26.01.2015 | VdM Verband deutscher Musikschulen

Fotokopieren in Musikschulen

VG Musikedition und VdM unterzeichnen Gesamtvertrag

Gemeinsame Pressemeldung von VdM, VG Musikedition und GEMA

 

Bonn/Kassel/München, 26. Januar 2015.  Die VG Musikedition und der Verband deutscher Musikschulen (VdM) haben mit Wirkung zum 1. Januar 2015 einen Gesamtvertrag über das Fotokopieren von Noten in Musikschulen unterzeichnet. Die Administration hinsichtlich der Lizenzierung wird dabei von der GEMA übernommen.

 

Vor dem Hintergrund des gesetzlich verankerten Kopierverbotes für geschützte Noten ist es für die Musikschulen im VdM nun möglich, Notenkopien (und Kopien von Liedtexten) in bestimmtem Umfang herzustellen und diese im Unterricht und bei Aufführungen zu verwenden.


Dazu Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition: „Wir freuen uns, dass es gelungen ist, diesen für Rechteinhaber und Musikschulen gleichermaßen wichtigen Vertrag zu unterzeichnen. Musikschulen haben jetzt die Möglichkeit – nach Abschluss einer verwaltungseinfachen Lizenzvereinbarung mit der GEMA –, ihren Unterricht noch attraktiver und flexibler zu gestalten, bspw. indem einzelne Musikwerke und Unterrichtsmaterialien aus umfangreichen Sammelausgaben vervielfältigt und verwendet werden dürfen.“

 

Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA: „Musikschulen erfüllen eine wichtige kultur- und bildungspolitische Aufgabe. Sie fördern neben dem Erlernen musikalischer Fertigkeiten auch die Persönlichkeitsentwicklung, Kreativität und Leistungsbereitschaft der Musikschüler. Eine Grundlage für den Musikunterricht bildet dabei die kreative Arbeit der Musikurheber sowie die Leistung der Musikverleger. Deshalb begrüßen wir den Gesamtvertrag zwischen dem Verband deutscher Musikschulen und der VG Musikedition über das Kopieren von Noten in Musikschulen, unterstreicht er doch die Bedeutung der Urheber. Als Partner der VG Musikedition übernehmen wir die Lizenzierung in unseren örtlichen Bezirksdirektionen und unterstützen die Musikschulen zudem bei allen Fragen.“

 

Ulrich Rademacher, Bundesvorsitzender des VdM: „Der Gesamtvertrag eröffnet den Musikschulen, die dies wollen, die Möglichkeit, zu günstigen Konditionen einen Lizenzvertrag abschließen zu können. Der VdM bekennt sich weiterhin zum Schutz des geistigen Eigentums wie auch zum Wert von Werkausgaben. Ohne eine Ausweitung des Fotokopierens fördern zu wollen, hält der VdM die nunmehr gefundene Lösung für einen akzeptablen Weg, Rechtssicherheit und Nutzungsflexibilität miteinander in Einklang zu bringen. Zwei Vertragselemente sind für den VdM beim Vertragsabschluss von besonderer Bedeutung gewesen: Einerseits wird die Bemessungsgrundlage klar festgelegt, aus der sich die Vergütungshöhe ergibt; andererseits wird auf den Verwaltungsaufwand verzichtet, umfangreichen Dokumentationspflichten nachkommen zu müssen. Gerade der letztgenannte Aspekt ist für den VdM leitend und von entscheidender Bedeutung bei Abschluss des Gesamtvertrages gewesen: hohe Belastungen von Verwaltungskräften wie von Lehrkräften in der Nachweisführung werden durch den geschaffenen Korridor des Gesamtvertrages definitiv vermieden.“
 


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