03.01.2017 | Landesverband der Musikschulen Hessen e.V.

Öffentliche Musikschulen sind Teil des kommunalen Bildungsauftrags

Kreisausschuss hat Fördersummen zur Förderung der öffentlichen Musikschulen im Landkreis Gießen beschlossen

Der Kreisausschuss hat in seiner letzten Sitzung die Fördersummen zur Förderung der öffentlichen Musikschulen im Landkreis Gießen beschlossen. Seit vielen Jahren bekennt sich damit der Landkreis Gießen zur Förderung der öffentlichen Musikschulen. „Öffentliche Musikschulen zeichnen sich dadurch aus, dass sie allen einen Zugang zur Musik bieten, unabhängig vom ‚Geldbeutel‘ der Eltern“, unterstreicht Landrätin Anita Schneider.

 

Die Leistungen, so Schneider weiter, seien eindeutig auch als kommunaler Bildungsauftrag zu identifizieren und gäben den Bürgern auch eine eindeutige Qualitätsorientierung. Erwähnenswert sei auch die Kooperation der Musikschule mit den Schulen. Musik lernen, zusammen musizieren wirke ähnlich wie der Sport integrierend. Damit erfüllen die Musikschulen neben dem Auftrag der Musikausbildung auch eine wesentliche Funktion der präventiven Sozialpolitik.

 

Dies sind klare Argumente für den Kreistag und -ausschuss, die Förderung der drei öffentlichen Musikschulen weiterhin aufrecht zu erhalten. Die auf Vereinsbasis organisierte Musikschule an der IGS Busecker Tal, die Musik- & Kunstschule Grünberg und die Musikschule Lich erhalten rückwirkend für 2016 insgesamt 35.500 Euro. Die Musikschule an der IGS Busecker Tal wird mit 18.100 Euro gefördert, die Musik- & Kunstschule Grünberg mit 8.740 Euro und die Musikschule Lich mit 8.660 Euro.

 

Damit wird es neben den Beiträgen der Musikschulen möglich, mehr als 2.500 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen leichten Zugang zur Musik zu eröffnen und mit einem breit gefächerten Instrumental- und Gesangsunterricht die Grundlagen für ein lebenslanges Musizieren zu legen.

 

Quelle: Landkreis Gießen


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