Aufholpaket Kulturelle Bildung

 

 

"Aufholpaket Kulturelle Bildung" 

 

Von August 2021 bis Ende 2022 hat der VdM am "Aufholpaket Kulturelle Bildung" teilgenommen.

Um Kinder und Jugendliche nach der Corona-Pandemie auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu begleiten und sie beim Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen, unabhängig, ob sie schon länger hier leben oder gerade erst flüchten mussten, investierte die Bundesregierung zwei Milliarden Euro.

 

Kinder, Jugendliche und ihre Familien schauten auf eine lange Zeit mit teils harten Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurück. Diese Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien benötigten besondere Unterstützung, damit die Pandemie nicht stärker nachwirkte und Ungleichheiten sich nicht manifestierten. Alle jungen Menschen sollten ihre Bildungsziele erreichen und ihre Persönlichkeit entwickeln können. Um diesen Herausforderungen und Bedürfnissen gerecht zu werden, hatte der Bund das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ verabschiedet und infolge des Krieges in der Ukraine mit Mitteln für junge ukrainische Geflüchtete des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) erweitert. Unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen sollten Angebote geschaffen werden, die schnell bei den Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen.

 

Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ war eine Aufstockung des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) für das "Aufholpaket Kulturelle Bildung".

 

Was wurde gefördert?

  • Projekte der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, die sich der kulturellen Bildung zuordnen ließen, z.B. Ferienfreizeiten, Wochenendangebote oder länger laufende Nachmittagskurse.
  • Angebote, die gezielt Kinder und Jugendliche aus der Ukraine adressierten und einbezogen, um ihnen hier kulturelle Erfahrungen und Teilhabe zu ermöglichen. Neben Kursangeboten waren dies z. B. auch Mentoring- oder Paten-Angebote.
  • Rechtsgrundlage für die Förderung war der Kinder- und Jugendplan des Bundes.

 

Welche Projekte von Musikschulen konnten gefördert werden?

  • Musikalische Elementarangebote (4 bis 11/12 Jahre = Vorschulalter und
    Grundschulalter):
    Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Instrumentenkarussell / Schnupperkurse, Klassenmusizieren, Elementar-Klassen oder Sonstige Angebote (z.B. „Willkommens“-Klassen oder Ferienangebote).
  • Ensemblearbeit an Musikschulen: Singgruppen/Chöre/Vokalensemble, Spielkreise, Streichorchester/-ensemble, Kammerorchester, Sinfonieorchester, Zupforchester/-ensemble, Blasorchester/-kapelle/-ensemble, Akkordeonorchester/-ensemble, Jazzensemble, Big Band, Rock-/Pop-Band, Salonorchester/Tanzmusik, Volksmusik-Ensemble, Percussion-Ensemble
  • Spartenübergreifende Vorhaben und inklusive Projekte waren explizit möglich. Die Auseinandersetzung mit Jugend- und Alltagskulturen konnte ebenso Teil des Projektes sein.
  • Es handelte sich nicht um ein Innovationsprogramm, Ziel war es, Kindern und Jugendlichen Freude, Gemeinschaft und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, d.h. es konnten in der Praxis bewährte Angebote durchgeführt werden.

 

Kontakt:
Verband deutscher Musikschulen e.V.
Silvia Komatowski
aufholen( at )musikschulen.de
Tel. 0228 / 95 706-95
 

(Stand: 06.07.2023)


 

Musikschulsuche

Finden Sie Ihre
Musikschule
Jetzt suchen

Kultur macht stark

weitere Informationen

VdM-Fortbildungen

Terminkalender

Termine

LEOPOLD CD-Suche

Preisträger und Empfehlungen des Medienpreises LEOPOLD

Musikschulsuche

Finden Sie Ihre Musikschule

Musikschulsuche

Finden Sie Ihre Musikschule

(c) Verband deutscher Musikschulen e.V., www.musikschulen.de
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend