Bamberger Erklärung: Antworten der im Bundestag vertretenen Parteien zu den Wahlprüfsteinen des VdM zur Bundestagswahl 2013

 

Antwort der Bundestagsfraktion DIE LINKE.:

Themenkomplex I.)
„Draußen vor der Tür?“ Musikalische Bildung braucht Zeiten und Räume in der Schule! Infrastrukturförderung für die Schaffung von Räumen für rd. 2 Millionen junge Menschen erforderlich

FRAGE:

  • Wie wird Ihre Partei die Sicherung der musikalischen Bildung in der sich verändernden Bildungslandschaft gewährleisten?

 

BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE.:

DIE LINKE tritt für den Erhalt und Ausbau der Einrichtungen zur öffentlichen Daseinsvorsorge im Kultur- und Bildungsbereich ein. Wir wenden uns gegen einen Rückzug des Staates aus der Kulturfinanzierung, gegen die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen, gegen strukturelle Unterfinanzierung und Personalabbau, wie er bei den Musikschulen seit Jahren zu beobachten ist. So ist eine Sicherung der musikalischen Bildung nicht möglich. Wir brauchen eine Konsolidierung und dauerhafte Absicherung der Kultur- und Bildungsstätten.
Öffentliche Musikschulen bieten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus verschiedenen sozialen Gruppen und Milieus bundesweit ein qualitätsvolles Angebot. Sie sind außerdem Partner in kulturellen Zusammenhängen in den Städten und Kreisen, bereichern das kulturelle Angebot in den Kommunen und leisten viel für den musikalischen Berufsnachwuchs.
Die Teilhabe an Bildung und Kultur muss prinzipiell allen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft oder ihrem Geldbeutel offen stehen. Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung hat dabei nicht die nötige Wirksamkeit erreichen können. Die Förderung öffentlicher Musikschulen muss deshalb in allen Ländern verlässlich gewährleistet werden. Die Sicherung der kulturellen Infrastruktur ist für uns eine pflichtige Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Wir wollen Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankern. Um Nachhaltigkeit im Bereich kultureller Bildung zu garantieren, setzen wir uns dafür ein, statt ein Programm mit beschränkter Laufzeit nach dem anderen aufzulegen, vielmehr in die kulturelle Infrastruktur investieren.
Wesentlicher Ausgangspunkt ist die Schule, denn dort wird jedes Kind und jede/r Jugendliche erreicht. Daher plädiert DIE LINKE für das Modell des längeren gemeinsamen Lernens. Viele setzen große Hoffnungen auf die flächendeckende Einrichtung von Ganztagsschulen, die ein breites Angebot außerunterrichtlicher Bildung vorhalten sollen. Sie sollen auch mit lokalen Bildungsangeboten kooperieren. Das ist richtig und wichtig, doch Ganztagsschulen können ein breites Angebot an kultureller Bildung nur vorhalten, wenn es im Umfeld der Schulen genügend kulturelle Einrichtungen gibt, die auch kooperieren können. Musikschulen, Jugendkunstschulen, Bibliotheken etc. müssen als Netz kultureller Infrastruktur erhalten bleiben und entschieden ausgebaut werden. Es gilt, verstärkt Ansätze und Modelle verlässlicher Kooperationen von allgemeinbildender Schule und Partnern der (jugend-) kulturellen Bildung, z.B. Musikschulen, in den jeweiligen Sozialräumen zu entwickeln und zu unterstützen.
Musikschulen haben nicht die Aufgabe, die Defizite im Bildungssystem zu schließen oder zu minimieren. Sie sind völlig eigenständige Bildungseinrichtungen außerhalb der Schule, die zwar mit Schulen kooperieren können, aber ihre eigene Funktion in der Bildungs- und Kulturlandschaft haben. Musikschulen brauchen eine verlässliche Finanzierung, um ihre Funktion in der lokalen Kultur- und Bildungsarbeit wahrnehmen zu können. Die Praxis in vielen Kommunen, Musikschularbeit nahezu vollständig über Honorarkräfte zu realisieren, muss umgekehrt werden. Musikschulen brauchen einen guten Bestand an festangestellten Lehrkräften, die in der Lage sind, die komplexen Bildungsaufgaben bis zur Ensemblearbeit absichern zu können. Solche Maßstäbe können z.B. in Musikschulfördergesetzen festgeschrieben werden. Fördergelder können an die Einhaltung dieser Vorgaben gebunden werden.

 

FRAGE:

  • Mit welchen konkreten Zielen, mit welchen Umsetzungsschritten und mit welchem Monitoring wird dies erfolgen?

 

BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE.:

Wir engagieren uns für gesetzliche Regelungen in den Ländern, in denen die Förderung öffentlicher Musikschulen verlässlich festgeschrieben wird und die auf ein flächendeckendes Angebot öffentlicher Musikschulen zielen. Das kann in speziellen Musikschulgesetzen geschehen. Dabei ist die erforderliche Ausstattung der öffentlichen Musikschulen sowie deren Qualitätsstandards und Finanzierung festzuhalten. Schulen sollten angeregt werden, in ihrer Schulprogrammarbeit die Kooperation mit Musikschulen zu suchen. In den Schulgesetzen der Länder sollten die notwendigen qualitativen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Schulprogrammarbeit geschaffen werden.
Auf Bundesebene muss das unsägliche Kooperationsverbot für den gesamten Bildungsbereich aufgehoben werden, damit auch in der musikalischen Bildung Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden können und eine Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen möglich wird. Wir fordern die Ablösung des Wettbewerbsföderalismus zugunsten eines kooperativen Bildungsföderalismus, der sich an der Herstellung gleicher Lebensverhältnisse und Bildungschancen in allen Bundesländern orientiert. Eine länderübergreifende Koordinierung von Bildungsfragen ist unverzichtbar, gerade unter dem Gesichtspunkt von Mobilität, Vergleichbarkeit und gleichen Chancen. Zudem fordert DIE LINKE die Verankerung der Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz.
Wir werden – in Zusammenarbeit mit den Verbänden und Akteuren vor Ort – unsere Vorstellungen für die notwendigen Rahmenbedingungen weiterentwickeln, um ein flächendeckendes und qualitativ gutes Kultur- und Bildungsangebot in den Städten und Gemeinden zu ermöglichen.
Wir setzen uns für existenzsichernde Arbeitsverhältnisse im gesamten Bildungsbereich ein. Das niedrige Einkommen und die mangelnde soziale Absicherung der Beschäftigten in den öffentlichen Musikschulen sind nicht hinnehmbar. Der Tendenz zur Prekarisierung muss energisch entgegengetreten werden. Die Beschäftigten im Kultur- und Bildungsbereich müssen wieder von ihrer Arbeit leben können. Wir fordern tarifgebundene Beschäftigungsverhältnisse und eine die Existenz sichernde Bezahlung für alle Beschäftigten an den Musikschulen und in den zusammen mit Musikschulen betriebenen Projekten. Wir setzen uns, dort wo es sie gibt, für eine angemessene Vergütung der Honorarlehrkräfte und ihre soziale und arbeitsrechtliche Sicherung ein Wir halten es für dringend notwendig, Formen der sozialen Absicherung für jene Mitarbeiter in den kulturellen Bildungsstätten zu schaffen, die vormals abhängig beschäftigt waren und nun mit ihrem neuen Status nicht Mitglieder der Künstlersozialversicherung werden können.

 

FRAGE:

  • Sind Sie bereit, Mittel für die Schaffung von zusätzlichen Räumen in den allgemeinbildenden Schulen für die Musikalische Bildungsarbeit der Musikschulen, z.B. auf dem Wege der Abschaffung des Kooperationsverbotes, bereitzustellen?

 

BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE.:

Ein klares Ja. Kulturelle Bildung braucht Zeit, die notwendige personelle und sächliche Ausstattung und auch die dafür geeigneten Räume. Diese Ressourcen müssen den Musikschulen zur Verfügung stehen. Schulen brauchen Räume für musikalische Bildung und den Zugang zu Instrumenten, die den Schülerinnen und Schülern kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Wir brauchen mehr Investitionen in die Gebäude, in Sanierung, in den Ausbau und die Neueinrichtung.
Der Unterricht an Ganztagsschulen ist zeitlich so auszugestalten, dass der Besuch der öffentlichen Musikschulen für die Schülerinnen und Schüler am Nachmittag möglich bleibt. wir setzen uns dafür ein, dass Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Musik kostenfrei gewährleistet werden kann. Dazu muss es Kooperationen mit Musikschulen geben.

 

Themenkomplex II.)
Hier interessieren uns Kernaussagen und Grundhaltungen Ihrer Partei zur Musikalischen Bildung.

FRAGE:

  • Was genau ist Ihrer Partei an der Musikalischen Bildungsarbeit der Musikschulen wichtig?

 

BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE.:

Die Musikalische Bildungsarbeit der Musikschulen liegt uns vor allem am Herzen, weil darüber Menschen jeden Alters einen Zugang zu Musik erhalten können und damit eine Bereicherung für das Leben erfahren, Kinder und Jugendliche über die Musik und das Musizieren ein musisch-ästhetisches Empfinden entwickeln, sie ein Gefühl für Rhythmus erlangen, sich mit dieser Form des Ausdrucks ausprobieren und ausleben können, ihre musischen Begabungen entfalten und weiterentwickeln können. Über das Ausbildungsangebot leisten Musikschulen einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Berufsvorbereitung und des Berufsnachwuchses. Sie bieten vom Einzelunterricht über die Ensemblearbeit sowohl eine musikalische Elementarausbildung als auch Fachausbildungen zahlreicher Instrumente.
Auch in der musikalischen Bildung gilt für uns der Grundsatz des Lebenslangen Lernens. Die Angebote sollten alle Lebensalter ansprechen, d. h. ein Angebot für ältere Menschen, Erwachsene, Jugendliche, Kinder und Kleinkinder. Die Teilhabe an musischer Bildung muss sichergestellt werden bzw. sie muss offen für alle sein. Sofern Gebühren notwendig sind, sind sie sozial verträglich zu gestalten und sich an einer sozialen Staffelung orientieren. Das ist jedoch nur möglich, wenn ausreichend öffentliche Finanzhilfen zur Verfügung gestellt werden.

 

FRAGEN:

  • Welche Felder/Themen/Schwerpunkte der Musikalischen Bildung liegen Ihrer Partei besonders am Herzen?
  • Für welche bundespolitischen Themen und Aufgaben, die unseren Bereich betreffen, würden wir in der nächsten Legislaturperiode in Ihnen einen Ansprechpartner finden?

 

BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE.:

DIE LINKE ist ein verlässlicher Mitstreiter bei folgenden Forderungen:

  • Herstellung von Chancengleichheit in der Bildung,
  • Aufhebung des Kooperationsverbots für alle Bildungsbereiche und die Verankerung einer Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz,
  • Verankerung eines Staatsziels Kultur und einer Gemeinschaftsaufgabe Kultur im Grundgesetz,
  • Konsolidierung und dauerhafte Absicherung der Kultur- und Bildungsstätten,
  • Sicherung der kulturellen Infrastruktur als pflichtige Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung,
  • Existenzsichernde Arbeitsverhältnisse in der Bildung,
  • Stärkung der kulturellen, musisch-ästhetischen Bildung,
  • Erhalt, Stärkung und Ausbau von Musikschulen,
  • Anerkennung der Musikschulen als eigenständige Bildungseinrichtungen.

 

FRAGE:

  • Wie sichern Sie nachhaltige Strukturen für Zugangsoffenheit und Qualität öffentlicher Musikschulen?

 

BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE.:

  • Folgende Voraussetzungen sind zur Sicherung nachhaltiger Strukturen musikalischer Bildung dringend notwendig:
  • Teilhabe an musikalischer Bildung: Der diesjährige Nationale Bildungsbericht hat verdeutlicht, dass die Teilhabe an den Angeboten der Kultur in erheblichem Maße von der sozialen Lage der Familien abhängig ist. Eine ausgeprägte und gute Kulturlandschaft, die kulturelle Bildung ermöglichen könnte, gibt es nicht mehr überall – ohne Angebot auch keine Teilhabe. Wir sehen uns angesichts der Befunde in unseren Forderungen nach der Aufhebung des Kooperationsverbots für alle Bildungsbereiche, einer Verankerung der Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz und eines Staatsziels Kultur bestärkt.
  • Musikalische Bildung von Anfang an: Wir müssen die Musikschulen dabei unterstützen, dass sie ein Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anbieten können. Im Bereich der frühkindlichen Bildung weist der Bericht eine Betreuungsquote von über 80 Prozent der Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren aus. Daher ist es wichtig, dass sie in den Einrichtungen Kultur begegnen.
  • Gut ausgebildete Fachkräfte mit guten Arbeitsbedingungen, Förderung des Berufsnachwuchses: Dafür müssen die Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet sein. Das ist heute oft nicht hinreichend der Fall und es gibt große Unterschiede des kulturellen/musisch-ästhetischen Anteils in der ErzieherInnenausbildung in den Ländern. Zudem weist der Nationale Bericht eine Unsicherheit bei 43 Prozent der Fachkräfte in den Themenbereichen Musik, Rhythmik, Tanz und Theaterspiel aus. Dieser Umstand unterstreicht den Handlungsbedarf in der Aus- und Weiterbildung. Kulturelle Bildung muss elementarer Bestandteil der Bildungspläne in den Ländern sein und auch umgesetzt werden.
  • Verbesserte Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte: In den letzten Jahren haben sich die Einkommens- und Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte an den öffentlichen Musikschulen dramatisch verschlechtert. Vollzeitarbeitsstellen wurden abgebaut. Vormals unbefristet beschäftigte Lehrer wurden in allen Ländern in zunehmendem Maße durch Honorarkräfte ersetzt. Die Qualität und Kontinuität der Arbeit dieser wichtigen Bildungsstätten gerät dadurch in Gefahr. Vor allem brauchen wir eine verbesserte Personalausstattung und eine Verbesserung der Einkommens- und Arbeitssituation der Lehrkräfte. Dringend erforderlich sind mehr Vollzeitstellen. Eine langfristige qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit an den Musikschulen ist nur mit fest angestellten Lehrkräften möglich. Der Anteil der Honorarlehrkräfte bzw. der Jahreswochenstunden sollte einen Anteil von 20 Prozent nicht übersteigen.
  • Stärkung des Stellenwerts musikalischer Bildung, u.a. musischer Fächer in der Schule:
  • Leider ist es um den tatsächlichen Stellenwert von kultureller, eingeschlossen musisch-ästhetischer Bildung nicht sehr gut bestellt. Davon zeugen die Debatten in manchen Kreisen um die Streichung musisch-ästhetischer Fächer, z. B. zugunsten eines Faches ökonomische Bildung. Zudem ist es auch nicht mehr unüblich, dass Fächer wie Kunst oder Musik durch fachfremdes Lehrpersonal unterrichtet werden. Diese Missstände werden wir nicht mittragen und jede Gelegenheit nutzen gegenzusteuern. Kürzungen musischer Fächer in den Stundentafeln oder das Unterrichten durch fachfremdes Lehrpersonal müssen der Vergangenheit angehören.
  • Stärkung von Musikschulen und Jungendkunstschulen: Neben der Sicherung von ausreichend und gut qualifizierten KunsterzieherInnen und MusiklehrerInnen müssen wir die Musikschulen und Jugendkunstschulen stärken. Sie müssen so ausgestattet werden, dass sie die Kraft und das Personal haben, um mehr Musikschulunterricht vor Ort anzubieten. Dazu müssen ihnen Räumlichkeiten vor Ort, etwa von der Schule oder andere mögliche Institutionen, zur Verfügung gestellt werden. Nachhaltige Strukturen schaffen wir nicht über Programme, sondern über gesetzliche Verankerungen mit pflichtiger Aufgabe. Ohne eine dauerhafte verlässliche Finanzierung werden wir weder nachhaltige Strukturen für einen offenen Zugang noch die Qualität öffentlicher Musikschulen sicherstellen. Kommunen müssen aus ihren finanziellen Notlagen befreit werden, damit Gelder für Kultur- und Bildungsangebote zur Verfügung gestellt werden können.

 

Themenkomplex III.)
Die Sicherung von Rahmenbedingungen für Musikkultur und Musikalische Bildung tangiert auch Bereiche, die über den Kern der Musikschularbeit hinausgehen, etwa Bereiche des Steuerrechts, der Künstlersozialversicherung oder von internationalen Handelsabkommen, um nur einige zu nennen. Hierzu bitten wir um Beantwortung der nachstehenden Fragen.

FRAGEN:

  • Wird Ihre Partei die Sicherung der Umsatzsteuerfreiheit für Angebote Musikalischer Bildung gewährleisten?
  • Wie wird Ihre Partei steuerliche Erleichterungen für das Engagement von Familien im Bereich Musikalischer Bildung gestalten?

 

BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE.:

Die LINKE steht für die Umsatzsteuerfreiheit von musikalischen Angeboten. Wir haben uns erfolgreich im letzten Jahr für das Bestehenbleiben der Umsatzsteuerbefreiung von privaten Musik-, Tanz- und Ballettschulen eingesetzt. Eine volle Umsatzbesteuerung der Musikschulen würde in der Konsequenz zu einer Weitergabe der entstehenden Mehrkosten an die Kunden führen. Viele Familien würden sich den Instrumental-Unterricht nicht mehr leisten können. Die Existenz vieler privater Musikschulen wäre so gefährdet und demzufolge die Arbeitsplätze der dort arbeitenden Musiklehrer und Musiklehrerinnen.
Die LINKE hat die in der Debatte um eine mögliche Umsatzsteuer für private Musikschulen von der Koalition aufgemachte Differenzierung in Bildungs- und Freizeitangebote scharf kritisiert. Kulturelle Bildung muss gefördert werden, gerade auch weil die öffentliche Hand ihrem Auftrag nicht gerecht wird.
Die LINKE bevorzugt aus verteilungspolitischen Gründen grundsätzlich eine direkte Förderung durch Zuschüsse oder durch entsprechende Maßnahmen gegenüber einer (einkommens)-steuerlichen Förderung. Letztere fördert umso stärker, umso höher das zu versteuernde Einkommen ist. Das bedeutet: Die Bezieherinnen und Bezieher von niedrigen Einkommen werden davon kaum oder sogar gar nicht erfasst. Zum Beispiel, wenn ihr Einkommen so niedrig ist, dass sie aus der Einkommensbesteuerung ganz herausfallen. Damit fördert eine steuerliche Förderung diejenigen am wenigsten, die sie am meisten benötigen.

 

FRAGE:

  • Wie wird Ihre Partei die Gleichbehandlung bei der Erhebung der Künstlersozialabgabe im Bereich der Verwerter bzw. Abgabepflichtigen gewährleisten?

 

BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE.:

Für DIE LINKE ist es ein wichtiges Anliegen, die Künstlersozialkasse (KSK) zu erhalten und auszubauen. Sie ist eine der wesentlichen sozialpolitischen Errungenschaften, hat sich grundsätzlich bewährt und ist auch längerfristig aufrecht zu erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass ihre Finanzierung gesichert wird. Die KSK steht hier vor wachsenden Problemen. Da immer mehr Künstlerinnen und Künstler freiberuflich tätig sind, wächst die Zahl derer, die Mitglied in der Künstlersozialkasse werden wollen stetig, d.h. dass auch der Finanzbedarf der KSK steigt. Die Einnahmen aus der Abgabe der Verwerter aber sind in den letzten Jahren gesunken. Damit gerät die Finanzierung in eine Schieflage.
Es ist dringend notwendig, dass alle Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe nachkommen. Die Entrichtung der Künstlersozialabgabe sollte deshalb künftig intensiver im Rahmen einer effizienten einheitlichen Prüfung aller Arbeitgeber durch die Deutsche Rentenversicherung geprüft werden. Dazu befindet sich der Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze - BUK-NOG (BT-Drs. 17/12297) im parlamentarischen Verfahren, dessen Verabschiedung und Umsetzung wir in diesem Punkte unterstützen.
Die Koalitionsfraktionen haben nun mit einem Änderungsantrag zum eigenen Gesetz genau diese so wichtige Passage wieder gestrichen hat, mit der recht durchsichtigen Ausrede, dass erst eine valide Datengrundlage, was die Verwaltungskosten, die durch diese gesetzliche Regelung verursacht würden, angeht. Wir haben gegen dieses Verfahren protestiert, leider hat sich die die Koalition durchgesetzt. Wir werden das weitere Verfahren kritisch begleiten und uns für eine ausreichende finanzielle Grundlage der KSK einsetzen.

 

FRAGE:

  • Wie wird Ihre Partei zum Schutz von Kultur und kulturbezogenen Dienstleistungen (etwa musikalische Bildungsangebote) Einfluss auf internationale Handelsabkommen nehmen, auch dann, wenn sie in der Verantwortung der europäischen Ebene liegen (etwa das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und den USA)?

 

BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE.:

DIE LINKE setzt sich sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene dafür ein, eine weitere Liberalisierung des Handels, insbesondere in Bezug auf so sensible Bereiche wie die kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen, zu verhindern. Wir engagieren uns aktuell dafür, dass die Bundesregierung das Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission für das EU-Freihandelsabkommen mit den USA im Rat ablehnt, vor allem weil es ein Angriff auf die unterschiedlichen sozialen und ökologischen Standards sowohl in der EU als auch den USA bedeutet, der Dienstleistungssektor sowie das öffentliche Beschaffungswesen einer umfassenden Liberalisierung und Privatisierung ausgesetzt wird und audiovisuelle und kulturelle Dienstleistungen aus dem Verhandlungsmandat nicht ausgenommen werden.
Dass diese Bereiche nicht ausgenommen werden, widerspricht dem UNESCO-Abkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, das die Bundesregierung am 12. März 2007 ratifiziert hat. Nach vielfacher Expertenmeinung steht zu befürchten, dass die Kulturförderung in der Bundesrepublik durch Bund, Länder und Kommunen gefährdet ist. Diese öffentliche Förderung ist wesentliche Grundlage von kultureller Vielfalt. Mit ihrer Zustimmung würde die Bundesregierung gegen ihre Verpflichtungen aus dem UNESCO-Abkommen verstoßen.

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