26. bis 28. April 2013

Konzert- und Kongresshalle Bamberg

 

 

 


 

M 1
Dokumentation M 1          

 

KGSt-Gutachten Musikschule

Referenten: Burkard Fleckenstein, Aschaffenbrug / Matthias Pannes, Bonn

 

Präsentation und Diskussion

 

 

Die Bildungslandschaft ist im Umbruch begriffen. Kommunale Bildungsträger werden stärker mit der allg. Schule vernetzt – die Kommunale Bildungslandschaft wird zunehmend durch vielfältige Beispiele von Bildungskooperationen konkretisiert. Gleichzeitig behält die öffentliche Musikschule ihren eigenständigen Bildungsauftrag; dieser gewinnt sogar an Bedeutung, da die Musikschule als das Kompetenzzentrum musikalischer Bildung in der Kommune sichtbarer und profilierter wird. Die Grundlagenpapiere für den Auftrag der öffentlichen Musikschule greifen diese Entwicklung bereits auf: der VdM-Strukturplan, das Positionspapier der Kommunalen Spitzenverbände, der Bildungsplan Elementarstufe/Grundstufe des VdM und seit letztem Jahr die Neufassung des KGSt-Gutachtens Musikschule. Welche Positionsbestimmungen für die Aufgabenstellung, Funktion und Arbeitsweise von VdM-Musikschulen in dieser Veränderungsdynamik notwendig werden, wurden durch die Präsentation des KGSt-Gutachtens und durch die anschließende Diskussion sichtbar.

 
Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) hat nach ihrem wegweisenden ersten „Gutachten Musikschule“ (1978) im letzten Jahr eine völlige Neufassung des Organisations- und Struktur-Gutachtens zur öffentlichen Musikschule der kommunalen Familie und der Fach-Öffentlichkeit vorgelegt. Dieses neue Referenz-Gutachten zur Musikschule setzt klare Maßstäbe für die Ziele und Aufgaben von Musikschularbeit und gibt den Kommunen fundierte Orientierung für die Einrichtung und den Betrieb einer öffentlichen Musikschule. Dabei rekurriert das Gutachten explizit und eindeutig auf den Handlungsauftrag, den die kommunalen Spitzenverbände in ihrem gemeinsamen Positionspapier von 2010 (Die Musikschule – Leitlinien und Hinweise) für die Ziele und Bedeutung der Musikschulen definiert haben. In dem KGSt-Gutachten werden –  dem Leitbild der strategischen Steuerung einer Kommune folgend - grundlegende Ausführungen zu einer Strategie kommunalen Bildungsmanagements und den daraus abgeleiteten Funktionen der öffentlichen Musikschule formuliert, zu ihren Angeboten bzw. Produkten und zu den Zielgruppen, zur Struktur von Musikschulen und zu personellen und sächlichen Ressourcen. Zur Steuerung von Prozessen werden ebenso wie zum Qualitätsmanagement und zur Effizienz von Musikschularbeit zentrale Aussagen gemacht, die für Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung eine sachgerechte Einordnung der Musikschule in das kommunale Verwaltungsgefüge wie auch eine Urteilsfähigkeit hinsichtlich der funktionsgerechten Ausstattung ermöglichen. „Das Gutachten präsentiert deshalb in seltener Vollständigkeit das gesamte Rüstzeug des Verwaltungsmanagements: beginnend bei der strategischen Steuerung über die Prozessoptimierung bis hin zur Kosten- und Leistungsrechnung und zum Personalmanagement. Es ist insoweit gedacht als tägliche Arbeitshilfe und Unterstützung für das Management der Musikschulen.“ (KGSt-Gutachten 2012) Das Gutachten ordnet die Musikschule eindeutig dem kommunalen Handlungsfeld „Bildung“ zu.


In den einzelnen Kapiteln werden alle Bereiche thematisiert, die für die jeweiligen Ebenen von Entscheidung und praktischer Umsetzung für die Musikschule in der kommunalen Bildungslandschaft relevant sind: Auftrag und Öffentliche Verantwortung, Ergebnisse und Wirkungen, Programme und Produkte (Produktplan KGSt und Strukturplan VdM), Kooperationen, Strukturen (Trägerschaft und Organisation), Innere Organisation der Musikschule, Prozesse und deren Steuerung, Berichtswesen und Controlling, Vergleichsringe und Qualitätsmanagement. Und damit nicht genug – der Bogen des Gutachtens ist noch weiter gespannt: Elternmitwirkung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Kosten- und Leistungsrechnung, Beschreibung von Ressourcen, Hinweise zur Qualifikation des Personals, Ausführungen zu funktionsgerechtem Raumbedarf und zur Ausstattung sowie zum ganzen Feld der finanziellen Implikationen machen deutlich, warum dieses Gutachten 160 Seiten stark ist. Ein Literaturverzeichnis sowie Materialien im Anhang – und kundenfreundlich immer aktualisiert online in der KGSt-Datenbank - runden das Gutachten ab.

 

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