Verteilung der öffentlichen Mittel

Öffentliche Mittel für Musikschulen sind keine „Subventionen“, sondern zutreffender eher als „Investitionen“ zu verstehen. Aus kultur-, bildungs- und gesellschaftspolitischer Sicht handelt es sich jedoch um eine „Förderung“. Diese fällt im einzelnen Fall sehr unterschiedlich aus und ist zunächst ein Indikator für den Stellenwert, den die Musikschulen in der Kommunal- oder in der Landespolitik haben.

 


Die Grafik „Anteile am Gesamtetat“ lässt erkennen, dass ein hoher Landesanteil zumeist direkt mit niedrigen Gebühren korreliert und umgekehrt. Die vom VdM seinerzeit vorgeschlagene und in die Bildungsplanung der Bund-Länder-Kommission als Zielsetzung eingegangene „Drittelfinanzierung“ der Musikschulen aus Gebühren, kommunalen und Landesmitteln wird in keinem Landesverband erreicht. Auf der anderen Seite geht eine sehr geringe Landesförderung, wie z.B. in Hessen und in Schleswig-Holstein, überproportional zu Lasten der Musikschulnutzer, wenn dies nicht, wie z.B. in Nordrhein-Westfalen, die Kommunen abfangen.

 

 

 

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