12.09.2012 | VdM Verband deutscher Musikschulen

Keine Umsatzsteuer für musikalische Bildungsangebote

VdM begrüßt Zusicherung von Bundesfinanzminister Schäuble, Umsatzsteuerbefreiung für musikalische Bildungsangebote zu erhalten

Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) begrüßt die Zusicherung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, dass auch private Musikschulen künftig keine Umsatzsteuer zahlen müssen (Berliner Zeitung, 23.8.2012). Nach dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013 sollte eine Umsatzsteuer für private Anbieter von Musikunterricht vorgesehen sein, wenn der Unterricht nicht nur als Bildung, sondern auch als Freizeitgestaltung gewertet werden kann und die Schule hiermit Gewinn macht.

Im Rahmen seiner Rede beim Parlamentarischen Abend des VdM am 12. September 2012 in Berlin hat der Bundesvorsitzende des VdM, Winfried Richter, sich auch für die Beibehaltung der Umsatzsteuerbefreiung privaten Musikunterrichts stark gemacht: "Wir können als Verband der öffentlichen Musikschulen auch gut verstehen, dass sich die privaten Musikerzieher, besonders im Tonkünstlerverband, für die Beibehaltung der bisherigen Steuerbefreiungstatbestände einsetzen. Diese Haltung benötigt auch die deutliche politische Hilfestellung von Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordneten, wie sie auch die Unterstützung von uns allen verdient. Denn bei einer künftig verschärften Besteuerungspraxis, die zudem noch fachfremder Beurteilung durch die Finanzämter unterliegen soll, wird eine Ausschlusswirkung in einem Segment musikalischer Bildungsangebote hervorgerufen, die wir öffentlichen Musikschulen als Einrichtungen, die sich dem gesellschaftlichen Ziel der Zugangsoffenheit insgesamt verpflichtet sehen, nur kritisieren und ablehnen können".

Die rund 950 öffentlichen Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen bieten an ihren bundesweit 4.000 Standorten ein professionelles, strukturiertes und hochwertiges von 38.000 Fachlehrkräften unterrichtetes Bildungsangebot: von Angeboten für die Allerkleinsten und der Musikalischen Früherziehung und bis hin zur konkreten Vorbereitung auf ein Musikstudium, mit einem umfassenden Instrumental- und Vokalangebot und mit zahlreichen Ensembleangeboten und Ergänzungsfächern. Mit ihrem umfassenden musikpädagogischen Auftrag sind die öffentlichen Musikschulen von der Umsatzsteuer befreit.


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gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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