3. Zahlung abrufen

Sobald Sie den Fördervertrag unterschrieben haben und dieser beim VdM eingegangen ist, wird auch in der Förderdatenbank eine Bewilligung ausgesprochen und Sie haben die Möglichkeit, die im Rahmen Ihres Fördervertrages bewilligten Mittel abzurufen. 

 

Bitte beachten Sie dabei: 

 

  • Der Abruf von Mitteln ist ab Beginn des Bewilligungszeitraums bis zum Ende des Bewilligungszeitraums monatlich möglich.

 

  • Der Abruf muss nicht monatlich erfolgen, die Musikschule kann in Vorleistung gehen
    • jedoch ist spätestens alle drei Monate eine Teilsumme abzurufen und
    • die Kalenderjahre und das Ende des Bewilligungszeitraums sind dringend einzuhalten, so sind Abrufe nach Ende des Bewilligungszeitraums oder im neuen Kalenderjahr für das vorangegangene Jahr NICHT möglich.

 

  • Beim Abruf noch zu verausgabender Mittel (d.h. die Musikschule ist nicht in Vorleistung gegangen), ist eine Verausgabungsfrist von sechs Wochen einzuhalten.

 

 

Abruftermine

Aktuell sind noch keine festen Abruftermine festgelegt worden. Abrufe können daher jeder Zeit ohne Frist eingereicht werden. 

Sobald der Zahlungsabruf beim VdM eingegangen ist, wird dieser unverzüglich bearbeitet. Wenn die Mittel auf Ihrem Konto eingegangen sind, beträgt die Verausgabungszeitraum für Sie max. sechs Wochen. Dass Sie die Verausgabungsfristen eingehalten haben, gilt es spätestens im Verwendungsnachweis über Quittungen, Kassenbons, Rechnungen, Stundennachweise und Auszahlungsbelege nachzuweisen. Daher sollten alle Ausgabe-Belege unbedingt aufgehoben werden!
Sollten abgerufene Mittel nicht vollständig verausgabt worden sein, sind diese unverzüglich dem VdM zurückzuüberweisen, damit keine Zinspflichten entstehen. Die Kontoverbindung findet sich im Zuwendungsvertrag unter § 7, Punkt 13.


TIPP: Rufen Sie immer nur so viele Mittel ab, wie Sie auch sicher wissen, dass Sie diese innerhalb der Fristen verausgaben werden.

 

So rufen Sie Zahlungen ab

Zahlungsabrufe werden im Rahmen von MusikLeben 3 nur noch über die Excel Datei "Anlage D - Formular Zahlungsabrufe (siehe Link unten) vorgenommen. Dabei sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
 

  1. Zahlungsabruf mit der Excel-Datei erstellen, ausdrucken und unterschreiben.
  2. Das unterschriebene Dokument per Post an den VdM senden: 
    VdM, Projektbüro „Bündnisse für Bildung“, Simrockallee 2, 53173 Bonn
  3. Die Einreichung des Zahlungsabrufs ist auch als Scan per E-Mail möglich. Bitten senden Sie diese an Herrn Kaube (kaube@musikschulen.de) oder an Frau Gemmel (gemmel@musikschulen.de). 

 

Hinweis: Auf zusätzliches Zusenden der Unterlagen (vorab) als E-Mail-Anlagen oder per Fax sollte verzichtet werden. Faxe und E-Mails werden nicht ausgewertet und weiter bearbeitet.



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