Aufholpaket Kulturelle Bildung

 

 

Das "Aufholpaket Kulturelle Bildung" ist beendet. Es können keine Mittel mehr beantragt werden!

Von August 2021 bis Ende 2022 hatte der VdM am Aufholpaket Kulturelle Bildung teilgenommen.

 

Zum Förderprogramm:

 

Um Kinder und Jugendliche auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu begleiten und sie beim Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen, egal ob sie schon länger hier leben oder gerade erst flüchten mussten, investierte die Bundesregierung zwei Milliarden Euro.

 

Kinder, Jugendliche und ihre Familien schauten auf eine lange Zeit mit teils harten Einschränkungen während der Pandemie zurück. Diese Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien benötigten besondere Unterstützung, damit die Pandemie nicht stärker nachwirkte und Ungleichheiten sich nicht manifestierten. Alle jungen Menschen sollten ihre Bildungsziele erreichen und ihre Persönlichkeit entwickeln können. Um diesen Herausforderungen und Bedürfnissen gerecht zu werden, hatte der Bund das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ verabschiedet und mit Mitteln für junge ukrainische Geflüchtete des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) erweitert. Unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen sollten Angebote geschaffen werden, die schnell bei den Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen.

 

Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ war eine Aufstockung des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) für das Aufholpaket Kulturelle Bildung.

 

Was wurde gefördert?

  • Projekte der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, die sich der kulturellen Bildung zuordnen ließen, z.B. Ferienfreizeiten, Wochenendangebote oder länger laufende Nachmittagskurse.
  • Projekte mit Ukraine-Bezug: Angebote, die gezielt Kinder und Jugendliche aus der Ukraine adressierten und einbezogen, um ihnen hier kulturelle Erfahrungen und Teilhabe zu ermöglichen. Neben Kursangeboten z. B. auch Mentoring- oder Paten-Angebote.
  • Rechtsgrundlage für die Förderung war der Kinder- und Jugendplan des Bundes.

 

Welche Projekte von Musikschulen konnten gefördert werden?

  • Musikalische Elementarangebote (4 bis 11/12 Jahre = Vorschulalter und
    Grundschulalter):
    Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Instrumentenkarussell / Schnupperkurse, Klassenmusizieren, Elementar-Klassen oder Sonstige Angebote (z.B. „Willkommens“-Klassen oder Ferienangebote).
  • Ensemblearbeit an Musikschulen: Singgruppen/Chöre/Vokalensemble, Spielkreise, Streichorchester/-ensemble, Kammerorchester, Sinfonieorchester, Zupforchester/-ensemble, Blasorchester/-kapelle/-ensemble, Akkordeonorchester/-ensemble, Jazzensemble, Big Band, Rock-/Pop-Band, Salonorchester/Tanzmusik, Volksmusik-Ensemble, Percussion-Ensemble
  • Spartenübergreifende Vorhaben und inklusive Projekte waren explizit möglich. Die Auseinandersetzung mit Jugend- und Alltagskulturen konnte ebenso Teil des Projektes sein.
  • Es handelte sich nicht um ein Innovationsprogramm, Ziel war es, Kindern und Jugendlichen Freude, Gemeinschaft und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, d.h. es konnten in der Praxis bewährte Angebote durchgeführt werden.

Informationen für Antragsteller: Wie sieht der Verwendungsnachweis aus und bis wann muss er beim VdM eingereicht werden?

  • Der Verwendungsnachweis besteht aus der
  • Hinzu kommt ein formloser Sachbericht, in dem kurz dargelegt wird, wie das Projekt verlaufen ist und ob und warum es ggfs. Abweichungen von der ursprünglichen Planung gab. Näheres regelt der Weiterleitungsvertrag.
  • Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung des Projekts beim VdM einzureichen.

► Formulare:

Teilnehmerliste
(Excel-Datei) - ist zwingend zu führen; bei Vorschulkindern erfolgt die Bestätigung der Teilnahme durch Unterschrift der Honorarkraft und der Musikschulleitung auf der Liste
Nachweis mit rechtskräftiger Unterschrift (Word-Datei)
Kalkulationsblätter
Formular Mittelanforderung (pdf-Datei)
Belegliste (Excel-Datei)
Vorlage Handlungsvollmacht (pdf-Datei)
Die Antragsstellung erfolgte digital über die Homepage der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ).
Kontakt:
Verband deutscher Musikschulen e.V.
Silvia Komatowski
aufholen( at )musikschulen.de
Tel. 0228 / 95 706-95
 

(Stand: 22.02.2023)


 

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