Musik mit Menschen mit Behinderung

Empfehlungen des VdM für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung an Musikschulen

Menschen mit Behinderung haben wie Kinder, Jugendliche und Erwachsene ohne Behinderung ein Recht auf Förderung und Bildung. Sie haben wie Menschen ohne Behinderung Freude am Musizieren. Die Beschäftigung mit Musik nimmt in ihrer Freizeit einen großen Raum ein. Sie sind – in individuell unterschiedlicher Ausprägung – fähig, Musik zu erleben, zu hören und selbst auszuüben. Wenn es um das Instrumentalspiel geht, ist die Musikschule für sie der richtige Ort.

 

Der VdM erkennt die pädagogische Notwendigkeit des Unterrichts und der Förderung von Menschen mit Behinderung in Musikschulen. So entstehen hier neue und spezifische Angebote, die auch von einem sozialen und humanen Bewusstsein der dort Tätigen zeugen. Der VdM möchte mit den nachfolgenden Empfehlungen der musikalischen Arbeit mit Menschen mit Behinderung einen organisatorischen und - soweit möglich - einen inhaltlichen Rahmen geben.

Musikschulen sind aufgefordert, Angebote für Menschen mit Behinderung einzurichten. Aufgrund der unterschiedlichen Art und Schwere der Behinderungen liegt es in der Natur der Sache, dass der Unterricht sich an den individuellen Möglichkeiten des Schülers orientiert und somit eine über das normale Maß hinausgehende Differenzierung erfordert. Ziel ist das gemeinsame sowie das individuelle Musizieren. Die Arbeit in integrativen Gruppen steht hierbei gleichberechtigt neben behindertenspezifischem Einzel- und Gruppenunterricht. Der Unterricht ist Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.

 

Die Lehrkräfte an Musikschulen sind in der Regel auf die besonderen Anforderungen der Arbeit mit Behinderten nicht vorbereitet. Sie müssen die Möglichkeit erhalten, die erforderlichen sonderpädagogischen Fachkenntnisse durch entsprechende regelmäßige Fortbildungen zu erwerben. Der vom VdM ausgeschriebene berufsbegleitende Lehrgang "Instrumentalspiel für Menschen mit Behinderung an Musikschulen" bildet dazu eine Grundlage.

 

Die Lehrkräfte halten mit dem vom jeweiligen Landesverband benannten "Fachsprecher für Behindertenarbeit an Musikschulen" regelmäßig Kontakt. Sie sollen einmal im Jahr an einer Fachtagung des Landesverbandes teilnehmen. Die entsendende Musikschule übernimmt nach Möglichkeit die Kosten.

 

(Verabschiedet am 12. Mai 2000 vom Verband deutscher Musikschulen)

 

 

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