08.03.2021 | Weitere Institutionen und Einrichtungen

Kinder- und Jugendschutz

Bundestag verabschiedet Reform des Jugendschutzgesetzes

Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit im Internet. Um sie besser vor Gefahren im Netz zu schützen, hat das Bundesfamilienministerium einen Gesetzentwurf für einen modernen Jugendschutz vorgelegt. Der Bundestag hat ihn jetzt verabschiedet.

 

Nicht erst seit den pandemiebedingten Einschränkungen ist es für Kinder und Jugendliche selbstverständlich, digitale Medien in ihrem Alltag zu nutzen. Sich online austauschen, gemeinsam spielen, Videos schauen und Clips aufzeichnen, sind fester Bestandteil des Aufwachsens geworden. Kinder und Jugendliche sind dabei auch auf Plattformen aktiv, die für eine so junge Nutzergruppe nicht geeignet sind. So werden sie sehr häufig auch mit beängstigenden und verstörenden Bildern oder Videos konfrontiert. 41 Prozent der Kinder und Jugendlichen fühlen sich im Internet gemobbt, beschimpft und beleidigt oder massiv von Fremden belästigt und bedrängt.

 

Um diesen Risiken wirksam zu begegnen hat der Deutsche Bundestag am 5. März in 2. und 3. Lesung das "Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes" beschlossen. Die Regelungen sollen zum 1. April 2021 in Kraft treten.

 

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: "Wir bringen den Jugendschutz aus dem Zeitalter von CD-ROM und Videokassette ins 21. Jahrhundert. Es zeigt sich gerade jetzt in der Pandemie eindrücklich, wie relevant Social Media und Gaming für Kinder und Jugendliche heute sind. In Zeiten von Homeschooling, Konaktbeschränkungen und geschlossenen Sportplätzen sind Kinder und Jugendliche noch mehr im Netz unterwegs. Es ist deshalb gut, dass der Bundestag nun das vom Bundesfamilienministerium vorgelegte geänderte Jugendschutzgesetz für einen modernen und zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz verabschiedet hat. Das Gesetz zielt auf drei Bereiche: Schutz, Orientierung und Durchsetzung - damit für den digitalen Raum der gleiche Jugendschutz gilt, wie in der analogen Welt."

 

Kinder und Jugendliche schützen

 

Das neue Jugendschutzgesetz schafft:

  • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen 
  • Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen
  • Durchsetzung der Regelungen nicht nur national, sondern auch gegenüber ausländischen Anbietern, die Kinder und Jugendliche besonders viel nutzen
     

Einheitliche Alterseinstufungen sicherstellen

 

Das neue Jugendschutzgesetz sorgt dafür, dass Filme oder Spiele verbindlich und einheitlich Alterseinstufungen erhalten, ob online oder im Einzelhandel. Das Gesetz sieht vor, dass etwa Kostenfallen, unbeschränkte Kontaktfunktionen oder glücksspielähnliche Elemente durch Kennzeichnungen mit Symbolen, die neben die bekannte Alterskennzeichnung tritt, transparent gemacht werden müssen.

Über verpflichtende Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen insbesondere bei der Nutzung von Social-Media-Diensten sollen auch die Anbieter stärker in die Verantwortung genommen werden.

Franziska Giffey: "Angebote, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, müssen sich auch für junge Nutzerinnen und Nutzer eignen. Das Gesetz verpflichtet nun nationale und internationale Anbieter, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und Interaktionsrisiken einzudämmen. Hierfür müssen sie geeignete Schutzkonzepte wie altersgerechte Voreinstellungen und Hilfs- und Beschwerdesysteme für ihre junge Zielgruppe entwickeln und umsetzen."

 

Bundeszentrale ahndet Verstöße

 

Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird deshalb zu einer modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut. Die neue Bundeszentrale soll künftig sicherstellen, dass die vom Gesetz erfassten Plattformen ihren systemischen Vorsorgepflichten (zum Beispiel sichere Voreinstellungen, Beschwerde- und Hilfesystem) nachkommen. Endet ein "dialogisches Verfahren" dazu ohne Erfolg, kann die Bundeszentrale konkrete Maßnahmen anordnen und in letzter Konsequenz bei Nichtbefolgung empfindliche Bußgelder verhängen. Auch gegenüber ausländischen Anbietern kann sie Verstöße ahnden.

Mit der Bundeszentrale entstehen klare Strukturen im Kinder- und Jugendmedienschutz. Außerdem wird eine zentrale Austauschplattform für nationale und internationale Akteurinnen und Akteure sowie zur stetigen Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes geschaffen, die mit der Medienentwicklung Schritt hält. Dabei wird die Perspektive von Kindern, Jugendlichen und Eltern einbezogen. Ein Beirat unterstützt die Bundeszentrale bei diesen Aufgaben.

Auch der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), der Antisemitismusbeauftragten des Bundes, die Drogenbeauftragten, die Ärzte-, Kinderschutz-, Familien- und Jugendverbänden, UNICEF und die Kirchen unterstützen das neue Jugendschutzgesetz.

 

https://www.bmfsfj.de


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