Die Erfassungssystematik der Bundesstatistik

Die Daten für die Statistik des VdM werden seit dem Jahr 2014 auf Basis eines vollständigen Kalenderjahres erhoben. Bis dahin wurden die Daten zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres abgefragt. Die Zeitraumerfassung ermöglicht es, alle Unterrichte, auch die Projekte und andere zeitlich begrenzte Angebote, in den vorgegebenen Fächern zusammenzuführen. Diese (und weitere Änderungen und Ergänzungen) führen zwangsläufig zu einer stark veränderten Zahlenbasis. Verlässliche Zahlen zur Kundenorientierung und zum tatsächlich erreichten Bevölkerungsanteil sind in der Diskussion um „freiwillige öffentliche Leistungen“ von großer Bedeutung. Da die Musikschulen naturgemäß einer signifikanten Schülerfluktuation unterliegen, fiel bei der Stichtagsbetrachtung immer eine größere Anzahl der während des Berichtszeitraums von der Musikschule betreuten Personen durchs Raster. Die Zahl der Schüler im „Zeitraum“ eines Berichtsjahres (1. Januar bis 31. Dezember) liegt bisweilen signifikant höher als die bislang zu einem Stichtag ermittelte, weil auch diejenigen Schüler mitgezählt werden, welche die Musikschule im Berichtsjahr, i. d. R. zum Schuljahreswechsel, regulär verlassen haben. Es wird jede Person genau einmal gezählt, die innerhalb des gesamten Berichtsjahres ein oder mehrere Unterrichtsangebote der Musikschule in Anspruch genommen hat. Allen Einnahmen und Ausgaben der Musikschulen stehen damit in einer Bilanzierung deutlich höhere Schülerzahlen gegenüber. So kann der tatsächliche Wirkungsgrad einer Musikschule, z. B. auch in Relation zur Einwohnerzahl einer Kommune, wesentlich angemessener dargestellt werden.

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