05.11.2020 | Landesverband der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen e.V. Anpassung der NRW-Coronaschutzverordnung: Musikalischer Unterricht ab heute wieder zulässigDie Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat mit Blick auf den Betrieb von Musikschulen eine Präzisierung der Corona-Schutzverordnung vorgenommen. Ab heute fallen diese nicht mehr unter das befristete Verbot gem. § 7 Abs. 1 Ziffer 3 CoronaSchVO. Damit folgt das Land Nordrhein-Westfalen den Regelungen der großen Mehrheit der Länder und trägt dem Gedanken einer möglichst einheitlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28. Oktober Rechnung.
Der VdM freut sich über diese Korrektur der Coronaschutzverordnung. Somit können die Musikschulen in NRW den Unterricht wieder aufnehmen.
Die veröffentlichten Bestimmungen im Wortlaut: |