3. Zahlung abrufenSobald Sie den Fördervertrag unterschrieben haben und dieser beim VdM eingegangen ist, wird auch in der Förderdatenbank eine Bewilligung ausgesprochen und Sie haben die Möglichkeit, die im Rahmen Ihres Fördervertrages bewilligten Mittel abzurufen.
Bitte beachten Sie dabei:
AbruftermineAktuell sind noch keine festen Abruftermine festgelegt worden. Abrufe können daher jeder Zeit ohne Frist eingereicht werden. Sobald der Zahlungsabruf beim VdM eingegangen ist, wird dieser unverzüglich bearbeitet. Wenn die Mittel auf Ihrem Konto eingegangen sind, beträgt die Verausgabungszeitraum für Sie max. sechs Wochen. Dass Sie die Verausgabungsfristen eingehalten haben, gilt es spätestens im Verwendungsnachweis über Quittungen, Kassenbons, Rechnungen, Stundennachweise und Auszahlungsbelege nachzuweisen. Daher sollten alle Ausgabe-Belege unbedingt aufgehoben werden!
So rufen Sie Zahlungen abZahlungsabrufe werden im Rahmen von MusikLeben 3 nur noch über die Excel Datei "Anlage D - Formular Zahlungsabrufe (siehe Link unten) vorgenommen. Dabei sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
Hinweis: Auf zusätzliches Zusenden der Unterlagen (vorab) als E-Mail-Anlagen oder per Fax sollte verzichtet werden. Faxe und E-Mails werden nicht ausgewertet und weiter bearbeitet. Zum Download-Bereich
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