren jedoch bisher gering, sodass wir Sie erneut bitten wollen, an der nun auf fünf Kernfragen reduzierten Umfrage teilzunehmen. Diese wurde Ihnen am 21. Juni 2018 direkt über das Umfragetool SurveyMonkey zugeleitet. Eine Teilnahme an der Umfrage ist noch bis spätestens 31. August 2018 unter folgendem Link möglich: https://www.surveymonkey.de/r/?sm=lK6ZV0he0DGr4h1y79tgfg_3D_3D.

 

Bei inhaltlichen Fragen zur Umfrage können Sie gerne Anja Krupa (Tel. 0228 / 95 706-18, E-Mail fortbildung (at) musikschulen.de) kontaktieren. Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Stefan Ohm (Tel. 0228 / 95 706-92, E-Mail buendnisse (at) musikschulen.de).

→ Musikschulleitung

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11. Verzeichnis der Musikschulen und Fördernden Mitglieder im Verband deutscher Musikschulen e.V.

– Aktuelle Ausgabe 2018/2019

 

Anfang Mai wurde zur Bundesversammlung in Hamburg erstmalig das aktuelle „Verzeichnis der Musikschulen und Fördernden Mitglieder 2018/2019“ an die Teilnehmer ausgegeben. Zahlreiche Anschriften, Namen der Schulleitung, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail- und Internetanschriften der Musikschulen sind nach unserem Aufruf zur Datenüberprüfung im Mitgliederverzeichnis aktualisiert worden (Stand 16. April 2018). Neben den Musikschulen im VdM und allgemeinen VdM-Kontakten finden Sie auch die Anschriften der Europäischen Musikschul-Union (EMU) sowie der Fördernden Mitglieder im VdM.

 

Eine Ausgabe des Verzeichnisses haben Sie bereits als Serviceleistung des VdM per Post kostenlos zugestellt bekommen. Sollten Sie Bedarf an weiteren Exemplaren haben, können Sie diese ab sofort gesondert zum Preis von je 5,00 Euro pro Ausgabe zzgl. Versandkosten beim VdM im VdM-Shop online oder per E-Mail an verlag (at) musikschulen.de, bestellen.

→ Musikschulleitung, Musikschulverwaltung, Sekretariat

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12. Bundeskongress Musikunterricht 2018 vom 26. bis 30. September 2018 in Hannover

– Ermäßigte Teilnahmegebühren für Lehrkräfte an VdM-Mitgliedschulen

 

Wie schlägt der Puls der Zeit im Musikunterricht? Das soll unter dem Kongressmotto „Am Puls der Zeit" auf dem 4. Bundes­kongress Musik­unterricht vom 26. bis 30. Septem­ber 2018 in Hannover sicht- und hörbar gemacht werden. So wie eine leben­dig und vital pulsie­rende Musik die musizie­renden, hören­den und tanzen­den Men­schen ergreift – so sollen auf dem Kon­gress typische musika­lische Pulsa­tionen wie Metrum, Takt, Rhyth­mus und Groove ausge­formt und kreativ gestal­tet werden, mit kün­stle­­rischem, päda­go­gischem und wissen­schaftlichem Blick. Über 400 Veranstaltungen in Hannover widmen sich aber auch aktuellen und brennenden gesell­schaftli­chen Fragen.

 

Bitte beachten Sie, dass für Lehrkräfte aus VdM-Mitgliedschulen eine ermäßigte Teilnahmegebühr sowohl für das Gesamtkongressticket wie auch für das Tagesticket gilt. Klicken Sie dazu bei der Online-Anmeldung auf „VdM-Mitglied“.

Bitte beachten Sie den schriftlichen Anmeldeschluss am 14. September 2018. Aufgrund der bereits hohen Anmeldezahl kann es aber auch sein, dass die Anmeldung bereits im Laufe des Sommers geschlossen wird, wenn alle Kongresstickets vergeben sind.

Alle Informationen zum Bundeskongress Musikunterricht finden Sie unter www.bundeskongress-musikunterricht.de.

→ Musikschulleitung, Lehrerkollegium

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13. Bundeswettbewerb Jugend komponiert 2019

– Bewerbungsmöglichkeit für junge Komponierende bis 5. Januar 2019

 

Die Jeunesses Musicales Deutschland lädt alle jungen Komponierenden im Alter von 12 bis 22 Jahren, die in Deutschland leben und/oder die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ein, am 34. Bundeswettbewerb Jugend komponiert teilzunehmen. Es gibt wieder 30 Bundes- und Förderpreise zu gewinnen, die ein Vollstipendium für eine Kompositionswerkstatt in der Musikakademie Schloss Weikersheim beinhalten.

In den Werkkategorien 1 und 2 können in diesem Jahr Kompositionen für Querflöte, Klarinette, Violine, Harfe und Akkordeon eingereicht werden. Diese Werke werden, wenn sie mit einem Preis ausgezeichnet werden, öffentlich aufgeführt und in einer hochwertigen Aufnahme produziert. In der Werkkategorie 3 können zudem auch Kompositionen für andere Besetzungen eingesendet werden.

Einsendeschluss ist der 5. Januar 2019. Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt Anfang Februar 2019.

Die Kompositionswerkstatt der Förderpreisträger findet vom 22. bis 28. April 2019 statt, die

Kompositionswerkstatt der Bundespreisträger vom 9. bis 17. August 2019.

 

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und der Anmeldung zum 34. Bundeswettbewerb Jugend komponiert finden Sie unter www.jmd.info/jugend-komponiert/bjk/wettbewerb-2019.

→ Musikschulleitung, Kompositionslehrkräfte, Lehrerkollegium

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14. Treffen junge Musik-Szene vom 7. bis 12. November 2018

– Bewerbungen noch bis 31. Juli 2018 möglich

 

Wir möchten wir Sie noch einmal auf den bundesweiten Nachwuchswettbewerb um die Teilnahme am „Treffen junge Musik-Szene“ hinweisen. Gesucht werden junge Menschen, die mit eigener Musik und eigenen Texten ihre Beobachtungen, Themen und Haltungen ausdrücken. Der 1984 gegründete Bundeswettbewerb ist ein Forum für talentierte Nachwuchsmusiker von 11 bis 21 Jahren. Er wird jährlich im März ausgeschrieben, ist offen für alle Stilrichtungen sowie Sprachen und richtet sich an Solisten, Duos oder Bands, sofern sie noch nicht vertraglich gebunden sind. Eingereicht werden können bis zu drei selbstgeschriebene Songs. Bewerbungen sind noch bis 31. Juli 2018 möglich.

Die Preisträger des Wettbewerbs werden Ende August bekannt gegeben. Vom 7. bis 12. No­vember 2018 findet dann das „Treffen junge Musik-Szene“ in Berlin statt.

Weitere Informationen zum Wettbewerb sind veröffentlicht unter www.berlinerfestspiele.de.

→ Musikschulleitung, Lehrerkollegium

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